...die man ja ggf. auch viel einfacher kriegt als in Russland.Dietrich hat geschrieben:Derartige Jahresvisa wie es fuer Russland gibt, gibt es naemlich fuer Deutschland gar nicht. Dafuer braucht man dann eine Aufenthaltserlaubnis.
Die neuen Visaregeln, die Zejtnot angesprochen hat, gelten übrigens hauptsächlich für spezielle Kategorien von Leuten (Studis, Künstler, Politiker, Geschäftsleute) und für die Verwandten von Ausländern, die mit einem russischen Staatsbürger verheiratet sind und auf gesetzlicher Grundlage ihren Wohnsitz in RUS haben (oder eben andersrum mit einem/einer Deutschen verheiratet sind und in DE leben). Wohnsitz - da läuten alle Glocken - heißt Aufenthaltserlaubnis irgendeiner Art.
Beispiel 1: Zejtnot hat eine AE und ist mit einer Russin verheiratet. Er kann also nach der neuen Regelung Visa für seine deutschen nahen Verwandten beantragen, die wohl lange gelten und kostenlos sein sollen, mit der "90 Tage pro Halbjahr"-Einschränkung.
Beispiel 2: Manu ist mit einem Russen verheiratet, hat aber nur ein Jahresvisum, also keinen Wohnsitz. Sie kann also keine Einladungen ausstellen, und auch ihr Mann kann nicht auf Grundlage der neuen Regelungen ihr ein kostenloses Langzeitvisum besorgen, das ihr einen ununterbrochenen Aufenthalt ohne Aufenthaltserlaubnis ermöglichen würde.
Insofern wäre es sinnvoll, mal auf Gegenseitigkeit und Erleichterungen für Aufenthaltserlaubnisse für Ehepartner hinzuwirken.



