Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Dietrich
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Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von Dietrich »

Nein, Vadim macht die Preise in Dollar. Und da sind 150 Dollar eben nur 108 Euro ;-)

Also gut.... sagen wir 110 Euro!

Mail von Vadim ist vom 7.5.
Thank you for you new request
We can start the process for visa support (invitation) only
45 days before visa start. So, in your case we can start the
process not earlier than 15-04-2007 and we need 3 weeks (21
calendar day) to make such invitation If your visa will start
earlier, we can start the process earlier and you will get
invitation earlier/ The price for visa support for 6 months
visa-90 USD, for 1 year visa- 150 USD/ But the consular fess
in the consulates abroad usually are the same In any case we
need from you an Application form (see attached file) and
passport copy Vadim
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W. Churchill (1940)
-pterygopalatina-

Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von -pterygopalatina- »

hallo,

hab ich da noch ne chance an ne einladung (für 3 monate) zu kommen und das visa zu beantragen, wenn ich am 25.september starten möchte? (Liga-Consultan)
oder ist es besser nem reisebüro 300€ zu zahlen und den stress nicht zu haben? denn wenn die einladung dauert hab ich dem konsulat expressgebühren zu zahlen.. und zahl vielleicht letztendlich gleich viel.
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Dietrich
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Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von Dietrich »

Bitte nicht Alle, Alles immer zwei- oder dreimal posten!
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Axel

Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von Axel »

Hallo!

Ich bin beim durchsuchen des Forums noch nicht auf die Antwort meiner Frage gestoßen.... falls es dieses Thema doch schon irgendwo gab bitte entschuldigt und schickt vllt den link.

Uuund zwar beunruhigt mich das schon etwas, wenn ich dieses Thema hier begutachte , dass es sogar nach der Heirat problematisch ist in die RF zureisen. So wie es mir scheint, würde der Russische Ehepartner ohne probleme eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis für Deutschland bekommen.... Was aber, wenn es sich umgekehrt ergibt? Es gibt doch viele auch hier im Forum, die quasi ausgewandert sind nach Russland - wie war das möglich? Es wäre für mich ein Problem wenn ich zb meinen Ehepartner nur in den durch die ganzen Visabestimmungen festegelgten begrenzten Zeiträumen sehen könnte.

Einen fröhlichen Tag wünsche ich euch Allen !!

gruss Axel
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Dietrich
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Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von Dietrich »

Hallo Axel,

Fuer den Ehemann einer russischen Frau gibt es folgende Moeglichkeiten, je nachdem wo man leben moechte:

Leben in Deutschland:
- Jahresvisum (neuer Typ). Dazu braucht man eine Einladung (ca. 120 - 200 Euro) und ein Visum (35 Euro). Mit so einem Jahresvisum kann man sich 90 Tage im Halbjahr in RU aufhalten.
- Jahresvisum (alter Typ). Siehe unten.
- Kurzfristige Visa. Ueber Reisevermittler etc.

Leben in Russland:
- Arbeitsvisum. Dazu braucht man natuerlich eine Arbeitsstelle und dort muss eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Arbeitsvisa koennen auch fuer mehr als 1 Jahr gelten, soweit ich weiss.
- Jahresvisum (alter Typ). Dies ist quasi ein Jahresvisum mit dem man dann auch 365 Tage in RU bleiben kann. Allerdings muss man wegen Registrierung i.A. nach einem halben Jahr einmal kurz ausreisen. Allerdings (!) ist es nicht ganz klar, wie man noch an ein solches Visum kommt. Angeblich stellen nur Botschaften ausserhalb der EU noch solche Visa aus.
- Aufenthaltsgenehmigung. (Vremmenoe Proshivanie, Vid na Shitelstvo) Dazu braucht man, soweit ich weiss, eine Wohnung (gemietet oder eigen) und auch einen Job. Vielleicht reicht es auch, wenn die Frau genug Einkommen hat, das weiss ich aber nicht. "Lohnt" sich aber nur, wenn man vorhat, ein paar Jahre in RU zu leben, da der Vorgang langwierig und nervenaufreibend ist.

Die meisten hier, die quasi ausgewandert sind, haben in der Anfangszeit mit einem Jahresvisum (alter Typ) hier gelebt und in der Zeit auch eine Firma und eine Arbeitsgenehmigung gefunden. Das "alte Jahrsvisum" war bis Juni diesen Jahres der "Normalfall". Mittlerweile haben fast alle etweder einen Aufenthaltsgenehmigung oder (die meisten) ein Arbeitsvisum.

