Re: Erfahrungsbericht Auto mieten in Ekaterinburg
Verfasst: 13 Okt 2008, 08:05
In Novosibirsk habe ich mit meinem rosa Lappen problemlos Autos mieten können. (Insofern die Vermieter prinzipiell an Ausländer vermieten.)
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Wenn Du einen internationalen Führerschein haben möchtest, dann musst Du gleichzeitig die Plastikkarte beantragen, wenn Du sie nicht schon hast.kazan hat geschrieben:Hallo,
Muß ich das rosa Läppchen abgeben und in eine Plastikkarte umtauschen? :(
Frag mal den Stadtkämmerer Deiner Heimatstadt, oder die Bundesdruckerei. Die können Dir bestimmt einen guten Grund nennenZejtnot hat geschrieben:Aber ob Plastikkarte oder rosa Lappen, da sehe ich keinen Mehrwert.
Das würde ich nicht so sagen. Zumindest nicht auf Bezug bei Kontrollen in Moskau. Die Plastikkarte wird meiner Meinung nach von der Miliz eher ohne "Beanstandung" und Nachfrage akzeptiert. Als ich noch mit dem rosafarbenen angehalten wurde, dauererte die Überprüfung meiner Papiere von der Tendenz her eher länger.Zejtnot hat geschrieben:Also ein internationaler Führerschein mag ja Sinn machen. Aber ob Plastikkarte oder rosa Lappen, da sehe ich keinen Mehrwert.
Der internationale Führerschein in Europa und weltweit
"Wer noch nicht im Besitz des neuen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat ist, sollte beachten, dass zum 1.9.2002 die Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr geändert wurde. Seit der Novellierung ist für den Erhalt eines Internationalen Führerscheins eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis - also ein Kartenführerschein mit der neuen Klasseneinteilung - nötig.
Hintergrund dieser Neuregelung ist, dass die Fahrerlaubnisbehörden verpflichtet sind, die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins im zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt zu speichern. Dieses Zentralregister soll vollständige Auskunft über die erteilten Führerscheindokumente erteilen. Der Eintrag eines Internationalen Führerscheins setzt die Zuteilung der Führerscheinnummer einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis voraus. Diese Nummer wird bei der Beantragung der Scheckkarte vergeben.
Durch diesen Zwangsumtausch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von € 24 (für den Kartenführerschein); beim Ausstellen des Internationalen Führerscheins fallen ohnehin Gebühren von ca. € 15 an. "
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehre ... geID=10243
Mir fiel auf, dass hier jeweils die Rede von ´Erhalt´ ist. Nun müsste man schauen, ob dies nicht nur für Neuäntrage gilt (und du damit mit deinem alten rosa Lappen immer noch -- im wahrsten Sinne des Wortes - "gut fährst" oder ob davon rückwirkend auch die alten Scheine betroffen sind.kazan hat geschrieben:Also ich wußte von alledem noch nichts und hab noch ausschließlich ein rosa Läppchen..... Seit der Novellierung ist für den Erhalt eines Internationalen Führerscheins eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis - also ein Kartenführerschein mit der neuen Klasseneinteilung - nötig...