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Verfasst: 20 Mai 2007, 02:20
von Zeppelin
Wenn Visum nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der VE erteilt wird, braucht man halt eine neue.
Verfasst: 20 Mai 2007, 11:33
von Bephep
Bei der letzten privaten Einladung hat die Botschaft die Visa Dauer nach der Buchung des Busses festgelegt.
Sicherheitshalber waren 2 Tage vorher und nachher angegeben.
Daher kann man wahrscheinlich eine Reisedauer von--bis angeben,der Aufenthalt hier in DE wird dann nach der tatsaechlichen Dauer,belegt durch Billet ,erteilt.
Noch etwas.Seit einiger Zeit sagen unsere/meine Gaeste das die Bearbeitung problemlos ist und die Angestellten freundlich sind.
Verfasst: 20 Mai 2007, 12:33
von wolk0815
Seit einiger Zeit sagen unsere/meine Gaeste das die Bearbeitung problemlos ist und die Angestellten freundlich sind
Auf welche Botschaft/welches Konsulat bezieht sich das ? Moskau oder generell ?
Verfasst: 20 Mai 2007, 15:12
von Stefan
wolk0815 hat geschrieben:Aber vielleicht schmeisst du, Stefan, gerade im Eifer des Gefechts, hier einfach die VE und das eigentliche Visum in einen Topf ?

Dies könnte natürlich auch sein, da bin ich nicht gefeilt vor!!! Sorry, falls es so sein sollte.
Verfasst: 21 Mai 2007, 06:59
von Zejtnot
wolk0815 hat geschrieben:Ich weiss, dass meine Verpflichtungerklärungen (VE) jeweils ohne richtiges Enddatum waren (also: bis Ausreise des Eingeladenen..oder irgendwie so lautete der Wortlaut). Hab leider keine Kopie mehr.
Auf der VE gibt es ein Feld namens "Dauer der Verpflichtung" - dieses wird aber oft freigelassen.

Im Grunde kann man dort eintragen, dass der Eingeladene nur ein Visum für ganz bestimmte Wochen bekommen soll. Sehr zu empfehlen für Geschäftspartner, die man für zwei Wochen zu sich einladen will - denen man aber nicht drei Monate Kontaktaufnahme mit der Konkurrenz absicheren will ...
Dennoch haftet man - wie Zeppelin schon sagte - auch wenn der Eingeladene unerwartet nicht in diesem Zeitraum ausreist. Wenn er zum Beispiel im Krankenhaus liegt und so schwer krank ist, dass die Deckungssumme der russischen Krankenversicherung nicht ausreicht, zahlt man als Einladender auch nach Ende der Verpflichtungserklärung, da (sinngemäß) alle Kosten zu tragen sind, die im Resultat des Besuches entstehen. Erkrankt der Reisende während des Besuches, sind die späteren Kosten quasi ein Resultat des Besuches.
Verfasst: 22 Mai 2007, 00:42
von Bephep
wolk0815
Seit einiger Zeit sagen unsere/meine Gaeste das die Bearbeitung problemlos ist und die Angestellten freundlich sind Auf welche Botschaft/welches Konsulat bezieht sich das ? Moskau oder generell ?
Bezieht sich auf Moskau.
Zejtnot_
Ich /wir laden nur Gaeste ein die beim Jugendhaus Duesseldorf versichert werden.
Dann gibt es keine Probleme wenn jemand krank wird und die Visadauer ueberschritten wird.
Verfasst: 22 Mai 2007, 06:58
von Zejtnot
Bephep hat geschrieben:Ich /wir laden nur Gaeste ein die beim Jugendhaus Duesseldorf versichert werden. Dann gibt es keine Probleme wenn jemand krank wird und die Visadauer ueberschritten wird.
In 99,9 % der Fälle ist das so, ja. Aber: Fast alle Versicherungen haben eine Deckungsgrenze - meist 30.000 oder 50.000 Euro. Wenn die Behandlung mehr kostet, zahlt derjenige, der per Verpflichtungserklärung haftet.
Solche Krankheitsfälle kommen zugegeben sehr selten vor - aber man sollte sich der Sache bewusst sein.
Grundsätzlich gilt die Problematik bei rührsehligen Wünschen von Freunden von Freunden, doch bitte für "das arme behinderte Kind aus Sibirien die Verpflichtungserklärung während einer Rehabilitationskur" zu unterschreiben. Aus der Reha wird dann plötzlich eine mehrjährige Behandlung, die der "Verpflichtungserklärer" zahlt. (Ich weiß, ist ethisch sehr zweifelhaft, deswegen das behinderte sibirische Kind nicht einzuladen - aber für Freunde von Freunden würde ich es in der Tat nicht machen.)