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Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 10:52
von Fraggel
*musste sich jetzt auch mal ein Traenchen aus dem Auge wischen*
Ohne Einkommen keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeitserlaubnis kein Einkommen?!
Ist irgendetwas in der Hinsicht beschleunigend? (nein ich meine jetzt kein Bakschisch)
Wohneigentum? Irgendwelche Buergschaften oder sonstwas?
(PS: Meine Frau und ich haben die deutsche Buerokratie ausgehalten... und man waechst ja mit seinen Aufgaben)*lacht*
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 10:56
von Zejtnot
Fraggel hat geschrieben:Danke, insbesondere Dietrich, fuer die konstruktive Antwort.
Ich habe herzlich gelacht! Sorry, wenn man ein paar Jahre hier lebt, entwickelt man diesen schwarzen Humor bezüglich russischer Behörden!
Das heist also sehr bald vor einem geplanten Umzug Wohnrecht beantragen, und nachdem das erworben wurde auch die Arbeitserlaubnis beantragen.
Im Normalfall macht man zuerst die Arbeitserlaubnis, weil man - wie Dietrich schon schreibt - für das Wohnrecht ein Einkommen nachweisen muss. Es geht aber auch, dass Deine Frau einen ausreichenden (offiziellen) Lohn für zwei Leute hat - dann könnte man das ganze nach meinem Kenntnisstand auch in Deutschland beantragen. Aber eines ist sicher: Die Rennerei wird in Deutschland noch schlimmer!
Noch zwei Kommentare:
* "Sehr bald" ... ein halbes Jahr vorher! Rechne für das Organisieren der Dokumente mit ein bis zwei (zusätzlichen) Monaten.
* Deine Frau muss bei Beantragung in Russland leben, sonst hast Du keinen Anspruch.
Wenn ich das Wohnrecht habe, muss ich das dann auch sofort in Anspruch nehmen oder kann ich den Umzug dann organisieren wenn ich beide Erlaubnisse/Rechte habe, und wie lange gelten diese beiden Rechte?
Sobald Du den Antrag vollständig abgegeben hast, wirst Du schon in Russland geduldet. Musst dann aber für jede Ausreise ein extra Aus- und Einreisevisum beantragen.
Die Arbeitsgenehmigung ist von all dem unabhängig und sie fällt frühestens zwei Jahre nach dem ersten Antrag weg, wie Dietrich schon richtig sagte. Insofern sollte sich Dein Arbeitgeber schon jetzt darum kümmern, denn für alle Branchen, russischen Regionen und Herkunftsländer gibt es Quoten. Die 2008er Quoten sind voll, wenn man für 2009 also einen Platz will, sollte man jetzt loslegen!
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 11:00
von Zejtnot
Fraggel hat geschrieben:Ohne Einkommen keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeitserlaubnis kein Einkommen?!
Nein, ohne Einkommen kein
Wohnrecht. Aber für die Arbeitserlaubnis benötigt man natürlich kein Einkommen.
Noch einmal: Die Arbeitserlaubnis ist extra, wenn man diese hat, bekommt man ein Visum. Aber kein Wohnrecht.
Ist irgendetwas in der Hinsicht beschleunigend? (nein ich meine jetzt kein Bakschisch) Wohneigentum? Irgendwelche Buergschaften oder sonstwas?
Lächeln, Gedult, Hörigkeit (Unterwürfigkeit) gegenüber den Beamten, ... also nicht wirklich.
PS: Meine Frau und ich haben die deutsche Buerokratie ausgehalten... und man waechst ja mit seinen Aufgaben *lacht*
Sorry, deutsche Behörden sind ein Kinderkram dagegen!
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 11:02
von Zejtnot
Noch ein Hinweis: eine subjektive Beschreibung meiner Wohnrechtsbeantragung ist hier zu finden:
http://deutsche-novosibirsk.de/geschich ... ibirsk/#29
Eine formelle FAQ haben wir hier im Forum:
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=7465
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 12:04
von Zeppelin
Fraggel hat geschrieben:(PS: Meine Frau und ich haben die deutsche Buerokratie ausgehalten... und man waechst ja mit seinen Aufgaben)*lacht*
Warte ab! Du wirst noch zu schätzen lernen, was Du von der "deutschen Bürokratie" an Service bekommen hast.
Oder anders ausgedrückt: Frag bei Gelegenheit mal in einer russ. Behörde nach einer "Rechtsbehelfsbelehrung" oder nach Fristen...
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 12:26
von Fraggel
Naja.... ich seh ja an dem ein oder anderen von euch... es ist machbar!
Ein gewisser Grad an Masochismus ist vorhanden.
Wird also irgendwie gehen *lacht*
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 14:34
von wolk0815
Zejtnot hat geschrieben:Sobald Du den Antrag vollständig abgegeben hast, wirst Du schon in Russland geduldet. Musst dann aber für jede Ausreise ein extra Aus- und Einreisevisum beantragen.
Nochmal um evtl bei mir was ´gerade zu rücken´.Gilt dieses Abkommen, welches für uns Deutsche im Hinblick auf diese Aus-/Einreisevisa (das ich meine im Kopf zu haben) gilt, dann erst ab Erhalt des Vorlaeufiges Wohnrecht (rasresheniye na vremmenoe proshivaniye) ?
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 14:38
von Dietrich
wolk0815 hat geschrieben:Zejtnot hat geschrieben:Sobald Du den Antrag vollständig abgegeben hast, wirst Du schon in Russland geduldet. Musst dann aber für jede Ausreise ein extra Aus- und Einreisevisum beantragen.
Nochmal um evtl bei mir was ´gerade zu rücken´.Gilt dieses Abkommen, welches für uns Deutsche im Hinblick auf diese Aus-/Einreisevisa (das ich meine im Kopf zu haben) gilt, dann erst ab Erhalt des Vorlaeufiges Wohnrecht (rasresheniye na vremmenoe proshivaniye) ?
Ja.
Re: Steuern
Verfasst: 06 Aug 2008, 19:57
von Zejtnot
Eindeutig ja, denn im Abkommen steht ja, das Inhaber vom Wohnrecht kein Visum brauchen. So lange es nur beantragt ist, hast Du ja noch kein Wohnrecht.
Re: Steuern
Verfasst: 10 Nov 2008, 18:08
von Stromberg
Zejtnot hat geschrieben:fremantle hat geschrieben:Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung hast, dann fallen in den ersten 6 Monaten Deines Aufenthalts 30% EInkommenssteuer an, danach traegst Du mit dem russischen Steuersatz von 13% zum Allgemeinwohl bei.
Nach den sechs Monaten gibt es auch die 17 % Differenz zurück!
Zejtnot, wie sieht diese Differenz praktisch aus? Bekommt man das, was man die abgelaufenen 6 Monate an 30% gezahlt hat nun wieder teils zurueck?