Apollo hat geschrieben:Damit wäre aber immer noch nicht, so wie ich es verstanden habe, das Problem der Aufenthaltsgenehmigung gelöst. Die ist beschränkt durch die Rahmenbedingungen des "Geschäftsvisa".
Richtig. Das Geschäftsvisa erlaubt es Dir nur, maximal 90 Tage pro Halbjahr in Russland zu sein.
Ein Ausweg wären, wie schon angedeutet, jedes Jahr vier 3-Monate-Visa in zwei Pässen. Habe gestern erstmals von Fällen gehört, wo das schief ging und die Ausländer deswegen festgenommen wurden - und dann wohl auch die Maximalstrafe für die einladende Seite verlangt wurde (500.000 Rubel, knapp 15.000 Euro).
Wenn man auf dem legalen Weg länger in Russland bleiben möchte, braucht man ein Arbeitsvisum, für welches eine Arbeitsgenehmigung nötig ist. Dafür gibt es, wie schon angedeutet Quoten nach Arbeitsbranchen und Herkunftsland.
Ohne Quote kann man als Ehepartner eines Russen / einer Russin ein Wohnrecht bekommen, braucht aber während der ersten drei Jahre zusätzlich noch eine Arbeitsgenehmigung, um arbeiten zu dürfen. Später darf man das auch ohne.
Apollo hat geschrieben:Die Aufenthaltsgenehmigung kann relevant werden, wenn man eine Bürgerin der Russischen Föderation heiraten würde. Hat man dann auf diese Genehmigung einen Rechtsanspruch oder liegt es im Ermessen der involvierten Behörden?
Wenn man gesund ist (kein Aids, keine Drogen, kein Syphilis und kein TBC), ein sauberes Führungszeugnis aus Deutschland vorweisen kann, einen Wohnort in Russland hat (Besitzer der Wohnung muss für drei Jahre zustimmen!) und das Familieneinkommen mindestens dem doppelten Existenzminimum entspricht - dann hat man quasi einen Anspruch. Die Zahl der Bedingungen zeigt, dass es nicht ganz so einfach ist und viel Nerven kostet. Hier im Forum gibt es aber etliche, die diesen Status haben (auch ich).
kazan hat geschrieben:Wenn ich mich in Moskau als Autor für mein nächstes Buch inspirieren lassen will, daran zwei Jahre in Moskau schreibe, es dann zB. an einen deutschen Verlag verkaufe und meine Vorschüße vom Verlag jedes Jahr schön in RU versteuere, sollte es den Russen doch nur recht sein.
Warum? Was haben sie davon? Erstens wissen sie überhaupt nicht, ob Du jemals Steuern zahlen wirst. Zweitens könntest Du auch schlecht über Russland schreiben ... und das ist Russland nicht recht!
kazan hat geschrieben:Oder als Trader an der Börse (USA, DE usw). Man macht übers Inet täglich ein paar Mausklicks und nichts weiter, da bräuchte man doch auch nur eine Aufenthaltsgenehmigung und keine Arbeitserlaubnis!? Oder?
Doch! Es gibt in Deutschland sicher Ausnahmen, wie geringfügige Beschäftigungen bis x Stunden im Monat, die man auch ohne Greencard ausüben darf - aber im Grundsatz brauchst Du für jeden Geldverdienst eine Arbeitserlaubnis.
Ferner: Wie willst Du in Russland eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitserlaubnis bekommen? Außer Heirat fällt mir da nichts ein!
Kazan, Du musst nicht uns überzeugen, dass die Russen Dich doch als steuerzahlenden Autoren verstehen sollen ... das musst Du in der Botschaft machen!