senfi hat geschrieben:zu 3. Ich möchte kein Anrecht auf Aufenthalt in Russland haben, sondern ich möchte eine Aufenthaltsgenehmigung
für RU in meinem Pass haben. Das ist für viele ein Ding, für mich sind es zwei völlig unterschiedliche Dinge.
@ Dietrich und Zejtnot
Mein Ziel ist der RU-Stempel in meinem dt. Reisepass UND ihn über Jahre auch zu behalten, ob mit Anrecht oder ohne
ist für mich egal.
Ich weiß, dass ich mich hier etwas "schräg" ausdrücke, aber ich weiß nicht, wie ich es besser beschreiben kann.
Es gibt verschiedene Wege (manchmal nicht ganz legale) an ihn zu kommen, obwohl eigentlich nur einer der einzige sein sollte.
Auch ihn behalten zu dürften wird nicht so ganz einfach sein, da ich mich keine 183 Tage im Jahr in RU aufhalten möchte.
@ Zejtnot
Ich habe nie geschrieben, daß es einfach ist. Und was Türken ausprobieren oder nicht, ist mir auch so ziemlich egal.
Desweiteren muss ich mich doch etwas über dein Rechtsgefühl wundern - Russland zahlt, wenn überhaupt, nach
13 Monaten die Rente aus (deine Aussage). Das ist nicht eingebüßt? Für mich schon, weil:
1. ich 13 Monate lang weniger Geld habe und warten muss (vielleicht länger)
2. die Möglichkeit besteht, dass das russische Finanz-und/oder Rentensystem in diesen Wartemonaten zusammenbricht und es keine
Rente mehr gibt
3. man hier im Westen weniger Rente bekommt (Entwertung Rubel), da Russland eine Inflation von 15% hat und die Renten nicht
schnell angepaßt werden
Würde ein dt. Richter hier entscheiden, dass das keine Einbuße ist, dann brauchen - als logische Konsequenz - ALLE deutschen Unternehmen
ihre Umsatzsteuer erst nach dem 13 Monat abführen, da der dt. Staat ja keine Einbußen hätte. Er bekommt sie halt nur später.
Die Frage nach dem Flugticket versteh ich nicht, aber eine Fahrt zur RU Botschaft (irgendwo in D), darf man ja wohl noch als
finanzielle Belastung ansehen und entsprechend aufführen. Und Zitat von Dir: "...kaum ein Richter...." Na, super! dann hätten wir ja
schon mindestens einen der anders entscheidet - den brauch ich!
@ Glider
meine Frau könnte in RU Rente JETZT bekommen, obwohl sie noch lange keine 60 ist. Das würde für uns SOFORT die Situation verändern. Ich hab
aber natürlich keinen Bock Rente (für Ehefrau) zu beantragen, wenn ich den von D "geforderten finanziellen Verlust" noch nicht mal theoretisch
zusammmen habe.
Und mit Beamten würde ich sowieso nie diskutieren...
Letztendlich schweifen wir etwas vom Thema ab, da ich auf meine klare Frage (finanzielle Nachteile) klare Antworten erhoffe.
Kommen noch konkrete Ideen und ich bekomm die imaginären 1.600 Euros zusammen, dann würde ich klagen und würde alle hier
auf dem laufendem halten, da sicherlich der Prozeß im allgemeinem Interesse dieses Forums wäre.
Aber noch fehlen 400 Euros.....
senfi
ps. sorry, aber weiß jemand ob erbende Ausländer in RU anders besteuert werden als Inländer?
Ihr seht, soooo schnell gebe ich nicht auf
