Seite 2 von 3

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 09 Dez 2008, 16:00
von tarikb
Nun ist es bald geschafft, am Montag hat sie den Termin beim deutschen Konsulat in Moskau!!

Nur eine Sache ist uns unklar: Auf der Anmeldebescheinigung der Schule steht "Anzahlung für Unterkunft"! Nun befürchtet sie dass sie 50 Euro auf dem Konto pro Tag nachweisen muss und nicht wie gedacht 25!!

Was meint ihr dazu??

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 09 Dez 2008, 16:48
von manuchka
Abwarten. Alles oben schon gesagt, orakeln können wir (leider oder zum Glück) nicht. ;)

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 09 Dez 2008, 17:13
von Zeppelin
tarikb hat geschrieben:Nur eine Sache ist uns unklar: Auf der Anmeldebescheinigung der Schule steht "Anzahlung für Unterkunft"! Nun befürchtet sie dass sie 50 Euro auf dem Konto pro Tag nachweisen muss und nicht wie gedacht 25!!
Wie hoch ist denn diese Anzahlung bzw. was kommt da noch an Unterkunftskosten dazu?
Man wird wirklich abwarten müssen, was das Konsulat unter Berücksichtigung aller Einzelheiten, die wir nicht kennen und beurteilen können, fordern wird.

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 09 Dez 2008, 17:24
von tarikb
300 Euro ist die Anzahlung (für einen Monat).

Ja sicher abwarten, aber das Mädel muss 24 Std. mit dem Zug nach Moskau fahren um dann um 14:00 Uhr gnädigerweise vorsprechen zu dürfen :) Ist halt schon eine Scheiss Prozedur um das mal auf gut Deutsch zu formulieren ....

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 30 Dez 2008, 12:30
von tarikb
Hallo zusammen, ich wollte euch nur mitteilen das alles geklappt hat :) Am Samstag kommt sie zu mir nach Deutschland (3 Monate) um einen Deutschkurs zu machen! Dann werden wir weitersehen wie es weiter geht, auf jeden Fall sind wir beide überglücklich!!

Wer Tipps zur Beschaffung eines Visum in der deutschen Botschaft Moskau benötigt, der kann sich gerne bei uns melden!!

Ich wünsche allen hier schon einmal einen guten Rutsch in das Jahr 2009 !!!

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 30 Dez 2008, 12:51
von Zeppelin
In welcher Form habt ihr denn nun den Nachweis der nötigen finanziellen Mittel erbracht?

Bzw. es wäre interessant, wenn Du mal das gesamte Verfahren hier schildern würdest, welches für das Visum nötig war. Bekam sie z.B. ein Visum für den gesamten Zeitraum des Sprachkurses oder muss sie dieses hier nach der Einreise in eine Aufenthaltserlaubnis umtauschen lassen?

Einen Guten Rutsch wünsche ich Euch ebenfalls - aber nicht Deiner Freundin auf den Start- und Landebahnen der Flughäfen.

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 30 Dez 2008, 16:25
von tarikb
haha, das hoffe ich nicht mit der Landebahn (auch wenn es eine Russische Maschine ist) :)

Also der finanzielle Nachweis musste per Bankauszug erbracht werden: pro Tag 50 Euro x die Tage in Deutschland = 4500 Euro !! Das klingt nach viel Geld, aber wenn die Familie und Freunde mithelfen, geht das schon:) Es gibt zwar irgendwo auf der Botschaftsseite ein PDF in welchem steht das bei nachgewiesener Unterkunft 25,- Euro angenommen werden, aber danach würde ich nicht unbedingt gehen!

So fing es an: Entscheidung für einen 3 monatigen Intensiv Sprachkurs. Da sie ja bereits 1 Woche hier war, waren wir bei der Sprachschule und haben den Kurs bezahlt. Sie hat dann eine notariell bescheinigte Rechnung mitbekommen (Vermerk drauf, das die Gastfamilie und Unterkunft von der Schule gestellt wird). Damit ist sie dann zur Botschaft nach Moskau (Termin ca. 2 Wochen vorher machen) um dort in das Interview zu gelangen. Tipp: lasst euch von der Firma einen kurzen Brief ausstellen, welcher bescheinigt dass ihr für diese Zeit freigestellt werdet! Das wird zwar nicht offiziell verlangt, aber es hilft ungemein weiter!! Nach ca. 2 1/2 Std. anstehen bei -6 Grad vor der Botschaft (also warm anziehen im Winter) wurde in knappen 5 Minuten ein paar Fragen gestellt (zu den Papieren und persönlichen Angaben) und das war es dann auch!! 3 Tage später hat sie ihren Reisepass mit Visum für 3 Monate zugeschickt bekommen (DHL) :D Also ganz wichtig ist das der Antrag richtig ausgefüllt ist und die verlangten Dokumente korrekt vorliegen, dann kann dann eigentlich nichts mehr schief gehen!

