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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 10:07
von zimdriver
wenn mir beispielsweise meine Eltern etwas mitbringen.....
... eben darum ging es mir auch bei meinen Erkundigungen. Und es wurde kategorisch abgelehnt, den Ausfuhrstempel drauf zu setzen. Obwohl es nach Menschenverstand möglich sein müsste.
Den müssten sich die in Russland gemeldeten Verwandten also in einer deutschen Auslandsvertretung holen, wofür man jedoch wiederum eine Gebühr (soweit ich weiß 15 Euro pro Stempel) zahlt.
... wir wollen doch die deutschen Auslandsvertretungen nicht überfordern. Sie können ja nicht mal einen Internationalen Führerschein für in Russland lebende Deutsche ausstellen, wenn wegen des Hauptwohnsitzes in Russland die deutsche Behörde ablehnt, die russische Behörde jedoch gleichfalls den russischen FS verweigert.
Fazit:
Hauptwohnsitz Russland + eigene Ausfuhr = MWSt- Rückerstattung möglich, ansonsten nicht.
Was die Geschäfte angeht, die das in voller Höhe erstatten, kann ich nur aus eigener Erfahrung von Einzelfallregelungen berichten. Aldi habe ich noch nicht probiert, erscheint mir aber zweifelhaft.
Zweirad- Stadler, der Expeditionsversender Därr, ein Erzgebirgischer Volkskunstversand haben´s gemacht. Details per PN.
Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 10:18
von achim
Ich denke mal, dass die Geschäfte in allen Fällen die 19% auszahlen. Einmal direkt an den Kunden, im anderen Fall an das Tax-Free-Serviceunternehmen. Das Serviceunternehmen behält die übrigen 7-9% als Bearbeitungsgebühr (die sahnen kräftig ab).
Meine Erfahrung: Kleinere Geschäfte erstatten voll (insgesamt etwas umständlicher), große Handelsketten erstatten per Tax-Free-System. Wer wie ich an ein und demselben Ort in Deutschland kauft und sich später auch wieder regelmäßig dort aufhällt, für den eignet sich das volle erstatten der Mehrwertsteuer.
Also ein guter Grund bei heimatlichen Kleingeschäften zu kaufen. (Wenn diese sich für das abstempeln und ausfüllen nicht zu schade sind.)
PS: Sollte das Thema nicht eigentlich "Erstattung der Mehrwertsteuer" heissen, oder verwechsele ich da irgendwas?
Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 10:28
von Zejtnot
Achim, siehe Wikipedia: "Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck 'Umsatzsteuer' gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet."
Nachfrage: Wenn ein Laden bei Tax-Free mitmacht, ist er also von der Rückzahlung direkt befreit?
Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 10:34
von achim
Zejtnot hat geschrieben:Achim, siehe Wikipedia: "Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck 'Umsatzsteuer' gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet."
Danke für die Erklärung. Ich bin schon öfters über diese Ungereimtheit gestolpert.
Was heisst befreit?
Direkt ja, wenn Du die Auszahlung an den Kunden meinst. Aber ansonst muss das Geschäft natürlich an das Tax-Free-Serviceunternehmen zahlen.
Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 10:38
von Zejtnot
achim hat geschrieben:Direkt ja, wenn Du die Auszahlung an den Kunden meinst. Aber ansonst muss das Geschäft an das Tax-Free-Serviceunternehmen zahlen.
Das meinte ich. Ich kann also nicht sagen: Ich will nicht euer blödes Tax-Free-System sondern direkt 19 % bei meinem nächsten Besuch ...
Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 10:40
von achim
So würde ich es zumindest sehen.
Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 11:02
von zimdriver
... deshalb werden auch Aldi & Co. sich kaum daran beteiligen, weil es buchhalterischen Aufwand bedeutet, Exportgeschäfte darzustellen und MWSt. rückzuerstatten.
Kleine Geschäfte oder erfahrene Händler machens gerne. Die beiden Systeme taxfree unterscheiden sich nur dadurch, dass man bei dem einen das Geld am Flughafen, meist neben dem Zoll, ausgezahlt bekommt, bei dem anderen nur eine bargeldlose Abwicklung über irgendein Konto erfolgt.
Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 11:16
von Zejtnot
Ja das ist ja das unglaubliche, angeblich geht es auch bei Aldi. Schaut mal in diesen älteren Thread ...
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=56812#p56812
Und das würde ich gern mal irgendwie schriftlich haben, dass auch Aldi diesen Spaß mitmacht!
Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 13:02
von bella_b33
zimdriver hat geschrieben:Nein, für Käufe für Dritte wird keine MWSt. erstattet. Ich habe beim Zoll nachgefragt. Weder eine Rechnungsadresse noch ein Ticket reichen aus.
Also ich kenne nur dieses "TAX Refund" System(so ein blau weißer Aufkleber, welchen einige wenige Geschäfte haben). Da bekam ich(in anderen Ländern natürlich) die volle Mwst. am Flughafen zurück.
Dafür brauchte man:
- Reisepass
- Flugticket
- Quittung der gekauften Dinge
- die gekauften Güter zum Vorzeigen(also Kontrolle, z.B. damit man es nicht für jemand anderen dort im Land gekauft hat)
Viele Grüße
Silvio
Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS
Verfasst: 22 Sep 2008, 13:08
von achim
Wenn Du "Tax Refund" verwendest, wie vorgesehen, dann bekommst du nicht die gesamte Mehrwertsteuer am Flughafen zurück. (Es würde mich auf jeden Fall sehr wundern) Die wollen ja schließlich Geld verdienen.