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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 27 Okt 2007, 15:40
von m1009
fremantle hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Ich meine auch, dass es keine Rückwirkung gibt.
Deshalb habe ich ihn ja auch gefragt, ob meine 360 erlaubten Tage nicht weiterhin gelten - er meinte nein (Moeglicherweise um auf der sicheren Seite zu sein.)
hi...

ich hab diese neue regelung meiner frau per mail gesendet. sie ist in ihrer firma fuer ueber 20 ausslaender verantwortlich. sie hatt darauf hinn saemtliche aemter, die mit der einladungsvergabe zu tun haben, angerufen. es ist nach ihrer aussage so, das es auch rueckwirkend fuer die alten bis zum oktober ausgestellten visa gilt.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 29 Okt 2007, 13:44
von manuchka
Hmpf. Was sagt man da? Dem Juristen sträuben sich die Nackenhaare... aber das ist ja auch nichts neues.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 29 Okt 2007, 13:59
von achim
m1009 hat geschrieben:es ist nach ihrer aussage so, das es auch rueckwirkend fuer die alten bis zum oktober ausgestellten visa gilt.
Und was ist mit den Visas, die im September ausgestellt wurden?

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 30 Okt 2007, 07:33
von Zejtnot
Achim, wenn ich m1009 richtig verstehe, gilt es für alle bis Oktober ausgestellten Visa, also auch Visa vom September.

Was ich bei den Russen nicht verstehe: Die Regeln, dass man mit vorläufigen Wohnrecht aber ohne Arbeitsgenehmigung nicht mehr arbeiten darf, hat keine rückwirkende Geltung - ich darf also bis heute arbeiten, obwohl ich keine Arbeitsgenehmigung habe, da mein Arbeitsvertrag vor dem 15.1.2007 geschlossen wurde. Das steht natürlich nirgends, aber die Behörden weigern sich, mir eine Arbeitsgenehmigung zu machen - weil ich ja keine bräuchte. In der Hand habe ich natürlich nichts.

Andere Gesetze, wie diese Visageschichte, gelten wiederum auch rückwirkend, obwohl man ein Dokument hat, was das Gegenteil behauptet.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 30 Okt 2007, 09:48
von achim
Willkommen im Land der unbegrenzten UnMöglichkeiten...

Ich werde wohl von Januar bis März in Deutschland verweilen müssen.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 30 Okt 2007, 09:59
von Dietrich
Solange dir keiner auf dein Visum irgendwas mit 180 Tagen draufkritzelt, solange sollte dich das nicht interessieren.
Wann kreuzt du denn das naechste Mal die Landesgrenzen?

Was haelt dich eigentlich von der Vremmenoe Proshivanie ab?

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 30 Okt 2007, 10:28
von achim
Laut Gesetz darf man sich ja nur 90 Tage im Halbjahr aufhalten.

Die Vremmenoe Proshivanie werden wir jetzt in Angriff nehmen. Das dauert aber mindestens 6 Monate. Bisher habe wir diese nicht beantragen können, weil kein Wohnraum zur Verfügung stand...

Falls noch jemand eine Idee hat, wie man das Gesetz umgehen kann ... immer her damit.

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 30 Okt 2007, 10:43
von Dietrich
Wenn du die Papiere fuer die Vremmenoe abgegeben hast, darfst du (oder sollst du sogar) "im Lande" bleiben. Dann hast du die Sorge mit den 90 Tagen auf jeden Fall nicht mehr.

Mit dem Wohnraum das ist natuerlich bloed.... da stimmte ich dir zu. Das war auch ein Grund, warum wir damals alles versucht und getan haben, eine Wohnung zu kaufen....

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 30 Okt 2007, 10:46
von achim
Dietrich hat geschrieben:Wenn du die Papiere fuer die Vremmenoe abgegeben hast, darfst du (oder sollst du sogar) "im Lande" bleiben. Dann hast du die Sorge mit den 90 Tagen auf jeden Fall nicht mehr.
Na das wäre ja wirklich sehr interessant!!!
Bist Du Dir da sicher? Ich denke eigentlich, dass ich die Papiere bis Ende Dezember zusammenkriegen sollte...

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Verfasst: 30 Okt 2007, 10:59
von manuchka
Ich war auch immer davon ausgegangen; dem Mann meiner Kollegin (er ist Deutscher) wurde bei der Einreichung der Dokumente für die vrem. razreshenie auf diese Frage aber gesagt, dass die Einreichung der Dokumente ihm keinen Aufenthaltsstatus gibt, wenn sein Visum abläuft, müsse er eben ausreisen, er könne schließlich auch in Deutschland warten, bis das Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgeschlossen sei. :cry:

Ich habe leider keine ausdrückliche anderslautende gesetzliche Regelung gefunden; werde noch mal nachschauen. Vielleicht hat ja einer von euch was in der Hand.