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Verfasst: 03 Apr 2007, 22:28
von work
Sry, aber rumalbern ist wohl der falsche Ausdruck. Ich meinte es ernst.
Du solltest mich nicht über ein Thema belehren, das seit über 15 Jahren einen großen Teil meines beruflichen Alltags ausmacht.
Ein Schengen-Visum gilt, wie der Eintrag "Schengener-Staaten" ja schon angibt für alle Schengen-Länder (ausser Non-C Kat. hier gibt es Einschränkungen).
Er hat die freie Wahl sein Visum in jedem Schengenland zu beantragen. Natürlich wird im Zuge des Antrags geprüft ob er dorthin reisen wird. Nach Erteilung des Visum wird aber nicht mehr geprüft ob er tatsächlich dort ankommt. ER kann mit dem deutschen oder was auch immer für einem Schengen-Visum in jedem Land des Schengenraumes einreisen. Egal ob als erstes oder später!
Schon alleine wegen der nicht stattfindenden Grenzkontrollen innerhalb der Schengenländer wäre es gar nicht möglich nachzuvollziehen ob und wohin er innerhalb Schengen gereist ist...
Hier noch ein Abschnitt von den Seiten des AA:
Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.
LG
Verfasst: 03 Apr 2007, 22:48
von Zeppelin
Lassmal, der kann nicht anders.
Back 2 Topic:
Kein Grenzpolizist weist grundlos jemanden mit einem gültigen Schengenvisum zurück.
nur einige Möglichkeiten:
-Visum schon abgelaufen/verbraucht?
-Einreisesperre verhängt?
-bestehende Ausweisung/Abschiebung?
-kein SCHENGENvisum? (einige Länder verwenden das gleiche Etikett für z. B. Arbeitserlaubnisse, die nicht schengenwirksam sind)
überfordert nicht wenige.
Es gibt halt einige Leute die meinen, mit der durch längeren Auslandsaufenhthalt erworbene Kompetenz omnikompetent zu sein. Und dies endet dann manchmal wie im Eingangsposting hier beschrieben.
Gruß,
Zeppelin
Verfasst: 04 Apr 2007, 06:42
von zimdriver
... dann hat wohl auch die deutsche Botschaft ihre FAQ zu ändern, die ich zitiert habe? Die Seite des AA schreibt ja ebenso richtig von einem Hauptreiseziel.
Und wenn der Beamte danach fragt, sollte er wohl auch passende Antworten erhalten- und kann immer noch selbst entscheiden, ob vor oder zurück. Ein paar Beispielfragen aus dem Leben gefällig?
- Sie haben ein Geschäftsvisum. Weshalb reist Ihr Kind mit Ihnen?
- Heute ist Freitag. Was machen Sie mit dem Geschäftsvisum an diesem Wochenende?
- Wie lange werden Sie sich in unserem Land aufhalten, wo wohnen? Zeigen Sie bitte alle Buchungen und Reservierungen, die Sie für Ihren Aufenthalt haben.
- Welche weiteren Länder werden Sie besuchen?
Da nichts über die Art des Visums (Gültigkeitsdauer, einfach/ mehrfach) geschrieben wurde, ist alles andere Polemik.
Verfasst: 04 Apr 2007, 06:47
von zimdriver
work hat geschrieben:.... Nach Erteilung des Visum wird aber nicht mehr geprüft ob er tatsächlich dort ankommt. ER kann mit dem deutschen oder was auch immer für einem Schengen-Visum in jedem Land des Schengenraumes einreisen. Egal ob als erstes oder später!....
Dann beantragt mal fleißig Schengenvisa, reist nicht dahin, sondern in Drittstaaten und wundert Euch nicht, wenn die ausstellende Botschaft beim nächsten Mal nach Belegen verlangt, wann der Reisende in ihrem schönen Land war. Stempel, Fotos, Quittungen mußten bereits vorgelegt werden in einer "Schengen-" und in der britischen Botschaft.
