... eben darum ging es mir auch bei meinen Erkundigungen. Und es wurde kategorisch abgelehnt, den Ausfuhrstempel drauf zu setzen. Obwohl es nach Menschenverstand möglich sein müsste.wenn mir beispielsweise meine Eltern etwas mitbringen.....
... wir wollen doch die deutschen Auslandsvertretungen nicht überfordern. Sie können ja nicht mal einen Internationalen Führerschein für in Russland lebende Deutsche ausstellen, wenn wegen des Hauptwohnsitzes in Russland die deutsche Behörde ablehnt, die russische Behörde jedoch gleichfalls den russischen FS verweigert.Den müssten sich die in Russland gemeldeten Verwandten also in einer deutschen Auslandsvertretung holen, wofür man jedoch wiederum eine Gebühr (soweit ich weiß 15 Euro pro Stempel) zahlt.
Fazit:
Hauptwohnsitz Russland + eigene Ausfuhr = MWSt- Rückerstattung möglich, ansonsten nicht.
Was die Geschäfte angeht, die das in voller Höhe erstatten, kann ich nur aus eigener Erfahrung von Einzelfallregelungen berichten. Aldi habe ich noch nicht probiert, erscheint mir aber zweifelhaft.
Zweirad- Stadler, der Expeditionsversender Därr, ein Erzgebirgischer Volkskunstversand haben´s gemacht. Details per PN.

