wikinger hat geschrieben:... Nun bin ich wieder in Deutschland und warte auf die Apostille. Allerdings weiß ich nicht wie ich jetzt wie ich nun insbesondere hinsichtlich der Familienzusammenführung nicht was ich nun zu tun habe.
Auf was für eine Apostille wartest Du?
Ansonsten schau mal hier in die FAQ zum Heiraten in Deutschland - daraus kannst Du dann auch sehen, wie es mit der FZF ex post etwa funktioniert.
Könnte mir hier jemand nochmal die Schritte aufzeigen. Auf welchen Zeitraum wird das Visum meiner Frau beschränkt (sind es 3 Jahre)? Wie lange muss man darauf warten?
Deine Frau muss ein Visum zur FZF beantragen. Hinweise dazu auf den Seiten des Deutschen Konsulats, hier in den FAQ und in diversen Threads dieses Forums sowie bei
info4alien.de
Wie schnell sie das Visum bekommt, hängt vor allem davon ab, wie zügig ihr die nötigen Unterlagen vorlegen könnt. Sofern über Deine Frau hier bereits eine Ausländerankte geführt wird, weil sie z.B. mal als Au-Pair hier war, sorge schon mal dafür, dass diese Akte zu der Ausländerbehörde (ABH) an Eurem künftigen Wohnsitz überstellt wird, falls sie anderswo geführt wird.
Ob und wo so eine Akte existiert, erfährst Du telefonisch vom Bundesverwaltungsamt in Köln unter Angabe des (Geburts-)Namens und Geburtstages. Dann rufts Du die ABH an, bei der die Akte liegt und bittest darum, diese an die ABH bei Dir zu überstellen.
Die Erteilung eines FZF-Visums kann so zwischen 3 Wochen und 6 Monaten beanspruchen - kommt ganz drauf an, wie man dabei mitwirkt. Weiteres besprichst Du mit Deinem Wohnsitzstandesamt und der ABH. *)
Sprachlich gibt es im übrigen keine Probleme da meine Frau Anglistik und Germanistik studiert hat und somit Deutsch und Englisch fließend spricht.
Klingt etwas naiv - sorry. Es geht darum, dass sie diese Sprachkenntnisse auch gegenüber dem Konsulat nachweisen können muss. Wenn man Glück hat, kann man das im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei dem zust. Konsulatsmitarbeiter machen (nicht das Schalterpersonal sondern die Sachbearbeiter).
Sinnvoll ist jedoch dem Visaantrag alle möglichen Sprachzeugnisse beizufügen (GI, DSH, TestDaF oder ähnliche)
Letzte Frage. Meine Frau möchte sich hier selbständig machen und ein kleines Übersetzungsbüro aufmachen. Inwieweit könnte es hier Probleme geben?
*) Nachdem Deine Frau hier eingereist ist, meldet ihr sie zunächst hier an eurem Wohnsitz an. Beim Bürgeramt holt ihr Euch dann auch gleich eine LSK für Deine Frau.
Ebenfalls solltest Du Deinen Vermieter über den Zuzug Deiner Gattin informieren.
Dann geht ihr mit Meldebestätigung, zwei Passbildern von Ihr, Euren Pässen, der übersetzen Heiratsurkunde etc. zur ABH und lasst das FZF-Visum in eine Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 28 (1) AufenthG umwandeln.
Wenn Du genug verdienst, dass keiner von Euch beiden irgend welche Sozialhilfe braucht, gibt es keine Probleme. Wenn nicht, wird die AE für Deine Frau wahrscheinlich zunächst auf 1 Jahr befristet. Drei Jahre gibt es nur, wenn man solvent ist.
Abgesehen davon: Man darf das Visum zur FZF-Einreise nicht mit der AE verwechseln. Das FZF ist national, berechtigt nicht zur Einreise in einen anderen Schengenstaat und erlaubt meines Wissens auch nicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Die AE hebt alle vorigen Beschränkungen auf: Erwerbstätigkeit ist selbständig oder abhängig erlaubt, man versteuert ganz normal sein Einkommen, man kann in alle Schengenstaaten reisen und z.T. auch dort arbeiten.
Aber Achtung: Schengen ist nicht gleich EU! Für das UK braucht Deine Frau ach weiterhin Visa, falls sie dort hin will. Weiteres in Wikipedia...
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Viele Grüße und Dank im Voraus.[/quote]