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Verfasst: 02 Mai 2007, 18:24
von Sportsfreund
und woher wissen sie dann, dass jemand länger als erlaubt im Ausland war?
Erkennen an den Augen, sie können schliesslich nicht lügen?

Verfasst: 02 Mai 2007, 19:00
von Zeppelin
und voher wissen sie dann, dass jemand länger als erlaubt im Ausland war?
Erkennen an den Augen, sie können schliesslich nicht lügen?
Die ausländischen Stempel werden durchaus dabei zur Kenntnis genommen.
Es ist aber richtig, das die BPol nur auf Visa automatisch Stempeln muss, nicht aber bei vorliegen von AE oder NE.
Dies wurde mit Rücksicht darauf so geregelt, dass sonst bei Vielreisenden die Pässe schneller mit Stempeln vollgeplastert wären, als die Pässe gültig sind.
ABER: Auf persönlichen Wunsch, kann man durchaus bei Aus- und Wiedereinreise von der dt. BPol entsprechende Stempel bekommen. Und dies ist insbesondere dann sinnvoll wenn man nachweisen möchte, dass man niemals ganze 6 Monate oder gar länger aus D. abwesend war.
Denn leider belegen ja z.B. die russ. Grenzstempel noch längst nicht, wo man in der Zeit war, als man sich außerhalb der Russ. Föd. aufgehalten hat.
Die letzteren Informationen habe ich vom Bürgerservice der Bundespolizei bekommen.
Zeppelin