Re: Falsche Übersetzung des Namens im internationalen Pass :-(
Verfasst: 19 Dez 2008, 15:01
Wie Nikolaus eben geschrieben hat, bzw. auch ich weiter oben, geht das eher bzw. über die ABH, die den Aufenthaltstitel ausstellt. Denn ein russisches Konsulat würde vermutlich genau so auf die falsche Schreibweise pochen, wie die Passbehörden in RUS.bella_b33 hat geschrieben: Den Stempel von der Botschaft(Name in Deutsch ist:........)
Mir schien auch plausibel, als die bei der ABH uns erklärten, dass jeweils fremde Staaten nur im Rahmen international gültiger Visaabkommen etc. Eintragungen in Pässe vornehmen dürfen, die sie nicht selbst ausgestellt haben.
Auch wenn es schon zutreffend ist, dass die Namensschreibweise im Pass im Alltag hier nur selten eine Rolle spielt, ist es im Falle meiner Frau von erheblicher Bedeutung, die uns schon viel bürokratischen Ärger bereitet hat, was manchmal beinahe üble Folgen gehabt hätte.
Denn (zumindest) die Berliner ABH registriert alle Ausländer nach exakt der Namensschreibweise auf der internationalen Seite im Pass und nicht etwa nach der, die nach hiesigem Personenstandsrecht gilt. Und so werden sie dann auch im AZR geführt.
Bei allen anderen Stellen (KV, RV, PV, Einwohneramt, Uni, Bank, Bibliotheken bla bla bla) benutzt sie natürlich ihren richtigen Namen. Und so kann es schon mal dazu kommen, dass die Person mit den 'zwei' Namen für einige Verwirrung und die Fehlleitung von Dokumenten sorgt.
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Und in Verbindung mit dem Vornamen meiner Frau, den die Deutschen regelmäßig verdrehen, ist das Chaos dann komplett. Der feine Unterschied besteht eben darin, dass eine Venera bei den meisten Leuten hier zu einer Verena mutiert - selbst wenn die die Richtige Schreibung vor der Nase haben.