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Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 14:41
von manuchka
Murmeltier hat geschrieben:Nun, das Problem liegt darin, das ihre gesamte Familie im höheren diplomatischen Dienst steht und deren weitere Karierre durch eine Heirat ihrer Tochter mit einem Ausländer extrem gefährdet würde...
Wenn es tatsächlich um Leute im höheren diplomatischen Dienst geht, kannst du davon ausgehen, dass der FSB (Geheimdienst) entweder sowieso schon Bescheid weiß, dass die Tochter aus diplomatischer Familie mit einem Ausländer anbandelt, oder Bescheid wissen wird, wenn die Heirat passiert und das Töchterlein dauerhaft in DE wohnt.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass eine Verheimlichung dann alles noch schlimmer machen würde. So nach dem Motto: "Wenn keiner was zu verbergen hat, alles sauber zugeht und Fräulein Tochter keinen Westspion geheiratet hat, warum verheimlicht sie dann ihre Ehe? Hat da vielleicht jemand Dreck am Stecken?"
Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 14:50
von wolk0815
Schliesse mich da manuchka voll an. Wenn so etwas wirklich von Interesse ist, dann wäre es doch sehr blauäugig zu meinen, dass der FSB davon nichts bekommen wird, wenn die Heirat in D stattfindet. Anschliessend an meinen Post im Hinblick auf ein ggf später notwendiges ´Outen´, ist das dann in der Kombination wirklich potentiel noch viel brisanter.
Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 14:54
von Murmeltier
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Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 15:04
von Zeppelin
Murmeltier hat geschrieben:wolk0815 hat geschrieben:In welchem Unterpunkt der Paragrafen siehst du desen Pass denn ? Bin zwar kein Experte in dem Bereich, aber hier geht es doch um einen Ersatz für einen Pass bzw ein Reisedokument. Sie hat doch aber einen. Würde der Pass weggeworfen oder ´gestohlen´werden, so ist es in eurem Fall bestimmt auch nicht unzumutbar einen offiziellen Ersatz zu besorgen.
Hmm, ich halte es durchaus für unzumutbar, wenn dadurch die Familie meiner Frau in den Ruin getrieben wird...
Was Du meinst, ist aber völlig unerheblich. Keine Behörde wird das so sehen.
Vielmehr stellt sich die Frage ob diese Eheschließung in Rußland wirklich angezeigt werden muß...
Es stellt sich auch die Frage ob man in Russland überhaupt automatisch als verheiratet gilt wenn man nach ausländischem Recht geheiratet hat.
Wenn nein, dann kann meine Verlobte auf diversen russischen Formularen ja ohne schlechtes Gewissen angeben, dass sie ledig ist, da sie nach russischem Recht ja nicht verheiratet ist.
Wenn ich zum Beispiel mal schnell in LasVegas heirate, dann bin ich nach deutschem Recht noch lange nicht verheiratet und gelte hier weiterhin als ledig...
Gibt es den wirklich ein Gesetz in dem steht, dass eine ausländische Eheschließung in Russland angezeigt werde muß... wenn ja, welches Gesetz, wo zu finden...
Du bist auf dem Holzweg. Es gibt ein sog. internationales Privatrecht, welches hier greift.
Ich weiß nicht, welche russischen Gesetze dort das Personenstandsrecht regeln, aber es gibt sie mit Sicherheit.
Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 15:14
von Murmeltier
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Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 15:23
von Murmeltier
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Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 15:53
von wolk0815
Einfach mal beim Standesamt nachfragen. Üblicherweise gibt es ja binationale Abkommen. Und dieses kennt der deutsche Standesbeamte vielleicht auch.
Die automatische Anerkennung einer Ehe, welche ortsüblich in Russland geschlossen wird , in D würde ich nun auch nicht gleich automatisch in die Richtung eines binationalen Abkommens rücken.
Man müsste also jemanden finden, der schon den Weg "Heirat in D - dann nach RU und ´Anerkennung´(oder auch nicht)" gemacht hat.
