Sibirier hat geschrieben:2b. Nein. Aber bei der Aufenthaltsgenehmigung (insbes. Vid na Shitelstvo) wird m. E. eine Propiska verlangt. Und dazu ist normaler Weise kein Vermieter bereit....
Und diese brauche ich für meine Aufenthaltsgenehmigung (insbes. Vid na Shitelstvo), richtig?
Die Vermieter sind davon aber nicht besonders angetan... und ich kann meine Aufenthaltsgenehmigung am besten gleich im Himmelreich beim Petrus bestellen, richtig?
Ich muß also einen extra netten Vermieter finden, der es zuläßt, dass ich mich auf die Wohnung registriere? Was sind denn die Nachteile vom Vermieter? Dass ich diese Propiska nicht zurückgebe? Ach nein, es hatte etwas mit der Steuerbehörde zu tun! :idea: Die Wohnungen sind alle nur halb legal!
Oh man! Jetzt könnte ich grad ein paar Schimpfwörter über "die Russen" loslassen... :(

