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Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 16:10
von Dietrich
Nein, das ist tatsaechlich so.
Am anderen Schalter stand ein Paerchen mit einem Kleinkind, die waren im Sommer schon mal da. Sie war schwanger, hatte aber keinen A1-Nachweis und wurde wieder weggeschickt.
Jetzt hatte sie immer noch keinen A1-Nachweis, aber ein Kind fuer das die beiden einen deutschen Pass beantragt hatten. Und damit hatte sich die Sprachnachweisfrage eruebrigt und sie konnten die Unterlagen abgeben.
Ich nehme mal an, da geht es quasi um eine "Familienzusammenfuehrung zum eigenen Kind".... denn wer will einer Mutter schon verwehren, dass sie ihrem eigenen nach D folgt. Sprache hin oder her.
Ausserdem hatte mir die Frau Boehmer (ich glaube so hiess die) von der "Kategorie-II-Abteilung der Visastelle" am Telefon ganz klar gesagt:
"Es gibt 2 Gruende, dass man keinerlei Sprachnachweis braucht. 1. wenn man ein Kind mit deutscher Staatsangehoerigkeit hat und 2. als Rueckkehrer."
Ob das allerdings nur fuer Muetter oder auch fuer Vaeter gilt, das weiss ich nicht....
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 16:48
von Zeppelin
Ohne die Rechtsgrundlage benennen zu können bin ich mir sicher, das Dietrich mit seiner Aussage richtig liegt. Davon habe ich auch schon gelesen.
Doch wenn, dann ist gleichgültig, ob sich die dt. StAng. des Kindes / der Kinder von Mutter oder Vater herleitet.
Es wird offenkundig - und IMHO zu Recht - davon ausgegangen, dass eventuelle Sprachbarrieren ohnehin innerfamiliär abgebaut werden und ferner, dass es nicht zu einer Trennung von Eltern und Kind(ern) kommen soll.
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 16:54
von Dietrich
Also koennen in Zukunft die Braeute aus Anatolien erst 9 Monate spaeter importiert werden....
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 16:57
von Sibirier
Ich gehe auch davon aus, denn ein deutsches Kind hat ein Anrecht in Deutschland seinen Wohnsitz zu haben, da es jedoch nicht alleine leben kann, muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein, also die Eltern....
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 17:00
von achim
Dietrich hat geschrieben:Also koennen in Zukunft die Braeute aus Anatolien erst 9 Monate spaeter importiert werden....
Ich weiss nicht, was der Spruch soll. Ich finde ihn ziemlich daneben. Das hat Kloparolen-Niveau.
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 17:05
von Dietrich
Meinst du meinen "Spruch"?
Die Sache mit dem Sprachnachweis wurde doch extra eingefuehrt, um eben diesen "Import" von Frauen (eben hauptsaechlich aus laendlichen Gegenden der Tuerkei) zu verhindern, bzw. diesen Frauen die Chance zu geben, dass die durch Erlernen der deutschen Sprache eine Chance fuer die Integration erhalten. Denn gerade diese "Chance" moechten ihnen teilweise ihre Ehemaenner eben nicht geben.
Und mit dieser "Regelung" wird die ganze Geschichte doch eben gleich mal wieder "entwertet".
Aber wenn es noch jemanden stoert... loesch ihn...
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 17:05
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Also koennen in Zukunft die Braeute aus Anatolien erst 9 Monate spaeter importiert werden....
Da ergibt sich in der Tat eine Lücke in der Regel.
Aber wolltest Du, dass Deine Kinder und Deine Frau mit den gleichen Verdachtsmomenten belegt werden, wie die "Bräute aus Anatolien"?
Ich glaube kaum, dass die Behörden hier diese Regelung allzu lasch handhaben werden.
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 17:20
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Die Sache mit dem Sprachnachweis wurde doch extra eingefuehrt, um eben diesen "Import" von Frauen (eben hauptsaechlich aus laendlichen Gegenden der Tuerkei) zu verhindern, bzw. diesen Frauen die Chance zu geben, dass die durch Erlernen der deutschen Sprache eine Chance fuer die Integration erhalten. ...
Und mit dieser "Regelung" wird die ganze Geschichte doch eben gleich mal wieder "entwertet". ...
Gleichwohl trifft es doch alle; aus jedem Land und jeder sozialen Schicht.
Viele Freunde hier im Forum und auch sonstwo stehen ja nicht vor dem Problem, dass ihre ausländischen Ehepartner nicht grundlegende Deutschkenntnisse hätten, sondern dass es denen an einem Zeugnis darüber mangelt.
IMHO sind gerade deshalb die Beamten in den Konsulaten dazu autorisiert worden, sich letztlich einen eigenen Eindruck zu verschaffen, wie es um ansatzweise Sprachkenntnisse und vermutlichen Integrationsbedarf bestellt ist. Und wenn die ihren Job ernst nehmen, werden sie auch leicht erkennen können, ob da nur jemand nachgeschleppt werden soll oder ob es sich um einen Fall wie Euren handelt.
Selbst wenn Deine Frau ein Sprachzeugnis vorlegen könnte, würde das nichts daran ändern, dass nach wie vor auch ganz andere Leute aufgrund ihrer formalen Situation hierher nachziehen könnten.
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 19:07
von manuchka
Mich wundert nur, dass von dieser Kinder-Ausnahme nirgends was zu lesen ist, ich wusste davon jedenfalls nichts, obwohl ich viel zum Thema gelesen hab - aber vielleicht wird das mit Absicht etwas verschwiegen, damit davon nicht so viele Gebrauch machen?
(Hätte man sich den Goethe-Kurs sparen können, wenn es auch anders geht

)
Re: familienzusammenführung
Verfasst: 13 Jan 2009, 20:33
von Nikolaus
Na, vielleicht stuetzt sich das deutsche Konsulat hierauf:
Aufenthaltsgesetz
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
Also wird zum Nachzug zum minderjaehrigen Deutschen u.a. kein Sprachnachweis gefordert. Find ich mal gut von der Botschaft (und den Gesetzgebern).
Ebenfalls gefaellt mir, dass man gesunden Menschenverstand walten laesst und sich im Fall Dietrichs nicht an dem "gewoehnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet" stoesst. Oder gibt es da woanders eine gesetzliche Regelung, die diese Anforderung fuer aus dem Ausland rueckkehrende Deutsche ausser Kraft setzt?