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Re: Visum in der Ukraine !

Verfasst: 07 Dez 2008, 22:14
von werner
Lieber m1009,

das hört sich vielleicht nur für Dich so an ! Wir sind gute Freunde und Leidensgenossen.
Heisst Du mit Vornamen " m1009 " ? Man kann sich so schlecht etwas darunter vorstellen.
Wenn ich an die Visaproblematik denke, wird meine laune auch nicht besser, Deine etwa ?

Re: Visum in der Ukraine !

Verfasst: 08 Dez 2008, 09:52
von Zejtnot
Sebastian1966 hat geschrieben:Aber warum ist es soviel leichter für sie nach Österreich zu reisen?
Österreich akzeptiert scheinbar gebuchte Touren als Visagrundlage. Das macht Deutschland eher selten, weil die Deutschen genau wissen, dass 90 % der Touren nicht wirklich stattfinden sondern nur Scheinbuchungen sind. Deswegen wollen die Deutschen eine Verpflichtungserklärung aus Deutschland.

Ich denke auch, dass man ein Visum beantragen sollte. Die Ablehnung aus GB sollte nicht im Schengen-Informationssystem drin sein - da GB kein Schengenland ist. Mach ein Begleitschreiben - auch wenn das nirgends gefordert ist. Legt dar, wie die Lage ist, nur keine Lügen. Jegliche Geschichten sind altbekannt und werden schnell durchschaut! Insofern immer bei der Wahrheit bleiben. Und natürlich wirklich am Anfang nur 2 oder 3 Wochen beantragen.

Und auch eine Ablehnung hat keine negativen Folgen, wir haben hier etliche Leute gehabt, die (in Russland) zuerst abgelehnt wurden und zwei Monate später ein Visum bekamen.

Re: Visum in der Ukraine !

Verfasst: 08 Dez 2008, 18:32
von Sebastian1966
Hallo Zejtnot !

Vielen DAnk für Deine Tipps und Deine Hilfe !
Ich versuche sie mal davon zu überzeugen,dass sie es mit einem Besuchervisum versuchen sollte !
Das wird auch schon schwer genug werden,da sie irgendwie davor ziemlich Panik hat und wird sich nicht von der Idee,nach Österreich zu reisen, so leicht
abzubringen sein !
Aber ich sehe es wie Du !
Was für ein Begleitschreiben meinst Du ? Soll ich in diesem Schreiben eine offizielle Einladung ausdrücken ?
Viele liebe Grüße von Ulrich Sebastian

Re: Visum in der Ukraine !

Verfasst: 08 Dez 2008, 19:12
von Zeppelin
Sebastian1966 hat geschrieben:Was für ein Begleitschreiben meinst Du ? Soll ich in diesem Schreiben eine offizielle Einladung ausdrücken ?
Ja, so ähnlich.
Gemeint ist ein persönlicher Brief von Dir an Deine Freundin, in dem Du die formell einlädst und sie darum bittest, dieses Schreiben ihrem Visaantrag beizufügen.

Darin beschreibst Du knapp, in welchem Zeitraum der Besuch stattfinden soll, welche Unternehmungen Du ihr während dieser Zeit so in etwa vorschlägst und was es sonst noch zu erwähnen gibt, damit gar nicht erst irgend welche Vorbehalte aufkommen könnten.
Ich würde durchaus erwähnen, dass es sich dabei um Deine Erwiderung der Dir in der Ukraine gewährten Gastfreundschaft handeln soll. Man sollte nicht zu intim werden, aber es bringt auch rein gar nichts, das Bestehen einer freundschaftlichen Beziehung zu leugnen. - So war auch Zejtnots Anmerkung gemeint, dass ihr Euch besser keine wilden Geschichten ausdenken, sondern einfach die Wahrheit sagen solltet.

Am Ende formuliert man dann explizit eine Passage, die sich direkt an das Konsulat richtet. Darin bittest Du Euer Konsulat darum, Deine Einladung bei der Bearbeitung des Antrages zu berücksichtigen und dass Du keinen Zweifel an der Integrität Deiner Freundin hast.

Solche Schreiben habe ich schon so zwei drei mal für Gäste aus RUS ausgestellt und meine Unterschrift darauf per einfacher Beglaubigung vom Bürgeramt bestätigen lassen. Entsprechend habe ich für solche Briefe einen richtigen Kopfbogen mit meinen vollständigen Kontaktdaten verwendet.

Die Konsulate sind keineswegs verpflichtet, so ein Schreiben zu berücksichtigen, aber es macht nicht viel Aufwand, so etwas auszufertigen und es kann im Zweifelsfall das Zünglein an der Waage sein.
Als Einlader hat man zwar kein Mitspracherecht in einem Visaverfahren, aber es ist schon etwas anderes, ob 'nur' der Antrag einer beliebigen Ausländerin abgelehnt wird, oder ob der eigene Staat einem seiner Bürger, der sich zudem absolut an die Spielregeln hält, eine berechtigte Bitte ggf. grundlos abschlägt.

Jedenfalls weiß ich vom dt. Auswärtigen Amt, dass man da ganz und gar nicht scharf auf Bürgerbeschwerden oder gar eine schlechte Presse ist. ;)

Dass Deine Freundin solche Panik schiebt, ist allerdings ganz schlecht. Denn wenn man unsicher beim Konsulat auftritt, weckt man viel eher Misstauen, als wenn man sich ganz unbefangen und ehrlich verhält.
Es kursieren in so ziemlich der gesamten GUS zahllose Gerüchte, die die Leute dort blind glauben.

Gruß,
Zeppelin

Re: Visum in der Ukraine !

Verfasst: 08 Dez 2008, 21:47
von dog.88
Zeppelin hat geschrieben:Gemeint ist ein persönlicher Brief von Dir an Deine Freundin, in dem Du die formell einlädst und sie darum bittest, dieses Schreiben ihrem Visaantrag beizufügen. [...]
Und wie genau hat dieses formelle Schreiben auszusehen? Weil hier http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=6472 steht ja, dass man einen Brief an das Konsulat adressiert schreiben soll, wie man sich kennen gelernt hat etc.
Muss dieses Schreiben nun an die Freundin oder ans Konsulat oder an beides Adressiert sein?

Re: Visum in der Ukraine !

Verfasst: 08 Dez 2008, 22:17
von Zeppelin
dog.88 hat geschrieben:Und wie genau hat dieses formelle Schreiben auszusehen? Weil hier http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=6472 steht ja, dass man einen Brief an das Konsulat adressiert schreiben soll, wie man sich kennen gelernt hat etc.
Muss dieses Schreiben nun an die Freundin oder ans Konsulat oder an beides Adressiert sein?
Vorab: Bitte keine überflüssigen fullquotes. (Kommentar Administrator: Stimme zu und habe das riesige Zitat gelöscht.)

Ansonsten haben wir das Thema hier früher schon öfter erörtert. Speziell zu Deiner Frage findest Du hier die entsprechenden Vorschläge: http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.p ... ief#p50425

u.a. wolk0815 und fremantle haben dort dargelegt, wie man das formell sinnvoll handhabt.