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Wechselgeld V

Verfasst: 16 Apr 2008, 13:21
von Zejtnot
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Der Kaufvertrag wird also erst an der Kasse durch schlüssiges Handeln (Ware aufs Band, Preis ansagen, bezahlen) geschlossen.
Das stimmt so nicht, hat mir letztens ein Jurist erläutert. Der ungeschriebene Kaufvertrag wird nicht an der Kasse geschlossen, sondern schon am Regal - seitens des Verkäufers. Das ist insofern wichtig, dass der Preis am Regal ausschlaggebend ist! Ein "Oh, da stand ein anderer Preis dran, das ist mir jetzt zu teuer" darf es nicht geben!

Und zwar hat es mir der Jurist so erklärt: Es gibt wohl ein klassisches Beispiel aus der Vorlesung. Ein Restaurantkunde bestellt Essen aus der Karte und irgendein Witzbold hat dort die Preise geändert, ohne das es der Wirt wusste. Dann muss der Kunde nur den in der Karte genannten Preis zahlen. Und das gilt wohl auch im Supermarkt - man hat das Recht auf den am Regal genannten Preis.

Ich finde das auch eigenartig, weil dann könnte ich als Kunde mir ja ein paar Ausdrucke machen und dann darauf pochen ... aber das ist dann wiederum ein Delikt und kann meist durch Kameras nachgewiesen werden!

Wir schweifen ab.

Pünktchen: Hat irgendwie alles nix mit Russland zu tun, ich würde es daher hier lassen.

Re: arrogant!

Verfasst: 16 Apr 2008, 14:33
von manuchka
Ich kenne das Beispiel aus meinem Grundkurs mit den Krapfen (Berlinern, Pfannkuchen), die auf dem Schild vor der Bäckerei mit "10 Krapfen nur 2 Euro" (damals waren es Mark) angepriesen werden. Das ist kein bindendes Angebot des Bäckers, sondern eine klassische "invitatio ad offerendum", eine Einladung an den, der es sieht, ein (Kauf)Angebot zu machen.
Gehe ich jetzt in den Laden und sage: Ich hätte gern 10 Krapfen, dann mache ich das Angebot, dass ich welche kaufen will. Der Bäcker freut sich, sagt: Macht 2 Euro, ich reiche ihm das Geld rüber und habe damit konkludent, d.h. durch mein Verhalten, mein Einverständis mit dem Preis als wesentlicher Vertragsbedingung ausgedrückt, der Kaufvertrag ist zustande gekommen.
Wenn der Bäcker sagt: Macht 2,50 Euro (weil ein Witzbold draußen die 50 Cent weggewischt hat), dann kann ich sagen - ja nehme ich trotzdem oder nein, nehme ich nicht - und kann damit entscheiden, ob ich zu den (mir vorher nicht bekannten) Bedingungen den Kaufvertrag trotzdem will.

Die Preisschilder an den Regalen sind eigentlich auch nur Invitatio, weil an einen unbestimmten Empfängerkreis gerichtet. Allerdings kann der Kunde, der an der Kasse merkt, dass die Milch nicht 50, sondern 80 Cent kostet, entweder den Kaufvertrag nicht abschließen oder - wegen Irrtums - von selbigem zurücktreten. Er hat nicht das Recht zu verlangen, dass ihm die Milch trotzdem für 50 Cent verkauft wird. Das Restaurantbeispiel ist da etwas kniffeliger, denn da geht die Rückabwicklung schlecht ;)

PS: Zejtnot, mit Russland hat das zwar nicht soooo viel zu tun, aber ich würde das Thema trotzdem nicht verschwinden lassen wollen. Außerdem kann ich dir auch noch einen Russlandbezug einbauen, da das Wechselgeldthema hier immer aktuell ist:
Продавец не имеет права отказать покупателю, если у него нет сдачи

Und noch: Обязанность продавца обслужить покупателя, в том числе и обеспечить сдачей, вытекает из ст. 426 Гражданского кодекса РФ. Строго по закону, если продавец отказывается передать товар, ссылаясь на отсутствие сдачи, то покупатель вправе обратиться в суд. Можно требовать принудительной продажи и возмещения убытков, если покупатель понес их из-за невозможности вовремя получить товар. Кроме того, строптивого Продавца можно наказать и в административном порядке.

In der Praxis ist meist weder der Verkäufer, noch der Käufer schuld. Was soll denn der Verkäufer machen, wenn ihm der Eigentümer des Ladens kein Wechselgeld zur Verfügung stellt? Da nützt auch kein GK was...

Re: arrogant! (Wechselgeld in Läden, Vertragsfreiheit)

Verfasst: 17 Apr 2008, 08:49
von 7punkt
Zejtnot_ hat geschrieben:...Pünktchen: Hat irgendwie alles nix mit Russland zu tun, ich würde es daher hier lassen.
Naja mit RU hat das wohl nicht so viel zu tun, aber hier lesen bestimmt auch Russen oder Nicht-Deutsche, fuer dennen das Thema interessant sein kann. Werden schliesslich Themen zum Beantragen des deutschen Schengener Visums diskutiert, Auskuenfte zum Thema gegeben etc., was auch net so fest mit RU verbunden ist. Gibt sogar eine extra Rubrik Inside Germany ;) Fuer mich ist das Thema mit dem Wechselgeld in DE interessant und ich moechte nicht, dass diese Info hier stirbt. Daher haette ich gerne gebeten das Thema zu teilen und zu verschieben.

LG,
7punkt

Danke fuers Verschieben, Manu :blumen2: