Faustregel: Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze plus Lebenshaltungskosten des zuwandernden Ehepartners.murz6 hat geschrieben: Gibt es dazu Info,wie hoch das Einkommen denn sein muss oder liegt das wieder mal "im Ermessen" des jeweiligen Mitarbeiters?
Für die Frau in der GUS.
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Zeppelin
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Re: Für die Frau in der GUS.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Zeppelin
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Re: Für die Frau in der GUS.
Länderspezifisch. Konkrete Summen wären unseriös, da der individuelle Fall berücksichtigt werden muss.
Bei Unterhaltsverpflichungen für Ex-Frau(en) und Kinder würde man wohl etwas mehr brauchen, um seine Bonität zu belegen.
Aber mit dem Thema gebe ich mich nicht näher ab.
Bei Unterhaltsverpflichungen für Ex-Frau(en) und Kinder würde man wohl etwas mehr brauchen, um seine Bonität zu belegen.
Aber mit dem Thema gebe ich mich nicht näher ab.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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wassermann
Re: Für die Frau in der GUS.
Leute ich zu tiefst geschockt!!!
Hätte ich es nicht mit eigenen Augen gesehen, ich würde es mit Bein und Stein dementieren.
Offenbar ist im Osten Deutschland vieles möglich, was im Western schon lange nicht mehr.
Zur Sache:
Er lud sie im November 2007 ein, sie kam sah und siegte. Will sagen sie gingen gleich aufs Standesamt, sie
mit Besuchsvisum (Schengenvisum). Überhaupt kein Problem in Mc Pom!! Sie bekam gleich den Aufenthaltstitel
und niemand, weder im Standesamt noch in der AB störte sich an der Art des Visums, noch an den völlig
fehlenden Deutsch Kenntnissen der Russischen Frau.
Der Hammer kommt noch!!!
Diese Ehe hielt gerade mal vom Dez 07 bis Juni 08.
Die AB meinte: Besuchen sie mal einen Sprachkurs und sie können bleiben (inkl. ihrem Kind)
Was meint ihr zu diesem Umstand?
Hätte ich es nicht mit eigenen Augen gesehen, ich würde es mit Bein und Stein dementieren.
Offenbar ist im Osten Deutschland vieles möglich, was im Western schon lange nicht mehr.
Zur Sache:
Er lud sie im November 2007 ein, sie kam sah und siegte. Will sagen sie gingen gleich aufs Standesamt, sie
mit Besuchsvisum (Schengenvisum). Überhaupt kein Problem in Mc Pom!! Sie bekam gleich den Aufenthaltstitel
und niemand, weder im Standesamt noch in der AB störte sich an der Art des Visums, noch an den völlig
fehlenden Deutsch Kenntnissen der Russischen Frau.
Der Hammer kommt noch!!!
Diese Ehe hielt gerade mal vom Dez 07 bis Juni 08.
Die AB meinte: Besuchen sie mal einen Sprachkurs und sie können bleiben (inkl. ihrem Kind)
Was meint ihr zu diesem Umstand?
- Zejtnot
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Re: Für die Frau in der GUS.
Die gute hat wahrscheinlich Deine FAQ gelesen und wusste sofort, wie sie es anstellen muss.
Nein im Ernst, (a) ist es menschlich verwerflich, sich so zu verhalten. (b) bin ich dennoch nicht geschockt, die Dame hatte halt Glück mit ihrer AE. Aber ob sie menschlich glücklich wird in Deutschland, das ist eine andere Frage. Und das ist es, was zählt im Leben.
Nein im Ernst, (a) ist es menschlich verwerflich, sich so zu verhalten. (b) bin ich dennoch nicht geschockt, die Dame hatte halt Glück mit ihrer AE. Aber ob sie menschlich glücklich wird in Deutschland, das ist eine andere Frage. Und das ist es, was zählt im Leben.