Sie kann sich jetzt also 3 Monate in Deutschland und in jedem anderen Schengen Land aufhalten (endlich auch Schweiz, welches hier gerade an der Grenze liegt).

Wie es jetzt mit Verlängerung nach diesen 3 Monaten aussieht wissen wir konkrekt noch nicht, aber ich hab mich schon einmal vorsichtshalber auf dem Standesamt erkundigt :) Der Papierkrieg wird weitergehen, das steht fest .....

Liebe Grüsse an alle !!

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 16 Jan 2009, 18:23
von Zeppelin
Ich nehme an, Du hast mir deshalb eine PN geschickt?
tarikb hat geschrieben:...Sie kann sich jetzt also 3 Monate in Deutschland und in jedem anderen Schengen Land aufhalten (endlich auch Schweiz, welches hier gerade an der Grenze liegt).

Wie es jetzt mit Verlängerung nach diesen 3 Monaten aussieht wissen wir konkrekt noch nicht, aber ich hab mich schon einmal vorsichtshalber auf dem Standesamt erkundigt :) Der Papierkrieg wird weitergehen, das steht fest .....
Das ist jetzt etwas verzwickt, da ich die Hintergründe nicht kenne.
Bei einem Sprachkurs zum Zweck der Vorbereitung auf ein anschließendes Studium könnte der Aufenthaltstitel nach Vorliegen der Immatrikulationszusage umgewandelt werden.
Ob man einfach so noch einen Anschlusskurs für ein höheres Sprachniveau draufsetzen kann, ohne ausreisen zu müssen, weiß ich nicht.
Und selbst dann würde ich nicht darauf bauen, dass eine Heirat unter solchen Umständen zu einer AE führt.

Während eines ausreichend langen Studienaufenthaltes hier zu heiraten und anschließend eine AE nach § 28/1 AufenthG zu bekommen, ist dann kein Problem, wenn die Heiratsabsicht sich erst während des Aufenthaltes hier ergeben hat und das entsprechende Verfahren erst nach der Einreise eingeleitet wurde.

Einfach so ein Visum während des Aufenthaltes hier zu verlängern ist quasi ein Ding der Unmöglichkeit - außer man hat eine ausdrückliche Einladung einer höchst offiziellen Institution (oder man neigt zu kriminellen Mitteln - wovon ich tunlichst abrate) oder ist so schwer erkrankt, dass Transportunfähigkeit amtsärztlich bescheinigt wird.

Ich weiß echt nicht, was Du Dir vorstellst.

Selbstverfreilich könntet ihr Eure geplante Eheschließung hier schon mal anleieren. Aber ob dann ein Visamissbrauch unterstellt wird, weiß ich nicht. - Versuch macht kluch.

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 27 Jan 2009, 13:18
von tarikb
Ja genau um das geht es!

WIr stellen uns auf mittelfristige Sicht eine Heirat vor, aber jetzt eigentlich noch nicht. Aber wie du gesagt hast, einen Termin kann man ja schon nehmen und dort dann nachfragen wie es im einzelnen aussieht.

Und den Deutschkurs um weitere 3 Monate zu verlängern ohne Ausreise ist nicht möglich?

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 27 Jan 2009, 15:29
von Zeppelin
tarikb hat geschrieben:Und den Deutschkurs um weitere 3 Monate zu verlängern ohne Ausreise ist nicht möglich?
Das kann man (ich) wirklich nicht pauschal beantworten. Dazu fehlen mir die Kenntnisse im Detail.
U.a. kommt es wohl darauf an, zu welchem Zweck der Sprachkurs dienen soll.

Schau Dir mal ganz genau den § 16 des AufenthG an. Vielleicht kannst Du daraus eine Antwort ableiten.