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Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 12 Mär 2008, 16:56
von Zeppelin
tedesken hat geschrieben:Ich hab da noch mal eine frage wie schaut es eigentlich aus wenn meine Freundin gut Englisch kann hilft uns das eventuell bei der Ausländerbehörde und Standesamt weiter ?
Wie schaut es eigentlich mit der Tochter aus muss sie auch die A1 in deutsch erwerben?
gruss tedesken
Auf Letzteres habe ich doch schon geantwortet, wobei ich nicht sagen kann, ob ein offizieller A1-Nachweis nötig ist. Das Kind sollte jedoch
schulfähig sein; sprich dem Unterricht folgen können. Oder aber - wie ebenfalls schon geschrieben - Kontakt mit dem Schulamt aufnehmen um die Frage zu klären.
An dem Englisch-Argument sind schon viele gescheitert, weil halt die "
Amtssprache" hier Deutsch ist. Es geht eben darum, ob Deine künftige Frau in der Lage ist, auf dt. (ggf. mit Unterstützung) Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Hamburger Behörden sind da nicht eben für Kulanz berühmt. (Nichts gegen die Stadt, aber deren Verwaltung ist halt ziemlich antiliberal.)
Ob Dein Standesamt bereit ist in Englisch zu kommunizieren, musst Du wirklich dort abklären.
Z.
Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 13 Mär 2008, 21:51
von Sibirier
Also, betreffend der Tochter kann ich nur sagen, wenn der Vater nicht unterschreiben möchte, muss Deine Frau den gerichtlichen Weg beschreiben. Dabei muss sie jedoch nachweisen, dass der Vater sich nicht kümmert usw. Ausserdem wird es noch sicherlich hilfreich, wenn ihr bei dem Gerichtstermin schon verheiratet seid. D. h. aber auch die deutsche Urkunde nachher ins russische übersetzen lassen.
Es kann aber auch sein, dass das Gericht erst ein zeitlich befristete Genehmigung für die Tochter gibt. D. h. dann nach 1-2 Jahren müsst ihr das noch einmal durchstehen.
Es gibt tatsächlich in Russland ein Sorgerechturteil. Nur wie schon geschrieben, deine Verlobte muss dann nachweisen können, dass der Vater ein schleichter Umgang für die Tochter ist....
Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 14 Mär 2008, 02:40
von tedesken
Sibirier hat geschrieben:Dabei muss sie jedoch nachweisen, dass der Vater sich nicht kümmert usw. Ausserdem wird es noch sicherlich hilfreich, wenn ihr bei dem Gerichtstermin schon verheiratet seid.
Es gibt tatsächlich in Russland ein Sorgerechturteil. Nur wie schon geschrieben, deine Verlobte muss dann nachweisen können, dass der Vater ein schleichter Umgang für die Tochter ist....
Danke Sibiria für deine Antwort wie schaut es in dem Fall aus wenn der Vater zwar die Alimente bezahlt aber sich sonst nicht weiter um das Kind kümmert ,wie ich von meiner Verlobten weiss hat der Vater das Kind nur ganze zwei mal in dem leben des Kindes gesehen und das zum 1 und 2 Geburtstag des Kindes da das Kind mittlerweile 6 und im Juni 7 Jahre alt wird hat der Vater des Kindes es ganze 5 Jahre nicht gesehen er zahlt zwar die Alimente aber ich vermute er tut es nur weil er keine lust auf Stress mit der Polizei hat . Unterschreiben will er nicht den Grund kenne ich leider nicht . Kann man da irgendetwas machen oder scheint es Aussicht los für mich und meine Verlobte . Ich würde ihr so gern helfen aber ich weiss nicht wie ich das von hier aus machen kann .
Hat jemand vielleicht irgend einen Rat für mich
tedesken
Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 14 Mär 2008, 09:35
von Dietrich
Vielleicht solltet ihr versuchen, beim Vater "Unterschrift gegen Alimente" auszuhandeln. Also er braucht die Alimente nicht mehr zu bezahlen (koennt ihr ihm ja beim Notar schriftlich geben) und dafuer unterschreibt er dann.
