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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 12:48
von harald55
Zejtnot hat geschrieben:Mal so am Rande gefragt: Kann man nicht direkt nach der Heirat erst einmal ein Besuchsvisum (auf den alten Namen) beantragen, damit man dann wenigstens ab und zu mal nach D reisen kann. Nebenher lässt man in Russland die ganze Papiermaschinerie anlaufen. Aber immerhin kann man noch, so lange der russische Pass umgeschrieben wird, rumfahren.
Meines Wissens, muss der „alte“ Reisepass abgegeben werden, wenn ein „neuer“ Reisepass beantragt werden soll, egal aus welchem Grund. Damit hat man zeitweilig gar keinen Reisepass, um ein Visum zu beantragen, nur einen Inlandspass.
LG
Harald
Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 12:52
von Dietrich
Ich denke man muss den erst abgeben, wenn der neue ausgehaendigt wird... und nicht bereits bei der Beantragung.
Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 13:16
von harald55
Dietrich hat geschrieben:Ich denke man muss den erst abgeben, wenn der neue ausgehaendigt wird... und nicht bereits bei der Beantragung.
2005 musste er abgegeben werden. Ich will ja etwas ändern lassen, weil irgend etwas nicht mehr stimmt, damit ist der "alte" ja auch nicht mehr gültig, er enthält ja dann falsche Angaben. Ich weiss nicht, wie es heute ist. Wäre gut diese Frage auch mal zu klären.
LG
Harald
Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 13:36
von 7punkt
Dietrich hat geschrieben:Ich denke man muss den erst abgeben, wenn der neue ausgehaendigt wird... und nicht bereits bei der Beantragung.
Na das geschieht so: man heiratet sich, aendert den Namen. Laesst einen neuen Innlandpass machen. Sobald der fertig ist, laesst man einen neuen Reisepass machen. Soll der neue fertig sein, wird der "alte" annuliert. Man kann natuerlich erst ma ein Besuchs- oder Touristenvisum besorgen in den "alten" Reisepass vor der Hochzeit. Und dann ueberall im Ausland mit dem "alten" Reisepass und gueltigem Visum Flitterwochen geniessen. Aber nur wenn das Visum VOR der Hochzeit besorgt hat. So sehe ich das.
7punkt
Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 13:43
von Zejtnot
Dietrich hat geschrieben:Oder war das der Inlandspass. Irgendwas meine ich da in Erinnerung zu haben. Denn in die Flitterwochen ausserhalb Russlands wollen doch bestimmt ab und an mal welche... oder?
Also russische Freunde sind letztens problemlos mit dem bisherigen Namen nach Thailand geflogen. Dann nach den Flitterwochen haben sie alle Änderungen beantragt.
Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 14:29
von Zeppelin
Zejtnot hat geschrieben:Also russische Freunde sind letztens problemlos mit dem bisherigen Namen nach Thailand geflogen. Dann nach den Flitterwochen haben sie alle Änderungen beantragt.
Mag sein, aber Thailand ist halt nicht Schengen.
Für Visa
hierher ist der Haken halt die Frage nach dem Familienstand.
Da würde es auch nicht helfen, das Besuchsvisum kurz vor der Heirat zu beantragen, da man verpflichtet ist, alle Änderungen bis zur Erteilung nachzureichen.
Aber ich würde mal wieder auf das Spiel mit offenen Karten verweisen: Mit dem Konsulat kann man reden bzw. schriftlich die Lage erklären. Ebenso ist es mit den Ausländerbehörden hier.
Wenn man klar macht, dass es keineswegs um die Umgehung der FZF geht, sondern es lediglich an den langwierigen russ. Passbehörden liegt, hätten die vermutlich ein Einsehen.
Da ist IMHO durchaus Ermessen drin. Schließlich versteht wohl jeder, dass ein frisch verheiratetes Ehepaar sich wenigstens gelegentlich mal sehen will, solange noch nicht alle Formalitäten für ein wirkliches Zusammenleben vorliegen.
