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Re: Mit internationalem Führerschein in Ru unterwegs
Verfasst: 22 Mär 2009, 20:35
von Nikolaus
Sorry, Deine Argumentation wird ein gewitzter Milizionaer leicht entkraeften, da sie wirklich nicht ganz korrekt und nicht logisch ist...
Aber, wie gesagt, sie ist zweckmaessig aus Sicht des Fahrers.
Noch zweckmaessiger ist vielleicht ein Verweis auf den Befehl des Innenministeriums № 297 vom 20.04.1999 (in der Red. 31.08.2007)
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... AW;n=72008
Der Pkt. 19 bestimmt u.a. welche Dokumente so ein Verkehrspolizist bei einem auslaendischen Fahrer zu pruefen hat: Erstaunlicherweise reicht da ueberhaupt eine internationale Fahrerlaubnis (der Aufenthaltsstatus und die Aufenthaltsdauer wird nicht erwaehnt!)
Also dieser Pkt. gefaellt mir, den werde ich mal ins Auto legen.
Re: Mit internationalem Führerschein in Ru unterwegs
Verfasst: 23 Mär 2009, 09:29
von Zejtnot
Nikolaus hat geschrieben:Sorry, Deine Argumentation wird ein gewitzter Milizionaer leicht entkraeften, da sie wirklich nicht ganz korrekt und nicht logisch ist.
Warum, was ist unlogisch?
Wenn mir das Umschreiben auf einen russischen Führerschein verwehrt wird, weil ich nicht "ständig hier lebe", dann kann mein deutscher Führerschein auf der anderen Seite nicht ungültig sein, weil ich hier "ständig lebe".
Ferner ist nun einmal klar in den Migrationsregeln definiert, was "ständig" und was "zeitweilig" ist. Und es sagt ja auch schon das Wort "временно"!
Re: Mit internationalem Führerschein in Ru unterwegs
Verfasst: 23 Mär 2009, 10:45
von bella_b33
Nikolaus hat geschrieben:
Nach FAQ von Dietrich scheint es ja so kompliziert auch wieder nicht zu sein, den normal zu machen, sobald Du den vid hast.
Sicher, wenn man perfekt Russisch in Wort und Schrift kann.......
Wenn ich draufklicke(nachdem ich erstmal in den IE gewechselt hab

) steht da irgendwas von wegen "nicht erreichbar". Ich hätte den Zettel auch gern mal, obwohl ich der Meinung bin, daß jeder Damit konfrontierte Polizist auf den Schlips getreten fühlt(vielleicht, weil man meint ihn belehren zu müssen, daß er seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat

)
Gruß
Silvio
Re: Mit internationalem Führerschein in Ru unterwegs
Verfasst: 23 Mär 2009, 11:20
von Nikolaus
Sorry, habe vergessen, dass diese Quelle nur abends und am Wochenende kostenlos zugaenglich ist (Ich nutze sie, weil sie in der Regel aktuell ist, viele Hyperlinks hat,...)
Hier ein anderer link
http://sklad-zakonov.narod.ru/Vlad134/pMVD_297_pdd.htm
Ansonsten werde ich ggf. das Papier erst vorziehen, nachdem mir der GAI schon seine Vorwuerfe und Forderungen erzaehlt hat...
Klar, gewisse Russischkenntnisse braucht man schon, um den russischen Fuehrerschein zu erhalten. Aber mehr fuer die Vorbereitung, wenn man die Bildchen verstehen muss. Zur Pruefung kann man die dann ja so weit auswendig, dass es kein Problem sein sollte, die touchscreen an der richtigen Stelle zu beruehren. Na, bis zum vid bist Du laengst soweit...
Re: Mit internationalem Führerschein in Ru unterwegs
Verfasst: 23 Mär 2009, 12:09
von Zejtnot
Also allein alle 400 Fragen durchgehen kostete mich mehrere Abende. Mein Notizzettel mit lernwürdigen Details bestand am Ende aus zwei A4-Seiten. Zumal ich anfangs noch über sprachliche Feinheiten wie "разворот" und "поворот" gestolpert bin. Also unterschätze das nicht! (Wobei ich auch denke, dass man bis zum vid schon vieles können sollte.)
Re: Mit internationalem Führerschein in Ru unterwegs
Verfasst: 23 Mär 2009, 12:11
von Nikolaus
Zejtnot hat geschrieben:
Warum, was ist unlogisch?
Wenn mir das Umschreiben auf einen russischen Führerschein verwehrt wird, weil ich nicht "ständig hier lebe", dann kann mein deutscher Führerschein auf der anderen Seite nicht ungültig sein, weil ich hier "ständig lebe".
Ferner ist nun einmal klar in den Migrationsregeln definiert, was "ständig" und was "zeitweilig" ist. Und es sagt ja auch schon das Wort "временно"!
Oh, ich dachte, es waere klar, dass die Grauzone aus der unterschiedlichen Terminologie, die im Auslaendergesetz und in der angefuehrten "Fuehrerscheinordnung" verwendet wird, entsteht.
Die einen sagen, fuer uns guenstig, dass die Zuordnung der drei Aufenthaltskategorien des Auslaendergesetzes zu den zwei der Fuehrerscheinordnung eigentlich klar ist (временное проживание wird zu временное пребывание, trotz der mehr als 183 Aufenthaltstage).
Die anderen, uns unsympathisch, sagen: Nein, die Fuehrerscheinordnung bestimmt nur die Faelle временное пребывание und постоянное жительство, und eigentlich auch nicht als entweder-oder. Der Fall временное проживание ist nicht definiert und somit im konkreten Fall zuzuordnen. Logisch. Und das macht der konkrete Milizionaer nicht ungern...
