Re: Einreisevisum noetig, trotz Rasreshenja vremenoje prozhiv
Verfasst: 12 Dez 2008, 13:11
Guten morgen Forengemeinde, hier einmal die Punkte welche ich heut morgen von meiner Gattin bekam
4. Der Beschäftigende und seine angestrebten Arbeiten(in meinem Fall Serviceleistungen) sind nur mit einer Genehmigung berechtigt Leute aus dem Ausland anzustellen. Ein ausländischer Mitbürger hat das Recht auf eine Arbeit nur mit der Arbeitsgenehmigung.
5.Vorübergehend in der Russischen Förderation lebenden sind nicht berechtigt ausserhalb der Russischen Förderation(auf dem Gebiet wo man die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis hat)zu arbeiten.
Paragraphennummern hab ich nicht bekommen, aber liest sich schonmal nicht schlecht
Viele Grüße
Silvio
Ich versuche es mal schnell ins Deutsche zu übersetzenMeine über alles geliebte Frau hat geschrieben: 4. The employer and the employer works (services) are entitled to attract and use foreign workers only if there is authorization to attract and use foreign workers.
A foreign citizen has the right to work only with the permission to work.
5. Temporarily living in the Russian Federation, a foreign national is not entitled to carry out work outside the subject of the Russian Federation on whose territory it is allowed temporary residence.
4. Der Beschäftigende und seine angestrebten Arbeiten(in meinem Fall Serviceleistungen) sind nur mit einer Genehmigung berechtigt Leute aus dem Ausland anzustellen. Ein ausländischer Mitbürger hat das Recht auf eine Arbeit nur mit der Arbeitsgenehmigung.
5.Vorübergehend in der Russischen Förderation lebenden sind nicht berechtigt ausserhalb der Russischen Förderation(auf dem Gebiet wo man die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis hat)zu arbeiten.
Paragraphennummern hab ich nicht bekommen, aber liest sich schonmal nicht schlecht
Viele Grüße
Silvio