Wechselgeld V
Verfasst: 16 Apr 2008, 13:21
Das stimmt so nicht, hat mir letztens ein Jurist erläutert. Der ungeschriebene Kaufvertrag wird nicht an der Kasse geschlossen, sondern schon am Regal - seitens des Verkäufers. Das ist insofern wichtig, dass der Preis am Regal ausschlaggebend ist! Ein "Oh, da stand ein anderer Preis dran, das ist mir jetzt zu teuer" darf es nicht geben!Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Der Kaufvertrag wird also erst an der Kasse durch schlüssiges Handeln (Ware aufs Band, Preis ansagen, bezahlen) geschlossen.
Und zwar hat es mir der Jurist so erklärt: Es gibt wohl ein klassisches Beispiel aus der Vorlesung. Ein Restaurantkunde bestellt Essen aus der Karte und irgendein Witzbold hat dort die Preise geändert, ohne das es der Wirt wusste. Dann muss der Kunde nur den in der Karte genannten Preis zahlen. Und das gilt wohl auch im Supermarkt - man hat das Recht auf den am Regal genannten Preis.
Ich finde das auch eigenartig, weil dann könnte ich als Kunde mir ja ein paar Ausdrucke machen und dann darauf pochen ... aber das ist dann wiederum ein Delikt und kann meist durch Kameras nachgewiesen werden!
Wir schweifen ab.
Pünktchen: Hat irgendwie alles nix mit Russland zu tun, ich würde es daher hier lassen.