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Re: eine Frage zum geplanten Kind
Verfasst: 01 Jul 2007, 21:30
von fremantle
Nein, Zeppelin, das Kind muss sich gar nicht entscheiden, da ja ein Elternteil sowieso Deutscher ist. Es bleibt einfach Deutscher mit doppelter StA. Nur wenn die Eltern per Aufenthaltsstatus 8 Jahre bei geburt in Dtl. lebten, muss sich das Kind entscheiden.
(kleinlaut: vielleicht habe ich dich wiederum missverstanden und wir sind schon die ganze zeit auf einer welle?)
Re: eine Frage zum geplanten Kind
Verfasst: 01 Jul 2007, 21:42
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:Nein, Zeppelin, das Kind muss sich gar nicht entscheiden, da ja ein Elternteil sowieso Deutscher ist. Es bleibt einfach Deutscher mit doppelter StA. Nur wenn die Eltern per Aufenthaltsstatus 8 Jahre bei geburt in Dtl. lebten, muss sich das Kind entscheiden.
(kleinlaut: vielleicht habe ich dich wiederum missverstanden und wir sind schon die ganze zeit auf einer welle?)
Nö: Kein Missverständnis. Ich hatte mich nur nicht so genau um die Frage der Aufenthaltsorte gekümmert. Hast schon Recht.
Re: eine Frage zum geplanten Kind
Verfasst: 01 Jul 2007, 21:45
von Hero 1964
Nicht planen......MACHEN

Re: eine Frage zum geplanten Kind
Verfasst: 02 Jul 2007, 10:33
von rico
Also ich finde es schade das deine Frau sich gedanken macht über eine eventuelle Trennung!!
In so einer Situation wollt ihr wirklich ein Kind??
Man sollte bei so einer Wichtigen Entscheidund ein Kind zu wollen nicht an eine Trennung denken!
Sorry aber das ist meine Meinung!
Re: eine Frage zum geplanten Kind
Verfasst: 02 Jul 2007, 20:40
von Mysh
Ich denke schon dass man sich da Gedanken machen sollte - man weiß doch nie wies kommt, und darüber nachzudenken zeigt doch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein, oder?
Re: eine Frage zum geplanten Kind
Verfasst: 02 Jul 2007, 21:09
von Zeppelin
Mysh hat geschrieben:Ich denke schon dass man sich da Gedanken machen sollte - man weiß doch nie wies kommt, und darüber nachzudenken zeigt doch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein, oder?
Das sehe ich allerdings auch so, wenngleich es unromantisch erscheinen mag, schon vorab die Eventualitäten zu hinterfragen. Allerdings sind Beziehungen auf einer realistischen Basis zumeist die stabileren.
Re: eine Frage zum geplanten Kind
Verfasst: 03 Jul 2007, 15:12
von Zejtnot
Stephka hat geschrieben:Meine Frau ist Russin und ich deutscher, wir leben ab demnächst in Deutschland zusammen und planen für die Zukunft ein Kind. Meine Frau hat irgendwo erfahren, dass wenn wir uns eines tages trennen sollten, sie das Kind nicht mit nach Russland nehmen darf. Ist da etwas wahres dran?
Angesichts der vielen muslimischen Nordafrikaner, die mit ihrem deutsch-nordafrikanischen Kind nach Süden "in den Urlaub fahren" und nie wieder zurückkommen, bezweifel ich dies. Elternteile können alleine mit einem Kind ausreisen, so lange kein Gerichtsentscheid ihnen das Sorgerecht einschränkt.
Wenn bei einer Scheidung der Richter festlegt, dass es im Sinne des Kindes wäre, dass der Vater das alleinige Sorgerecht bekommt, könnte es sein, dass Deine Frau das Kind nicht "mitnehmen" darf. Wenn Ihr Euch aber so weit vertraut, dass Du auch im Falle eines Streits vor Gericht nicht so etwas fordern würdest, sollte es nicht dazu kommen.
Re: eine Frage zum geplanten Kind
Verfasst: 03 Jul 2007, 20:15
von Zeppelin
Zejtnot_ hat geschrieben:Stephka hat geschrieben:Meine Frau ist Russin und ich deutscher, wir leben ab demnächst in Deutschland zusammen und planen für die Zukunft ein Kind. Meine Frau hat irgendwo erfahren, dass wenn wir uns eines tages trennen sollten, sie das Kind nicht mit nach Russland nehmen darf. Ist da etwas wahres dran?
Angesichts der vielen muslimischen Nordafrikaner, die mit ihrem deutsch-nordafrikanischen Kind nach Süden "in den Urlaub fahren" und nie wieder zurückkommen, bezweifel ich dies. Elternteile können alleine mit einem Kind ausreisen, so lange kein Gerichtsentscheid ihnen das Sorgerecht einschränkt.
Wenn bei einer Scheidung der Richter festlegt, dass es im Sinne des Kindes wäre, dass der Vater das alleinige Sorgerecht bekommt, könnte es sein, dass Deine Frau das Kind nicht "mitnehmen" darf. Wenn Ihr Euch aber so weit vertraut, dass Du auch im Falle eines Streits vor Gericht nicht so etwas fordern würdest, sollte es nicht dazu kommen.
Wenn ich ergänzen darf:
auch jenseits von Scheidung und /oder Sorgerechtsregelung / Aufenthaltsrechtsregelung läuft die Sache über zwei 'Schienen':
a) die formaljuristische Seite - wem "gehört" das Kind,
b) die praktisch-juristische Seite - gültige Reisedokumente.
a) Dürfte inzwischen ausreichend erläutert sein.
b) Es gilt, wenn a) nicht eine eindeutige Regelung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht ergeben hat, benötigt das Kind Pässe (einen dt. und einen russ.). Dafür müssen dann aber beide Eltwern ihre Zustimmung erteilen.
Das gilt auch für die Eintragung des russischen Kindes in den Pass des russ Elternteils.
Hat das Kind nur einen Eintrag im Pass des russ. Elternteils kommt es zwar aus D raus und in RUS problemlos rein, aber nicht unbedingt zurück nach D.
Hat das Kind hingegen beide Pässe kann es IMHO problemlos und LEGAL visafrei hin- und herreisen. (Voraussetzung: Beide StAng sind anerkann)
Wohlgemerkt geht es hier um die Freiheitsrechte des Kindes, so dass ich nur unter Vorliegen härtester Verdachtsmomente meine Zustimmung verweigern würde, dem Kind zu gültigen Reisedokumenten zu verhelfen.
Leider ist das ganze Thema bei allem Verständnis allzu theoretisch, um alle denkbaren Konstellationen diskutieren zu können. (99,9% davon wären eh Makulatur)