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Verfasst: 02 Mai 2007, 17:29
von manuchka
Übrigens: die Freundin soll ja 3 Monate in DE bleiben dürfen... aber für 3 Monate Tourivisum halte ich auch bei Nachweis der Liquidität nicht für realistisch. Das müsste schon so ein Mehrfachjahresvisum sein oder wenigstens Halbjahresvisum, mit dem man sich pro Halbjahr 90 Tage im Schengenraum aufhalten darf. Und das kriegt man nicht mal so eben als Touri und auch mit Verpflichtungserklärung nicht immer problemlos.
.....
Verfasst: 02 Mai 2007, 23:22
von Hero 1964
Oki danke manuchka.
Und noch ne Frage.......: DE Touristenvisum oder Schengen-Mehrfachvisum (Halbjahr), wie unterscheiden die sich? und welche ist leichter (wenn ueberhaupt) zu bekommen?
Ja snaju......es sind Anfaengerfragen die ich stelle aber wer nicht fragt bleibt dumm......
Verfasst: 03 Mai 2007, 08:07
von Sibirier
Mit Mehrfachvisum kann man in diesem halben Jahr (jedoch nicht mehr als 90 Tage) mehrmals (deswegen Mehrfachvisum) einreisen. Ein normales Touristenvisum erlaubt nur die einmalige Ein- und Ausreise.
Antragsunterlagen sind die gleichen, soweit ich weiss.
Verfasst: 03 Mai 2007, 08:52
von Dietrich
Ich kann es nicht aus eigener Erfahrung sagen, aber man liest oefters, dass viele junge Damen beim "ersten Mal" ;-), also ihr erstes Visum fuer Deutschland nur fuer maximal 2 Wochen bekommen, auch wenn eine Verpflichtungserklaerung ueber 4 Wochen oder sogar noch mehr besteht.
Also 3 Monate halte ich da doch fuer sehr optimistisch....
Trotzdem druecke ich euch die Daumen....
Verfasst: 03 Mai 2007, 10:27
von Zejtnot
Dietrich hat geschrieben:Ich kann es nicht aus eigener Erfahrung sagen, aber man liest oefters, dass viele junge Damen beim "ersten Mal" ;-), also ihr erstes Visum fuer Deutschland nur fuer maximal 2 Wochen bekommen, auch wenn eine Verpflichtungserklaerung ueber 4 Wochen oder sogar noch mehr besteht.
Ich denke auch, dass dies der Fall sein wird. Die Konsulate wollen (aufgrund vieler schwarzer Schafe) erst einmal sehen, ob das Mädel wirklich als Touristin einreisen will und wieder zurückkommt.
Und um ehrlich zu sein: Wahrscheinlich will Deine Freundin ja in der Tat nicht als Touristin kommen, sondern eben für einen ständigen Aufenthalt. Dafür benötigt man nach deutschen Recht einen Aufenthaltstitel, welchen man nur mit Greencard oder nach Heirat bekommt.
Nun ist mir klar, dass beides im Moment nicht geht, und ihr aus privaten Gründen eine Alternative finden müsst. Die Botschaftsmitarbeiter sind ja aber nicht dumm und könnten bemerken, dass da jemand das Ausländerrecht austricksen will! Insofern kann es passieren, dass ihr eben doch erst heiraten müsst! Die Wartezeit wäre dann eine nervige Bewährungsprobe.
Verfasst: 03 Mai 2007, 11:00
von CSB_Wolf
@ Hero 1964
Wenn die Botschaft spitz kriegt dass Du noch verheiratet bist, dann klingeln bei denen sowieso alle Alarmglocken
Gruss
wolf
Verfasst: 03 Mai 2007, 13:30
von manuchka
Oder [Ernst aus Spaß an] ihr ladet die Dame als Aupair-Mädchen zur Unterstützung des ehelichen Haushaltes ein.

Verfasst: 03 Mai 2007, 13:47
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Oder [Ernst aus Spaß an] ihr ladet die Dame als Aupair-Mädchen zur Unterstützung des ehelichen Haushaltes ein.

Hatte ich auch schon erwogen vorzuschlagen, aber AuPair geht nur bis 24. Lebensjahr.
Verfasst: 03 Mai 2007, 18:04
von Sportsfreund
CSB_Wolf hat geschrieben:@ Hero 1964
Wenn die Botschaft spitz kriegt dass Du noch verheiratet bist, dann klingeln bei denen sowieso alle Alarmglocken
Warum?
man muss doch die Dame nicht als neue Freundin "deklarieren"...
Verheiratät zu sein ist eher ein Vorteil... er kann sie schliesslich (noch) nicht heiraten...
Man darf doch die Tochter eines Freundes einladen...
nur der 3 monatiger Aufenhalt ist unrealistisch...
Verfasst: 03 Mai 2007, 20:45
von Zeppelin
Sportsfreund hat geschrieben:
man muss doch die Dame nicht als neue Freundin "deklarieren"...
Verheiratät zu sein ist eher ein Vorteil... er kann sie schliesslich (noch) nicht heiraten...
Man darf doch die Tochter eines Freundes einladen...
zum Bleistift
Sportsfreund hat geschrieben:nur der 3 monatiger Aufenhalt ist unrealistisch...
es sei denn, man schaffte es damit zu überzeugen, dass es sich bei dem Besuch um einen rein privat finanzierten Aufenthalt zum Zweck der Weiterbildung (Sprache, Landeskunde etc.) handelt und für die Rückkehrwilligkeit sehr überzeugende Gründe vorweisen kann.