Großbuchstaben sind Mist! Aber das haben schon anderen gesagt.
sredny hat geschrieben:WIE IST DENN WIRKLICH DIE PRAXIS MIT DIESER QUOTE ? WANN WIRD DIESE FESTGELEGT, WANN VEROEFFENTLICHT, WERDEN ALLE STAATSANGEHOERIGEN IN EINEN TOPF GEWORFEN ODER ERFOLGT AUCH EINE ZUTEILUNG NACH LAENDERN ??
Diese Quote hat drei Kriterien: Branche, Herkunftsland, russischer Wohnort. Bei den Verkäufern auf Märkten dürfen beispielsweise 0 % Ausländer sein. In Moskau 2000 Ausländer (Quelle: Posting oben). Und aus Georgieren wurden vergangenes Jahr 0 Leute reingelassen.
Als Deutscher außerhalb Moskaus in einer Technologiebranche hat man ganz gute Chancen, sagen wir es so.
Sredny, Du bist doch Rentner, oder? Dann sieht es meiner Meinung nach nicht so gut aus - ohne Arbeitsgenehmigung gibt es kein Arbeitsvisum. Und ohne Ehe gibt es kein Wohnrecht. Es gibt nur wenige Ausnahmen - zum Beispiel für Mitarbeiter von Kirchen oder Hilfswerken. Diese können um Wohnrecht für ihre Ausländer bitten und dem wird oft auch stattgegeben.
Manu, ich meine, dass ich Dir widersprechen muss: Die Quote gilt nur für die Arbeitsgenehmigungen, nicht für das Wohnrecht. Für die Ehepartner von Russen sollte sie also nicht gelten!
Putin hat wohl irgendwie ein Programm ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Leute die irgendwann mal aus der UdSSR (!) ausgewandert sind, wieder zurueckzuholen.
Schon von je her gilt: Wer an einem bestimmten Stichtag (1. Januar 1990 oder so) auf dem Gebiet der UdSSR gewohnt hatte, hat ein Anrecht auf die russische Staatsbürgerschaft. Ein entsprechendes Blatt hängt in meinem Passportny Stol aus. Natürlich muss man in diesem Fall seine derzeitige Staatsbürgerschaft abgeben!