Nur so als Gedankenspiel ...es gibt auf Formularen ja nicht die Auswahlmöglichkeiten
(a) Verheiratet, in Russland
(b) Verheiratet, aber im Ausland, daher eigentlich unverheiratet
Wäre ein Ankreuzen von Ledig nicht dann doch irgendwie falsch (man ist ja eine Ehe eingegangen) ?
Zum FSB: das er nicht allmächtig ist, ist klar. Aber ob in eurem Fall da schon das liiert sein ein Problem ist (wie du sagst, offiziell wäre es ja sowieso egal ob mit Ausländer verheiratet oder nicht) wäre ja unter deinem Passus ´...pech gehabt´ auch schon möglich. Denke ausserdem im Hinblick auf das Interesse des FSB macht es schon einen Unterschied ob man nur ein normaler Beamter oder , wie hier, im höheren diplomatischen Dienst. Da muss man doch annehmen, dass dann auch öfter mal ein Auge auf den Hintergrund des Diplomaten fällt.
Aber, wie sag´ ich so gerne: seid ja alt genug für eure Entscheidungen.... und deren potentiellen Konsequenzen.
Viel Glück so oder so.
Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 16:43
von Zeppelin
Murmeltier hat geschrieben:nur zur Info das internationale Privatrecht ist ein NATIONALES Recht, welches regelt wie Behörden mit privaten Angelegenheit welche das Ausland betreffen umzugehen haben.
Das internationale Privatrecht ist somit kein allgemeines internationales Gesetz und wird in jedem Land anders gehandhabt.
Ach nee. Da müsstest Du zwar noch etwas weiter denken, aber ich habe keine Lust, Deine Wissenslücken auszufüllen, da Du offenbar nicht hören/lesen willst, was Dire nicht in den Kram passt.
Nur zu
Deiner Info: Für eine Eheschließung in D muss Deine Verlobte u.a. die Geburtsurkunden ihrer Eltern vorlegen und die dürfen bei der Heirat nicht älter als sechs Monate sein. Ferner müssen diese Urkunden - wie auch alle anderen - von der jeweils übergeordneten Behörde mit einer Apostille versehen werden.
Und wie in jedem entwickelten Staat werden solche Vorgänge auch in der Russischen Föderation über hochmoderne vernetzte IT-Systeme abgewickelt, auf welche die verschiedenen Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Zugriff haben. Ich weiß das zufällig sehr genau, weil ein Freund von mir maßgeblich am Aufbau dieser Systeme in leitender Position beteiligt war!!!
Du darfst also davon ausgehen, dass es keines "übermächtigen" Geheimdienstes bedarf, damit die Personalabteilung des russischen Außenministeriums auf die Daten seiner Mitarbeiter unterrichtet wird.
Du solltest auch nicht vergessen, dass die Russische Föderation sehr genau registriert, wann und für wie lange ihre "Schäfchen" das Land verlassen...
Naja, ich sehe schon - hier komm ich nicht weiter, da bisher noch niemad Erfahrungen damit gemacht hat...
Wie kommst Du denn darauf? Ein sehr großer Teil der Stammuser hier lebt in dt.-russ. Ehen und hat sehr ausführliche Erfahrungen damit. Außerdem haben einige von uns mehr oder weniger detaillierte Rechts- und Verwaltungskenntnisse sowie entsprechende Berufserfahrungen.
Deshalb sind mir und vielen anderen hier die Konsequenzen krummer Touren mehr als entbehrlich.
Alle vorigen Antworten an Dich sind auch so zu verstehen,
dass Ihr gewarnt werden solltet. Aber das weißt Du offenbar nicht zu schätzen.
Zum Schluss noch einen Kleinen aus der Insiderecke: Spätestens wenn Deine künftige Gattin mit einem nach der Heirat neu ausgestellten russischen Pass bei der ABH aufkreuzt, der immer noch auf ihren Geburtsnamen und nicht auf den ab der Eheschließung
verbindlichen Ehenamen lautet, fliegt die ganze Sache auf! Und dann wird es richtig übel.
I.V.m. dem oben Geschriebenen hilft da auch nicht, evtl. auf einen gemeinsamen Ehenamen zu verzichten.