Wo wollt ihr denn leben?
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fremantle

Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von fremantle »

Ich habe ueberigens noch im August ein Jahresvisum alten Typs in Berlin bekommen (Delovaya - also Geschaeftsvisum, allerdings ist das noch nicht die Arbeitserlaubnis an sich).
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Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von Zejtnot »

Dietrich hat geschrieben:- Aufenthaltsgenehmigung. (Vremmenoe Proshivanie, Vid na Shitelstvo) Dazu braucht man, soweit ich weiss, eine Wohnung (gemietet oder eigen) und auch einen Job. Vielleicht reicht es auch, wenn die Frau genug Einkommen hat, das weiss ich aber nicht.
Ja, es reicht, wenn die Frau mindestens das zweifache Existenzminimum verdient, also 8000 Rubel.

Strenggenommen muss man auch nicht eine Wohnung mieten oder besitzen. Es reicht, wenn man eine Wohnstaette nachweisen kann - also beispielsweise ein Zimmer in der Wohnung der Oma des Ehepartners. :D
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Manuel_at
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Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von Manuel_at »

Zejtnot_ hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:- Aufenthaltsgenehmigung. (Vremmenoe Proshivanie, Vid na Shitelstvo) Dazu braucht man, soweit ich weiss, eine Wohnung (gemietet oder eigen) und auch einen Job. Vielleicht reicht es auch, wenn die Frau genug Einkommen hat, das weiss ich aber nicht.
Ja, es reicht, wenn die Frau mindestens das zweifache Existenzminimum verdient, also 8000 Rubel.

Strenggenommen muss man auch nicht eine Wohnung mieten oder besitzen. Es reicht, wenn man eine Wohnstaette nachweisen kann - also beispielsweise ein Zimmer in der Wohnung der Oma des Ehepartners. :D
Das mit der Wohnung kann ich bestätigen, ich wohne offiziell beim Bruder meiner Frau, allerdings mussten alle Personen die auf diese Adresse angemeldet sind zum Notar und eine Vereinbarung unterzeichnen, dass sie mit mir als "Mitbewohner" einverstanden sind. Der Bruder meiner Frau musste auch eine Bescheinigung bringen, dass er der Wohnungseigentümer ist.

Und es reicht auch wenn du zu einer Bank gehst, auf deinen Namen ein "Sparkonto" eröffnest und 40.000 Rubel einzahlst.
Der Wisch hat zumindest bei mir die Migrationsbehörden zufriedengestellt.
Das Konto kann am nächsten Tag wieder aufgelöst werden, du brauchst ja nur einen einmaligen Nachweis, dass du 40.000 Rubel besitzt ;)

lg, Manuel
Rechtschreibfehler resultieren aus meiner langen Anwesenheit in Russland, dafür spreche ich aber perfekt schlechtes Russisch!

http://www.a-sadik.ru
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Zejtnot
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Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von Zejtnot »

Manuel_at hat geschrieben:... allerdings mussten alle Personen die auf diese Adresse angemeldet sind zum Notar und eine Vereinbarung unterzeichnen, dass sie mit mir als "Mitbewohner" einverstanden sind. Der Bruder meiner Frau musste auch eine Bescheinigung bringen, dass er der Wohnungseigentümer ist.
Wie es genau abläuft, legt scheinbar jedes Amt für sich fest. Bei mir müssen nicht alle Mitbewohner zustimmen, aber die Wohnungsbesitzerin musste zum Notar und eine Bestätigung unterschreiben.
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Dietrich
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Re: Längerer Aufenthalt in Russland. Welches Visum für deut.Ehem

Beitrag von Dietrich »

Zejtnot_ hat geschrieben:
Manuel_at hat geschrieben:... allerdings mussten alle Personen die auf diese Adresse angemeldet sind zum Notar und eine Vereinbarung unterzeichnen, dass sie mit mir als "Mitbewohner" einverstanden sind. Der Bruder meiner Frau musste auch eine Bescheinigung bringen, dass er der Wohnungseigentümer ist.
Wie es genau abläuft, legt scheinbar jedes Amt für sich fest. Bei mir müssen nicht alle Mitbewohner zustimmen, aber die Wohnungsbesitzerin musste zum Notar und eine Bestätigung unterschreiben.
Meine Frau musste auch beim Notar "zustimmen", dass ich mich in meiner eigenen Wohnung registrieren darf. Obwohl die Wohnung uns gemeinsam gehoert, scheint die Stimme des "russischen Mitbesitzers" irgendwie mehr zu zaehlen, als die des auslaendischen..... Russland eben!
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