Mit ähnlich gelagerten Dingen kann ich da nur auf meine zahlreichen positiven Erfahrungen mit unseren Behörden verweisen, die ich schon öfter genannt hatte.
Kleiner Tipp: Falls es mit einem Besuchsvisum in der Zwischenzeit klappt, sollte sich die Gattin bei der Gelegenheit schon mal beim Einwohnermeldeamt hier in D registrieren lassen.
Abmelden bei der Wiederausreise muss sie sich ja nicht, weil sie nur vorübergehend danach abwesend sein will.
Aber danach fragt auch keiner. Die Kommunen sind schließlich sehr froh über jeden neuen Einwohner. :-) €€€
Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 14:38
von Dietrich
Zeppelin hat geschrieben:
Abmelden bei der Wiederausreise muss sie sich ja nicht, weil sie nur vorübergehend danach abwesend sein will.
Aber danach fragt auch keiner. Die Kommunen sind schließlich sehr froh über jeden neuen Einwohner. :-) €€€
Ich glaube nicht, dass die jemanden mit Visum (max. 90 Tage pro Halbjahr) so dauerhaft beim Einwohnermeldeamt anmelden, dass die Stadt dafuer Kohle kriegt. Dazu muss man nach meinem Kenntnisstand schon den 1. Wohnsitz dort gemeldet haben. Und das geht dann erst mit AE/NE.
Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 15:08
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass die jemanden mit Visum (max. 90 Tage pro Halbjahr) so dauerhaft beim Einwohnermeldeamt anmelden, dass die Stadt dafuer Kohle kriegt. Dazu muss man nach meinem Kenntnisstand schon den 1. Wohnsitz dort gemeldet haben. Und das geht dann erst mit AE/NE.
Klar. 1. Wohnsitz in
D.
Die Anmeldung ist aber Voraussetzung für den Antrag auf die AE, nicht andersrum. Für die AE braucht man zuerst mal einen Wohnsitz und über eine NE redet man frühestens nach 3 Jahren Daueraufenthalt in ehelicher Gemeinschaft hier.
Meine Gattin hat sich zumindest mit einem 14-Tage-Visum hier angemeldet, bevor sie die AE bekam.
Danach musste auch nichts geändert werden, obwohl sie zunächst für einige Monate zurück nach Kazan' musste, bevor sie dann 'richtig' hier einzog.
Der Aufenthaltsstaus wird bei den Meldeämtern IMHO nicht direkt erfasst. Es genügt ein gültiger AT und dann wohnt man eben hier.
Abgesehen davon bekommen die Länder und Kommunen ihre Zuweisungen durchaus auch für jede "Karteileiche". Wer sollte schon den Gegenbeweis erbringen?
Im Gegenzug erbringen die Kommunen dann die Müllentsorgung für die nicht gemeldeten "Touristen".
Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 15:21
von manuchka
Besuchsreisen gehen auch mit altem Pass, und selbst eine Aufenthaltserlaubnis kann man in den alten Pass bekommen.
Ich möchte nicht zur Nachahmung auffordern, aber viele russische Damen, die heiraten und ihren Namen ändern, verstoßen gegen die Pass- und Meldevorschriften der RF - ohne Konsequenzen in den meisten Fällen. Ich kenne mindestens 2 Fälle, in denen die Damen ihren Namen im Pass erst änderten, als der Pass ablief...
Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?
Verfasst: 15 Jul 2008, 16:49
von 7punkt
manuchka hat geschrieben:Besuchsreisen gehen auch mit altem Pass, und selbst eine Aufenthaltserlaubnis kann man in den alten Pass bekommen...
Verstehe dann nicht, wie das dann laeuft? Nehmen wir mal an, man hat Hochzeit etc. hinter sich, aber kein Visum. Man geht zum Konsulat, beantragt da ein Visum als Ehefrau. Dazu braucht man aber Ehezeugnis oder? Und im Ehezeugnis steht dann ein ganz anderer Name als im Reisepass :idea: Was passiert dann? Merkt denn der Konsulatbeamte nicht, dass man im Reisepass den "alten" Namen hat? Und wenn doch, isses denn ihm voll latte?
7punkt