Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
Verfasst: 26 Feb 2008, 20:33
Nach meinem Kenntnisstand kann die Mutter dies durchaus.
Fraglich ist nur, ob sie das alleinige Sorgerecht auch zugesprochen bekommt, sofern der Vater nicht definitiv verstorben, sondern nur unauffindbar ist.
Außerdem kenne ich das russische Recht bzw. die dortige Rechtspraxis zu wenig, um mich darüber zu äußern, ob das alleinige Sorgerecht ausreichend ist, damit die Mutter auch allein den Aufenthaltsort der Kinder bestimmen kann.
Hier in Deutschland wird zwischen dem "Sorgerecht" und dem "Aufenthaltsbestimmungsrecht" unterschieden. (siehe dazu die eingefügetn Links)
Ich bin nicht besonders optimistisch, ob ein russisches Gericht die "Unauffindbarkeit" des Kindesvaters als hinreichende Bedingung für eine Sorgerechtsänderung ansehen würde.
Fraglich ist nur, ob sie das alleinige Sorgerecht auch zugesprochen bekommt, sofern der Vater nicht definitiv verstorben, sondern nur unauffindbar ist.
Außerdem kenne ich das russische Recht bzw. die dortige Rechtspraxis zu wenig, um mich darüber zu äußern, ob das alleinige Sorgerecht ausreichend ist, damit die Mutter auch allein den Aufenthaltsort der Kinder bestimmen kann.
Hier in Deutschland wird zwischen dem "Sorgerecht" und dem "Aufenthaltsbestimmungsrecht" unterschieden. (siehe dazu die eingefügetn Links)
Ich bin nicht besonders optimistisch, ob ein russisches Gericht die "Unauffindbarkeit" des Kindesvaters als hinreichende Bedingung für eine Sorgerechtsänderung ansehen würde.