Oder eben Bargeld....
Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 14 Mär 2008, 14:20
von Zejtnot
Ich denke auch eine Einigung ist einfacher als ein Gerichtsstreit. Erst recht wenn er immer brav Alimente gezahlt hat!
Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 14 Mär 2008, 15:18
von manuchka
Die Chancen dafür, dass die Mutter hier das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, stehen hier ziemlich schlecht, würde ich mal sagen. Das ist oft schon schwierig, wenn der Vater überhaupt nichts mit dem Kind zu tun hat, und noch schwieriger ist das in diesem Fall, da der Vater ja Alimente zahlt.
Die Gründe, weshalb einem Elternteil das Sorgerecht aberkannt werden kann, sind gesetzlich geregelt und werden - so, wie ich das mitbekommen habe - recht restriktiv gehandhabt. Ich hatte es anderswo schon geschrieben:
Ein Elternteil, das vom anderen und von seinem Kind getrennt lebt, verliert nicht automatisch das Sorgerecht, sondern hat im Regelfall das Recht auf Umgang mit seinem Kind und Anteil an der Erziehung. Die Aberkennung der "elterlichen Rechte", wie es im Russischen heißt, erfolgt per Gerichtsentscheidung, und zwar gemäß Art. 69 des Familengesetzbuches der RF aus folgenden Gründen:
- Verweigerung / Unterlassung der Erfüllung der elterlichen Pflichten, darunter auch vorsätzliche (böswillige) Verweigerung / Unterlassung der Zahlung von Alimenten
- Weigerung ohne entschuldbare Gründe, das Kind aus der Geburtsklinik, ... sonstigen Sozialeinrichtungen abzuholen
- Missbrauch der elterlichen Rechte
- Misshandlung des Kindes, darunter physische und psychische Gewalt, sexueller Missbrauch
- Alkohol- oder Drogensucht der Eltern/des Elternteils
- Begehen einer vorsätzlichen Straftat gegen Leib oder Leben des Kindes oder des Ehegatten.
Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 18 Mär 2008, 05:18
von tedesken
Hi an alle die mich tatkräftig unterstützen
Bei mir ist schon wieder ein Problem aufgetaucht wie ist das eigentlich das Standesamt will ja einen Einkommensnachweis meiner Freundin haben , wie ist es aber wenn sie arbeitslos ist?
Sie lebt bei und von ihren Eltern brauchen die vom Standesamt da irgend einen anderen Nachweis?
Gruß tedesken
Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 18 Mär 2008, 07:57
von Zejtnot
Wozu braucht das Standesamt einen Einkommensnachweis? In Österreich ist das Standard, aber in Deutschland habe ich es noch nie gehört. (Oder liegt das einfach daran, dass ich damit bislang wenig zu tun hatte? Kann auch sein.)
Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 18 Mär 2008, 09:22
von 7punkt
Zejtnot_ hat geschrieben:Wozu braucht das Standesamt einen Einkommensnachweis?....
Beim Standesamt, wenn
beide Verlobten da sind, beim Beitrittserklaerungmachen wird gefragt, wieviel man verdient, ob man Eigentumswohnung in RU hat etc. Alles wird aufgeschrieben, dann unterschrieben, aber kein schriftlicher Nachweis wird gefragt.
7punkt
Re: Hochzeit mit einer russin und kein plan wo ich anfangen soll
Verfasst: 18 Mär 2008, 10:05
von Zeppelin
Zejtnot_ hat geschrieben:Wozu braucht das Standesamt einen Einkommensnachweis? ...
Das Einkommen des/der ausländischen Verlobten wird nur für die Festsetzung der Gebühren für das Verfahren zur Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG herangezogen.
Da aber das Standesamt federführend in der Sache ist, muss man auch dort die ganzen Angaben machen.
Wenn man nichts verdient, kostet das auch so gut wie nichts. War bei meiner Frau damals auch so, da sie noch Studentin mit ca 400 Rub. Stip war.