Geschäftsvisum in Verbindung mit Unternehmensgründung?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Zejtnot
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Beitrag von Zejtnot »

manuchka hat geschrieben:Zejtnot, ich verstehe das so, dass sich das nur auf die Tätigkeit in einem anderen russischen Verwaltungsbezirk bezieht. Weil ja nämlich die Arbeitserlaubnis nur für einen russischen Verwaltungsbezirk gilt, und wenn du in einem anderen auch noch arbeiten willst, brauchste für den halt eine extra Arbetiserlaubnis. So ist das gemeint.
So sollte der Sinn des Gesetzes wohl sein, ja. Aber formuliert ist es dennoch anders, genauer gesagt: "Es darf maximal 10 Tage außerhalb des föderalen Bezirks, in dem die Arbeitsgenehmigung ausgestellt ist, gearbeitet werden". Damit kann auch die Arbeit im Ausland jenseits der zehn Tage nicht mehr mit russischem Lohn vergütet werden!

(Ein Freund arbeitet bei einer der größten russischen Brauereien und muss zwischen den Filialen und der Konzernspitze im Ausland pendeln ... die Buchhaltung hat das Gesetz entdeckt und die Juristen der Firma deuten es auch so.)

Russland will also nicht nur verhindern, dass man die Arbeitsgenehmigung in einem weniger ausgelasteten Bezirk beantragt und dann nach Moskau umzieht. Russland will auch verhindern, dass man die Arbeitsgenehmigung auch als Lohnsteuersparmodell nutzt.
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Manuel_at
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Beitrag von Manuel_at »

manuchka hat geschrieben:Zejtnot, ich verstehe das so, dass sich das nur auf die Tätigkeit in einem anderen russischen Verwaltungsbezirk bezieht. Weil ja nämlich die Arbeitserlaubnis nur für einen russischen Verwaltungsbezirk gilt, und wenn du in einem anderen auch noch arbeiten willst, brauchste für den halt eine extra Arbetiserlaubnis. So ist das gemeint.
Unseren Erkundigungen nach ist das genauso, denn das Finanzamt war der Meinung ich dürfte dann nur in Chakasien arbeiten. Wenn ich im Ausland arbeite, dann solle ich dort Steuern zahlen, wo ich tatsächlich arbeite.

Klingt komisch, ist aber so :lol:

Also bin ich wieder in einer Grauzone, wenn ich zB. in Thailand oder sonstwo bin, denn deren Steuergesetze kenn ich noch weniger :roll:

Naja, ich habe ja noch Zeit bis zum Sommer, vielleicht lässt sich bis dahin noch eine vernünftige Lösung finden.
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Zejtnot
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Beitrag von Zejtnot »

Manuel_at hat geschrieben:Wenn ich im Ausland arbeite, dann solle ich dort Steuern zahlen, wo ich tatsächlich arbeite.
Nicht ganz, mit einigen Ländern gelten Doppelbesteuerungsabkommen. Und dann zählt meist der Hauptwohnsitz. Ob es mit Österreich und Thailand solche Abkommen gibt, weiß ich nicht. Mit Deutschland und China gibt es sie.

Fakt ist: Wenn Du es halbwegs legalisieren willst, musst Du eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Vorläufiges Wohnrecht allein reicht nicht mehr.
Zuletzt geändert von Zejtnot am 26 Mär 2007, 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
Uwe
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Beitrag von Uwe »

Alles wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Ich war schon Direktor in zwei mir und meiner Frau gehörenden OOO`s, als mein Antrag auf eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis gerade gestellt war.

Bis heute hatte mein Status in Russland niemanden, auch keine Behörde, für den geschäftlichen Bereich interessiert. Kopie des Passes mit Übersetzung und fertig wars.

Gruß

Uwe
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Beitrag von Manuel_at »

Uwe hat geschrieben:Alles wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Ich war schon Direktor in zwei mir und meiner Frau gehörenden OOO`s, als mein Antrag auf eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis gerade gestellt war.

Bis heute hatte mein Status in Russland niemanden, auch keine Behörde, für den geschäftlichen Bereich interessiert. Kopie des Passes mit Übersetzung und fertig wars.

Gruß

Uwe
Das sehe ich im Augenblick auch so, denn bis dato gibt es keine handfesten Aussagen der russischen Behörden zu meinem "Spezialfall"
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Beitrag von Zejtnot »

Manuel_at hat geschrieben:Das sehe ich im Augenblick auch so, denn bis dato gibt es keine handfesten Aussagen der russischen Behörden zu meinem "Spezialfall"
Also die handfesten Aussagen gibt es, denn so speziell ist Dein Fall nicht. Ich habe genau den selben - hier geheiratet, vorläufiges Wohnrecht, frühere Arbeitserlaubnis ist längst abgelaufen. Habe vergangene Woche einen sehr konkreten Brief bekommen, kann ich Dir gern mailen! (Und meine telefonische Nachfrage im Amt wurde auch sehr konkret beantwortet.)