Ich frage mich nur, woher die unbewiesene These stammt, dass legales Verhalten der Familie der Verlobten schaden könnte.
PS: Meine Schwiegereltern unterliegen auch erhöhten Sicherheitsanforderungen. Sie werden definitiv regelmäßig vom FSB überprüft. Probleme hat unsere Ehe niemandem bereitet.
Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 16:55
von harald63
Zeppelin hat geschrieben:
PS: Meine Schwiegereltern unterliegen auch erhöhten Sicherheitsanforderungen. Sie werden definitiv regelmäßig vom FSB überprüft. Probleme hat unsere Ehe niemandem bereitet.
Wenn der FSB hier immer mitliest, kann ich mir gut vorstellen, warum er sich lieber nicht mit unserem Zep anlegt!

Re: Eintragung der Ehe in RU nach Eheschließung in DE
Verfasst: 15 Sep 2008, 18:06
von manuchka
Mein lieber Freund Murmeltier,
wenn du mal das lesen würdest, was dir hier Leute mit Fachwissen und vollem Ernst schreiben und nicht nur das, was du selbst gern wahrhaben möchtest, wärst du schon etwas weiter.
1. Ich habe es bereits gesagt und auch Zeppelin: Wenn du irgendwo auf der Welt heiratest, dann gilt das in jedem anderen Land der Welt rechtlich auch, selbst wenn die Behörden davon nichts wissen. Das Internationale Privatrecht heißt nicht so, weil es nur national und privat gilt, sondern weil es regelt, welches internationale Recht für die Privatangelegenheiten im internationalen Rechtsverkehr gilt. Das dt. IPR kann danach auf das Recht eines anderen Staates verweisen, was zur Folge hat, dass z.B. auf eine Ehe dann das materielle Recht dieses Staates anzuwenden ist. Das nur mal als Beispiel.
2. Wir halten den FSB nicht für übermächtig, aber wenn du von dieser Seite nichts befürchtest, warum dann überhaupt dieser Beitrag und das ganze Theater um die Geheimhaltung der Eheschließung? Wenn es für Diplomaten doch gar nicht offiziell verboten ist, Ausländer zu kontaktieren und sogar zu heiraten, wie du schreibst, wo ist dann das Problem?
3. Krumme Dinger sind nie eine gute Basis für eine Ehe. Und gerade wenn die Familie im höheren Staatsdienst ist, sollte man ihr zuliebe keine krummen Dinger machen.
4. Alle hier versuchen, dir mit Rat und Tat zu helfen. Klar war nicht zu erwarten, dass jemand schon Erfahrungen mit GENAU so einem Fall wie deinem hat, aber gewisse Erfahrungen haben wir nun mal doch gerade mit russischen Behörden und im internationalen Rechtsverkehr, insbesondere bezüglich binationalen Ehen. Wenn dir unsere Antworten nicht gefallen, weil sie ALLE dir von deiner Absicht zur krummen Tour abraten - ja, sorry. Es wird wohl Gründe haben, warum wir dir so antworten - und die Gründe liegen nicht darin, dass wir dir dein Glück nicht gönnen.
Letztes Wort: Manchmal muss man für etwas Opfer bringen. (Ich weiß, dass dieser Begriff etwas aus der Mode gekommen ist.) Wer in diesem Fall das Opfer bringen muss, sollte gut abgewogen werden. Vielleicht ist eine Karriere nicht so wichtig wie das Glück der Tochter. Vielleicht muss die Tochter überlegen, ob ihre Heirat so wichtig ist, dass die Karriere anderer evtl. darunter leidet. Vielleicht macht ihr euch ganz umsonst Gedanken und es gibt einen Weg, einen offiziellen, der beides möglich macht - aber den gibt es sicher nur, wenn mit total offenen Karten gespielt wird (Gedanken: offizielle Anfrage beim Vorgesetzten zu den Aussichten einer Heirat, Überprüfung des Ehekandidaten durch FSB, was auch immer).
Viel Erfolg.