Wenn Ihr beide es besser wißt- bitte sehr. Manchmal hilft Erfahrung aus Nähe mehr als graue Theorie vom schönen Deutschland aus.
Verfasst: 04 Apr 2007, 09:37
von Paiper
Auch wenn es Schengen-Visum heißt, gibt es ein Hauptzielland, für welches man das Visum beantragen muß. Legalerweise kann man also als Schengen-Visa-Pflichtiger keine klass. Interrail-Reise machen mit ein paar Tagen Aufenthalt in jedem Land. (Kein Hauptzielland.) Man darf allerdings kurze Ausflüge ins Schengenausland machen.
Probleme kann das auch für den Einlader machen.
Daß es, wenn es nicht kontrolliert wird, kein Problem ist, es trotzdem zu tun, ist eine andere Sache.
Trotzdem dürfte beim Ursprungsposting irgendeine Info fehlen! (wie hier ja schon angedacht.)
lg Paiper
Verfasst: 04 Apr 2007, 19:55
von work
Unkenntnis und "Erfahrungen" vom Hörensagen
meets
Kenntnis von Recht und Gesetz.
Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Sry!
Verfasst: 04 Apr 2007, 20:52
von zimdriver
Guckst Du auch hier:
FAQ: Ihr Visumsantrag ist abgelehnt worden?
Die Ablehnung eines Visumsantrages erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums gemäß Â§ 77 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Seit kurzer Zeit fügt die Botschaft Moskau der Ablehnung eines Visumsantrags ein Formblatt bei, auf dem der Ablehnungsgrund markiert ist.
Quelle:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... hnung.html
Schade nur um die, die in vermeintlicher Kenntnis von Recht und Gesetz und im Vertrauen auf Spezialisten von offenkundig fehlgeschulten Grenzbeamten oder Botschaftsmitarbeitern zurückgewiesen werden, ihren Urlaub vergessen müssen und/oder einen Vermerk wegen eines abgelehnten Visumantrages in ihrer Visaakte erhalten.
Aber wie gesagt- wenn Du alles besser weißt, Kollege work, dann isses ja gut.
Verfasst: 05 Apr 2007, 00:25
von Paiper
zimdriver hat geschrieben:
Aber wie gesagt- wenn Du alles besser weißt, Kollege work, dann isses ja gut.
work sollte sich mal Art. 12 des SDÜ ansehen.
(Rein logisch gedacht: Wäre es so wie work meint, warum sucht dann überhaupt noch wer um ein .de-Visum an?)
lg Paiper
Verfasst: 05 Apr 2007, 00:34
von fremantle
Wer nicht weiss was SDÜ ist, so wie ich bis vor einem Moment:
Schengener Durchführungsübereinkommen
Verfasst: 05 Apr 2007, 10:08
von Zejtnot
work hat geschrieben:Mit einem griechischen Schengen-Visum muss man keinen einzigen Tag in Griechenlans sein, trotzdem ist der Aufenthalt z. B. in Deutschland vollkommen legal. DAS IST SCHENGEN!
Also wenn Du das zwölf Jahre so gehandhabt hast, hast Du einfach Glück gehabt. Es steht ÜBERALL, dass das Visa ausstellende Land Hauptreiseziel sein muss. Bei Mehrfachvisen muss während der ersten Reise das ausstellende Land besucht werden.
Fakt ist natürlich: Prüfen kann das sowieso kaum jemand, insofern geht es oft glatt, mit dem "falschen Visum" zu fahren.
P.S.: Wer gegen die Regeln verstößt - und sei es, weil man sich privat bei Freunden aus dem Auswärtigen Amt verplappert: "Haha, wir hatten ein Deutschlandvisum, waren aber nur am Strand in Spanien!" - bekommt einen Eintrag und künftig kein Visum mehr. Soviel wurde mir von Freunden im AA versichert.