Die Frage ist: Bislang gibt es keine konkreten Probleme, wenn Du gegen die Regeln verstößt. Das liegt aber daran, dass Verstöße bislang nicht bemerkt wurden, da es kein zentrales Ein- und Ausreiseregister gab. Gibt es jetzt aber. Ich mache auch ungern Panik, aber meine Erfahrungen mit dem OVIR in den letzten zwei Wochen machen mich gerade vorsichtig.

Also nicht alles auf die leichte Schulter nehmen ... und dennoch gelassen bleiben. Всё будет!
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Beitrag von Manuel_at »

Zejtnot_ hat geschrieben:
Manuel_at hat geschrieben:Das sehe ich im Augenblick auch so, denn bis dato gibt es keine handfesten Aussagen der russischen Behörden zu meinem "Spezialfall"
Also die handfesten Aussagen gibt es, denn so speziell ist Dein Fall nicht. Ich habe genau den selben - hier geheiratet, vorläufiges Wohnrecht, frühere Arbeitserlaubnis ist längst abgelaufen. Habe vergangene Woche einen sehr konkreten Brief bekommen, kann ich Dir gern mailen! (Und meine telefonische Nachfrage im Amt wurde auch sehr konkret beantwortet.)

Die Frage ist: Bislang gibt es keine konkreten Probleme, wenn Du gegen die Regeln verstößt. Das liegt aber daran, dass Verstöße bislang nicht bemerkt wurden, da es kein zentrales Ein- und Ausreiseregister gab. Gibt es jetzt aber. Ich mache auch ungern Panik, aber meine Erfahrungen mit dem OVIR in den letzten zwei Wochen machen mich gerade vorsichtig.

Also nicht alles auf die leichte Schulter nehmen ... und dennoch gelassen bleiben. Всё будет!
Doch mein Fall ist speziell - denn ich werde nicht bei einer russischen Firma arbeiten, sondern selbstständig sein in Form einer OOO oder als Businessman.
Die Behörden in Abakan konnten bisher keine Detailinfo geben, aber vielleicht bzw. hoffentlich ändert sich das noch :lol:

Das die Bestimmungen sich änderten habe ich auch schon mitbekommen, meine beiden Kollegen die noch immer bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sind und bereits seit vielen Jahren nach RU "entsandt" wurden hatten heuer etwas größere Probleme eine ordnungsgemäße Registrierung zu bekommen.

Aber wie du sagst - das wird alles :lol:

bis bald, vielleicht treffen wir uns ja mal in Novosibirsk
Manuel
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Beitrag von Uwe »

Manuel,

Deine Situation ist überhaupt nicht speziell sondern stinknormal.

1. Als Businessman, damit meinst Du sicher eine Einzelfirma als privater Unternehmer, kannst Du nur agieren, wenn Du in Russland gemeldet bist.

2. Eine OOO, vergleichbar einer GmbH, kann zu 100% in ausländischer Hand sein. Da sprechen wir von den Anteilseignern. Der Direktor einer OOO erhält nicht automatisch eine AE, nur weil er Dirketor ist. Dieses Amt ist auch aus dem Ausland führbar und begründet keine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung.

Wie Du bei Zejtnot und mir siehst, verfahren die gleichen Behörden mit anderen Sachbearbeitern in der gleichen Stadt ganz anders.

Bei mir nischt und bei Zejtnot Probleme. Man kann alles machen in RU aber muss eben damit rechnen, dass die Behörden anderer Meinung sind.

Auch die Story mit dem Schmiergeld ist in manchen Regionen bereits ein Auslaufmodell und Geld für Schokolade haben die Leutchen inzwischen auch oder ganz einfach die Schnauze voll davon.:)

Gruß

Uwe
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Beitrag von Manuel_at »

Uwe hat geschrieben:Manuel,

Deine Situation ist überhaupt nicht speziell sondern stinknormal.

1. Als Businessman, damit meinst Du sicher eine Einzelfirma als privater Unternehmer, kannst Du nur agieren, wenn Du in Russland gemeldet bist.

2. Eine OOO, vergleichbar einer GmbH, kann zu 100% in ausländischer Hand sein. Da sprechen wir von den Anteilseignern. Der Direktor einer OOO erhält nicht automatisch eine AE, nur weil er Dirketor ist. Dieses Amt ist auch aus dem Ausland führbar und begründet keine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung.

Wie Du bei Zejtnot und mir siehst, verfahren die gleichen Behörden mit anderen Sachbearbeitern in der gleichen Stadt ganz anders.

Bei mir nischt und bei Zejtnot Probleme. Man kann alles machen in RU aber muss eben damit rechnen, dass die Behörden anderer Meinung sind.

Auch die Story mit dem Schmiergeld ist in manchen Regionen bereits ein Auslaufmodell und Geld für Schokolade haben die Leutchen inzwischen auch oder ganz einfach die Schnauze voll davon.:)

Gruß

Uwe
Das ich um eine Registrierung nicht herumkomme ist mir klar, dass ist soweit mit den Behörden auch schon abgeklärt wie das abzuwickeln ist.

Und danach steht dann eine Anmeldung zum Einzelunternehmer bzw. die Gründung einer OOO an, damit ich für meine jetzige Firma Aufträge abwickeln und Rechnungen stellen kann.

Mit Schokolade geht nicht mehr viel, aber es können zumindest Vorgänge beschleunigt werden ;)
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