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Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 12 Apr 2010, 07:01
von qwertzu11
Hallo zusammen

ich suche ein Musterbrief wie muss eine Einverständnisserklärung geschrieben sein so das auch die
Botschaft ( Deutsche in Novosibisk) das anerkennt

Leiblicher Vater für seine minderjerige Tochter ( gemeinsammes Sorgerecht) mit der Mutter bin ich jetzt verreiratet( ich bin Deutscher)

ich kann leider kein musterbrief finden

Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 17 Apr 2010, 14:15
von andyk
Ich wäre auch an dem Musterbrief interessiert. Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 17 Apr 2010, 18:11
von andyk
Hierzu:
notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mit ausreisenden aber weiterhin
sorgebererechtigten Elternteils zur Ausreise und ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland"

Hat jemand ein Muster für eine solche Einverständnisserklärung!? Das zuständige Konsulat möchte diese auch apostilliert, aber wie kann man so etwas den Apostilieren!?


mfg

Andy

Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 17 Apr 2010, 19:12
von bella_b33
Braucht man da denn unbedingt einen Musterbrief oder reicht nicht ein Zettel a la: Hiermit erklärt sich Herr XYZ geb. am 1.01.1955 Pass. Nr.: 123456789, einverstanden, daß das gemeinsame Kind(Name, Geb. Datum) mit Frau XY(wieder Geb. Datum und Pass Nr.) ins Ausland ziehen darf und seinen Wohnsitz dort haben wird.
Soll jetzt keine Empfehlung sondern eher eine Idee, wie man den Wisch im deutschen(da ich der russischen "Behördensprache" absolut nicht mächtig bin) schreiben könnte.

Gruß
Silvio

Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 17 Apr 2010, 19:21
von andyk
Das so etwas reicht, wünsche ich mir auch. Jedoch möchten wir bei unserem Antrag keine Fehler machen. Der leibliche Vater ist damit einverstanden und würde uns so etwas auch sofort unterschreiben. Ob dies jedoch am Ende ausreichend ist für das GK und die ABH , das wissen wir nicht.

Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 17 Apr 2010, 19:36
von harald63
andyk hat geschrieben:Das so etwas reicht, wünsche ich mir auch. Jedoch möchten wir bei unserem Antrag keine Fehler machen. Der leibliche Vater ist damit einverstanden und würde uns so etwas auch sofort unterschreiben. Ob dies jedoch am Ende ausreichend ist für das GK und die ABH , das wissen wir nicht.
Dann frag' doch mal die, was die auf so einem Schrieb sehen wollen...

Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 17 Apr 2010, 20:26
von bella_b33
harald63 hat geschrieben: Dann frag' doch mal die, was die auf so einem Schrieb sehen wollen...
Richtig, damit hättest Du dann 1000%ige Sicherheit. Das mit der Apostille kann ich mir gerade aber nicht so erklären. Sowas mach ja normal die Dienststelle, welche eine Instanz höher sitzt als die "Dienststelle"(in dem Fall eben eine Privatperson), welche ein Dokument ausgibt. Wer ist also nun die "übergeordnete Dienststelle" bei einer Privatperson(Mutter und Vater + Großeltern jetzt mal weggelassen ;))? Passportny Stol? UFMS?

Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 17 Apr 2010, 21:00
von Sibirier
Es geht darum, dass die Unterschrift des Notar's apostiliert wird (d. h. er ist beim Gericht/Notarkammer zugelassen).... Also erteilt ein Gericht/Notarkammer die Apostille auf die Unterschrift des Notar's....

Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 17 Apr 2010, 21:29
von andyk
Wenn die das hier nur wüssten! Ich komme mir so vor als ob wir die ersten bei diesem ABH sind und die Hilfestellung ist gleich null von dem ABH. Die sind genauso ahnungslos wie wir!

Re: Kindesnachzug ohne Sorgerechtsurteil

Verfasst: 17 Apr 2010, 21:45
von Sibirier
Ob die ABH das weiß oder nicht - ist egal. Sie wollen doch die Einverständniserklärung beim Notar mit Apostille....also macht man das so, wie ich meine.

Die Einverständniserklärung wird vor einem Notar unterschrieben. Der Notar beurkundet, dass diese Person diese Unterschrift geleistet hat und das zuständige Gericht/Notarkammer apostilliert, dass die Unterschrift von einem registrierten Notar geleistet wurde....