Seite 2 von 2
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 24 Aug 2007, 18:58
von StroiEnergoMash
Für ein Geschäftsvisum benötigt man die Einladung einer russischen Firma. Ansonsten ist ein derartiges Visum nicht zu bekommen.
Bei einem Geschäfts-Jahresvisum muss man sich nach 6 Monaten neu registrieren und auch kurzzeitig ausreisen.
12 Monate ununterbrochener Aufenthalt ist nicht möglich.
Ansonsten kann man sich auch einbürgern lassen. Das verläuft nach ähnlichen Prinzipien, wie in den westlichen Ländern. Vorausgesetzt wird dafür eine Bezugsperson (z.B. Ehepartner) in Russland und der Nachweis vorhandener Mittel für den eigenen Lebensunterhalt.
Im günstigsten Fall kann man ein Visum bereits nach 6 - 8 Wochen in den Händen haben, je nach Art des beantragten Visum.

Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 27 Aug 2007, 12:25
von Dietrich
sredny hat geschrieben:
duerfte mir weiterhelfen - unklar ist allerdings gerade die Steuerbehoerde, da ich ausschliesslich von meiner Rente lebe ! Wuerde mich interessieren, ob es fuer Rentner russische Regelungen gibt, einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Anders gewendet koennte ich ein gigantisches Eigentor schiessen, wenn ich meinen Rentenbescheid vorlege, naemlich fuer den Fall, dass es fuer diese Kategorie von Antragstellern ueberhaupt keine Aufenthaltstitel gibt !==
Oder fuer den Fall, das die dann 13% von deiner Rente haben moechten. Dann in dem Moment, in dem du mehr als 183 (pro Jahr) Tage in RU bist, bist du hier mit deinem "Welteinkommen" steuerpflichtig. Und da zaehlt deine Rente dann u.U. auch dazu.
Such dir hier einfach eine Frau ;-) Dann zaehlt zumindest die Quote nicht mehr fuer dich.
Re: max. Aufenhaltsdauer mit Geschäftsvisum
Verfasst: 30 Aug 2007, 11:32
von Zejtnot
sredny hat geschrieben:Wie sind Eure Erfahrungen mit der Bearbeitungszeit fuer einen russischen Aufenthaltstitel? Habe das jetzt angeleiert mit Bundeszentralregisterauszug usw. - wie lange brauchen die Russen wirklich und kann man das wie ueblich "beschleunigen", Ihr wisst, was ich meine....
Ich habe mit allem drum und dran, also inkl. deutscher Papiere besorgen, zu den x Ärzten rennen, Formulare korrigieren, etc. rund ein Jahr gebraucht.
Beschleunigen ... ich habe mal eine Agentur befragt, ob sie für einen Deutschen den Papierkram übernehmen würden. Nein, damit hätte man keine Erfahrung. Vielleicht findest Du ja in Petersburg Agenturen, die damit Erfahrung (und auch notwendige Beziehungen) haben. Selbst würde ich mir mit einer Beschleunigung aber nicht die Finger verbrennen wollen!
Übrigens: Sobald der Antrag auf Wohnrecht gestellt wurde (abgegeben wurde!) darfst Du im Land bleiben! Der Nachweis des Antrages (irgendeine Spravka) ist quasi ein Aufenthaltstitel. (Nur zum Ausreisen während der Bearbeitungszeit musst Du dann ein Aus- und Einreisevisum beantragen.)