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Verfasst: 01 Jun 2007, 19:53
von Zeppelin
Mag sein, dass Du Recht hast Manu. Das wird wohl weitestgehend auf diejenigen zutreffen, die ohne Beteiligung eines dt. Einladers und ohne besonders wichtigen Einreisegrund mal einfach so ein Visum beantragen.

Ich ging hingegen von solchen Fällen aus, wo es einen dt. Gast-/VE-Geber gibt, der einiges an Kosten und Zeit invesiert hat, ohne eigetlich wirklich an dem Visaverfahren beteiligt zu sein. (Was übrigens m.E. klar rechtswidrig sein dürfte, aber so ist die Gesetzeslage halt derzeit. Wer macht sich schon die Mühe hierfür vor BVerfG zu ziehen - ausßer evtl. jemand, dem das Heiratsvisum nicht gewährt wird.)

Außerdem hatte ich den vorigen Beitrag mit dem Hintergedanken verasst, etwas Aufklärungsarbeit zu leisten, dass jeder Bürger dieser Erde einen Anspruch hat, das sie/er sich auf hiesiges Recht berufen kann, wenn es sich um sein Anliegen an den dt. Staat handelt (und maines Wissen z.B. auch bei berechtigten Ansprüchen gegenüber juristischen oder natürlichen dt. Personen.)

Recht haben und es auch bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Schuhe - brauch ich Dir ja wohl kaum zu sagen.
Aber leider setzen unsere Auslandsvertretungen allzu oft darauf, dass sich die Bürger anderer Staaten nach dem richten, was sie aus ihrer Heimat gewohnt sind. Und damit unterstützen sie leider indirekt, dass sich an den unerträglichen Verhältnissen in deren Heimat nichts ändert.

Es liegt in der Natur der Dinge dass ich numal permanent mit Leuten aus aller Herren Ländern zu tun habe, die vieles an D zu Recht kritisieren. aber eines lernen alle von denen doch relativ schnell zu schätzen. Und das ist die Achtung und Wertschätzung der allgemeinen Bürgerrechte die auch für jeden gelten, der nicht die dt. StaAng. hat, aber sich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Dtl. aufhält bzw. die auf legalem Weg erreichen möchte.

Leute die diese Erfahrung gemacht haben, werden sich auch eher dafür einsetzen, dass es in ihrer eigentlichen Heimat über kurz oder lang ähnlich entwickelt.

Verfasst: 04 Jun 2007, 23:17
von fremantle
Hab aus dem i4a-Forum einen Link bekommen,d er Auskunft über die Visa-Verweigerungstempel-Codes gibt. Diese geben den Typ des beantragten Visums wieder.

http://www.aufenthaltstitel.de/anwendungshinweise.htm

Und letztlich ist dieser Link sicher den Profis hier schon bekannt, denn es sind die Allgemeine Anwendungshinweise zum Schengener Durchführungsübereinkommen (AAH-SDÜ) vom 28. Januar 1998.

Verfasst: 04 Jun 2007, 23:55
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:Hab aus dem i4a-Forum einen Link bekommen,d er Auskunft über die Visa-Verweigerungstempel-Codes gibt. Diese geben den Typ des beantragten Visums wieder.

http://www.aufenthaltstitel.de/anwendungshinweise.htm

Und letztlich ist dieser Link sicher den Profis hier schon bekannt, denn es sind die Allgemeine Anwendungshinweise zum Schengener Durchführungsübereinkommen (AAH-SDÜ) vom 28. Januar 1998.
Habe es gesehen.
Die Leute von i4a kennen sich halt besser aus als ich, und wissen eher die relevanten Rechtsgrundlagen zu benenen.

Da Deine zweite Frage aber dort noch nicht beantwortet wurde, lege ich da gleich mal einen nach, um meine Aussage bzgl. weiterem Visaantrag zu ganz anderem Zweck zu hinterfragen.

Das Ergebnis wirst Du dann selbst bekommen.

Grüße,
Zeppelin

Verfasst: 05 Jun 2007, 00:03
von fremantle
Dank Dir!

Verfasst: 05 Jun 2007, 00:36
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:Dank Dir!
Keine Ursache,
den Link zu meiner Nachfrage müsstest Du inzwischen haben oder bekommen wenn Du diese AW findest.

Bin gespannt was die aliens dazu zu sagen haben.

Bis bald,
Zeppelin