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Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 11 Nov 2008, 23:43
von Axel Henrich
Zeppelin hat geschrieben:[...]den Jungen vom Wehrdienst "freizukaufen".
Wo beginnt gleich nochmal Korruption?

-ah-

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 12 Nov 2008, 01:13
von Zeppelin
Axel Henrich hat geschrieben:Wo beginnt gleich nochmal Korruption?
Wenn ich unserer Standesbeamtin im nachhinein einen Blumenstrauß aus Dankbarkeit für kompetente und wohlwollende Amtsausübung überreichte?

Solange bei der Leistung des Wehrdienstes in RUS auch unter Garnisionsbedingungen (außerhalb von [fragwürdigen] Kriegseinsätzen) massive Gefahr für Leib und Leben der Soldaten besteht, hätte ich keine Skrupel, mein Kind zu bewahren.

Den Beginn von Korruption sehe ich eher auf Seiten der russ. Beamten in höheren und höchsten Positionen.

Was würdest Du tun, wenn Du vor der Wahl stündest?

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 12 Nov 2008, 05:04
von Spätzleskosake
Ein ehemaliger Verwandter von mir war Chef der Musterungsbehörde. Ein sehr einträglicher Posten..........

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 12 Nov 2008, 11:49
von manuchka
Aaaalso. Vom Wehrdienst muss hier keiner freigekauft werden. Wenn bisher kein Einberufungsbefehl kam und der Sohn nicht gerade nach Russland fährt, dann droht ihm in DE keine Einberufung in die russische Armee.
Da der leibliche Vater kooperativ ist, kann man ihn ja auch bitten, diverse Behördengänge in RUS zu erledigen.

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 12 Nov 2008, 16:45
von joscha
Aber ich denke, man sollte sich mit diesen Dingen lieber etwas früher beschäftigen um später keine "Überraschungen" zu erleben, bzw. darauf gefasst zu sein.
Das die Sache ein sehr erträgliches Geschäft für die Behörden in RUS ist, ist mir bekannt, zumal es immer schwieriger wird eine Befreiung vom Wehrdienst zu bekommen. Damit stiegt natürlich auch der Preis....

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 12 Nov 2008, 17:14
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Aaaalso. Vom Wehrdienst muss hier keiner freigekauft werden.
Hm? Meinst Du das sind alles nur Latrinenparolen, was man so von Leuten aus RUS erzählt bekommt?

Ich stimme Dir jedoch zu, dass der Junge hier in D wohl kaum mit einer Einberufung rechnen muss. Nur ist damit ja immer noch nicht das Problem der Staatsangehörigkeit vom Tisch.

Übrigens habe ich die "Freikauf"-Variante nur aus Unverständnis ins Spiel gebracht, weil die Möglichkeit einer Adoption wohl schon verworfen wurde.

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 12 Nov 2008, 22:07
von expatriate
joscha hat geschrieben:Von deutscher Seite alles kein Problem.
Hier nun meine Frage: Wie sieht das von russischer Seite aus, wenn er mit 18 zur Botschaft geht und aus der Statsbürgerschaft entlassen werden will? Entlassen die Russen ihn, wenn er noch nicht bei der Armee war? Hat da jemand Erfahrungen oder kann Tipps geben? Ich wäre sehr dankbar!
Ein gut gemeinter Rat zum Thema Deutsche Staatsbürgerschaft:

Lass Dir von der für Deinen Sohn zuständigen Ausländerbehörde schriftlich und mit Apostille versehen bestätigen, dass der Sohn Deiner Frau zum Tag X die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird. Damit hast Du in Deutschland schon einmal Rechtssicherheit. Üblicherweise wird diese Bestätigung neuerdings mit Auflagen versehen (Einbürgerungstest bestanden, Willens die andere Staatsbürgerschaft abzugeben, etc.)

Diesen Schrieb läßt Du ins Russische Übersetzen, nachdem die Apostille erteilt worden ist.


Ich gebe Dir einfach mal meine Erfahrung der letzten 12 Monate mit auf den Weg:

- Nachweis der Steuerschuldfreiheit. Bekommt man beim für den letzten Wohnsitz in Russland zuständigen Finanzamt
- Nachweis der Streichung von der Zählliste im russischen Inland
- Nachweis der Übernahme auf die Zählliste im aktuell zuständigen Konsulat
- Besitz eines ausreichend lange gültigen russischen Auslandspasses
- Nachweis der anstehenden Einbürgerung in Deutschland (siehe oben)
- Nicht umziehen! Wirklich keine gute Idee (Ich fange nämlich jetzt wieder von vorne an :( , inklusive deutscher Ummeldbestätigung mit Apostille und Übersetzung, ein Spaß sondergleichen)
- Jemanden der fließend beamten-russisch in Wort und Schrift beherrscht und ein richtig dickes Fell hat und Dir jede Menge Gefallen schuldet
- Unglaublich viel Freizeit/Urlaub
- in Summe ca. 1000€ für Gebühren russischer und deutscher Behörden sowie Übersetzungen von Fachleuten.
- zzgl. Reisekosten, Porto, Kleinmaterial
- Einen gnädigen Arbeitgeber/Schulleiter, der Dich/Deinen Sohn jederzeit zum Konsulat läßt wenn es sich herabläßt mit Dir zu sprechen. Absagen/Nicht-Nutzung von Terminen wird mit Mißachtung seitens des Konsulates und 3 Monaten extra-Wartezeit gedankt.

