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Re: Heirat in Deutschland
Verfasst: 19 Jan 2009, 03:37
von Nikolaus
wolk0815 hat geschrieben: ... Aber es gibt den Passus mit dem Hauptaufenthalt und er ist Bedingung des Antrages. Plant man also z.B. sogar 6 Tage im einen Land und 7 Tage im anderen, ist es nach der Bedingungen klar in welchem Land das Visum dann eigentlich zu beantragen ist.
Sorry, ich bin kein Spezialist, aber das stimmt so allgemein sicher nicht, die Sache ist erheblich komplexer. Die Kriterien fuer die Bestimmung des Hauptreiseziels (!) und damit meist fuer die Festlegung des zustaendigen Staates sind vom Exekutivausschuss wohl in "GEMEINSAME KONSULARISCHE INSTRUKTION AN DIE DIPLOMATISCHEN MISSIONEN ..." definiert worden.
Danach sind u.a. Reiseziel, Reiseweg und Aufenthaltsdauer von Bedeutung, aber áuch der Reisezweck,... werden ggf. beruecksichtigt.
Das Beispiel von Zeppelin (VE fuer Privatbesuch in D, Einreise in D, Aufenthalt in D, gemeinsame Weiterreise in andere Schengen-Staaten, Rueckreise aus D) scheint mir konform zu dieser Instruktion, auch wenn der Aufenthalt in D geringer ist als der folgende Aufenthalt in einem anderen Schengenland.
Wenn man freilich mit von der polnischen Auslandsvertretung ausgestelltem Visum in Deutschland ein- und ausreist und in Polen nur kurz weilt, dann muss man wahrscheinlich begruenden, warum das doch der Zweck der Reise war (oder warum sich dieser nach Antragstellung unvorhergesehen geaendert hat).
Da stimme ich Dir absolut zu.
Re: Heirat in Deutschland
Verfasst: 19 Jan 2009, 07:29
von Zejtnot
Ich denke auch: Das Hauptreiseziel wird nicht durch die Dauer sondern durch den Reisezweck bestimmt. Wenn ich ein deutsches Visum bekomme und in Deutschland zwei Tage auf einer für mein Unternehmen sehr wichtigen Messe auftrete, danach aber noch vier Tage nach Amsterdam fahre (Entspannen oder so) - dann war das Hauptreiseziel für mich dennoch die Messe. Aber das muss man halt logisch begründen können.
Ich trenne den Thread mal ab.
Re: Schengen: Definition Hauptreiseziel
Verfasst: 24 Sep 2009, 20:26
von vvodkanasaftrak
THIS IS A SERIOUS WARNING : 8) 8) 8)
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Lasst bloss die Finger weg von Falschangaben gegenueber deutschen Konsulaten !! Wenn ich eben fast / nur in Deutschland bin, muss ich ein DEUTSCHES Visum beantragen und keines seitens Polens.
Das Mindeste, was passieren kann bei erneuter Beantragung im deutschen Konsulat, ist Ablehnung wegen "nicht bestimmungsgemaesser Verwendung des Vorvisums". Steht so --ok, im Umkehrschluss-- wortwoertlich im Visaerleichterungsabkommen zwischen Russland und der EU von wohl 2007..............dann muesst Ihr remonstrieren, um vllt. doch noch eine positive Entscheidung zu erlangen !!
Eher anzunehmen ist Eintragung in die EU-einheitliche Warndatei, und wenn Ihr dort erstmal drinsteht, wird es schwierig, bei irgendeinem EU-Staat ein Visum zu erhalten.
Was sollen denn diese Luegereien ?? Ihr habt bei den Entscheidern mit deutschen Beamten des hoeheren Dienstes zu tun, Mindestvoraussetzung Uniabschluss (nicht FH). Diese Beamten wissen sehr genau, mit wem sie zu tun haben.
Wir legen jedesmal Zulassung der oertlichen Anwaltskammer, drei Kreditkarten, Grundbuchauszug ueber Eigentum an einem Haus, Kontoauszuege der Bank, vor allem Ein- und Ausreisestempel Deutschlands usw. im Original vor.
Nebst Original-Hotelrechnungen aus Paris, Lissabon, Venedig (...). Und eben in der Mehrzahl AUS DEUTSCHLAND. Damit wurde das Vorvisum "bestimmungsgemaess" verwendet, da (auch) die Ausreise aus Deutschland "bestimmungsgemaess" erfolgte.
Das Ganze : OHNE "Einladung" aus Deutschland.
Resultat : 5-Jahres-Businessvisum ohne Wenn und Aber.
Ehrlich waehrt eben doch am laengsten.............