Zum Prozedere:

Jedes Stück Papier besorgst Du Dir zweimal im Original und behältst ein Exemplar für Dich. Das andere kassiert die Russische Förderation.

Dein Sohn besorgt sich rechtzeitig einen Termin bei dem für ihn zuständigen Konsulat, also ungefähr 24 Monate vor dem Tag X. Dazu schreibt man einen Brief in liebevollem und unterwürfigstem russisch an das Konsulat und bettelt um die Zusendung einer Vorladung um die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft zu erhoffen und gleichzeitig die ganzen Übersetzungen durch das Konsulat beglaubigen zu lassen. Geht meistens daneben und man bekommt zwei Termine in ungefähr drei Wochen Abstand.

Sollte insbesondere der Auslandspass mittlerweile abgelaufen sein, schreib gleich dem Konsulat und beantrage die Neuausstellung. Dann hat er am Tag X-24 Monate weniger Hektik.

Er gibt bei seinem Termin zur Beantragung die Unterlagen alle ab. Da er nicht volljährig und auch nicht adoptiert ist, müssen sowohl der leibliche Vater und die leibliche Mutter alle von ihm zu leistenden Unterschriften bestätigen. In wie weit dies in Anwesenheit vor dem Konsularbeamten erforderlich ist, kann ich Dir nicht sagen. Bei mir war es im ersten Anlauf diesbezüglich recht einfach, weil meine Eltern dabei waren.

Jedes Dokument russischen Ursprungs, dass Du nicht hast, bedeutet eine eigene Reise zum zuständigen Konsulat. Mehrfachtermine werden nach meiner Erfahrung nicht vergeben.

Achso, hat Dein Sohn noch den russischen Namen auch bei Deutschen Behörden? Wenn nicht, mußt Du die Namensänderung dem für Dich zuständigen Kosnulat mitteilen und nach russischem Gesetz bestätigen lassen. Übrigens gilt das insbesondere für Deine Frau.
Hoffe geholfen zu haben.

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 13 Nov 2008, 01:09
von Axel Henrich
Zeppelin hat geschrieben:Wenn ich unserer Standesbeamtin im nachhinein einen Blumenstrauß [...]
Nee, davon hat Sie doch keinen wirtschaftl. Vorteil ...
Zeppelin hat geschrieben:Den Beginn von Korruption sehe ich eher auf Seiten der russ. Beamten in höheren und höchsten Positionen.
Du bist offensichtlich schon mehr Russe, als du uns hier Glauben machen willst. ;) Genau das hoert man immer wieder. Die Korruption des Staates, der Polizei, der Stadtoberen и.т.д. и.т.п. wird gern kritisiert, bei Bedarf wird aber genau das gerade kritisierte sofort und ohne Skrupel selbst praktiziert. Wenn der "kleine Mann" genau die selben Moeglichkeiten haette wie "die da oben", wuerde er ganz genau in der selben Groessenordnung korrumpieren und klauen. So spielt halt jeder in seiner Liga, der einzige Unterschied ist die Quantitaet.
Zeppelin hat geschrieben:Solange bei der Leistung des Wehrdienstes [...] massive Gefahr für Leib und Leben der Soldaten besteht, hätte ich keine Skrupel, mein Kind zu bewahren.
Genau, sollen doch die Anderen, die nicht die Moeglichkeit haben sich zu druecken, Ihren Arsch fuer unsere Sicherheit hinhalten ...
Mal ehrlich, allg. ist der Dienst in Ru schon haerter, aber es werden dort nun auch nicht jeden Tag Kadetten zu Tode gepruegelt, oder erfrieren in Turnhallen.
Zeppelin hat geschrieben:Was würdest Du tun, wenn Du vor der Wahl stündest?
In der Situation wie sie hier besprochen wird, wuerde ich Ihn natuerlich auch nicht mehr nach Russland fahren lassen.

-ah-

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 13 Nov 2008, 11:22
von manuchka
Zeppelin hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Aaaalso. Vom Wehrdienst muss hier keiner freigekauft werden.
Hm? Meinst Du das sind alles nur Latrinenparolen, was man so von Leuten aus RUS erzählt bekommt?
Mein "hier" bezog sich auf diesen konkreten Fall, nicht auf das Land allgemein. Ich hätte mich also folgendermaßen ausdrücken sollen:
Vom Wehrdienst muss in diesem Fall keiner freigekauft werden.
Und das gilt generell für alle Fälle, in denen der junge Mann sich rechtmäßig im Ausland aufhält und daher per se gar nicht in Russland zum Wehrdienst einberufen werden kann. Er sollte allerdings, wie schon mehrfach erwähnt, dann auch bis zum Ende des 27. Lebensjahres nicht nach Russland fahren, zumindest nicht in den Zeiten, in denen jeweils die Einberufungen stattfinden (Frühjahr und Herbst, glaube ich). Deswegen der Hinweis auf den kooperativen Vater, der ja dann ein paar Behördengänge erledigen könnte (damit der Junge selber nicht dahin muss).

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft mit 18....

Verfasst: 13 Nov 2008, 15:14
von Axel Henrich
manuchka hat geschrieben:Deswegen der Hinweis auf den kooperativen Vater [...]
Da die Mutti Ihre russ. Staatsbuergerschaft nicht aufgeben moechte, vermute ich mal, dass da noch andere Familienmitglieder sind, Sie koennte also auch selbst bei einer Ihrer Heimreisen die paar Wege erledigen. Die Krabben brauchen in diesem Fall eigentlich nirgends persoenlich vorstellig werden.

-ah-