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Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 04 Mai 2009, 11:13
von Sibirier
Zejtnot hat geschrieben:Ganz unabhängig davon kann man davon ausgehen, dass der Richter kein Interesse daran haben sollte, dem Ausländer eins reinzudrehen. Der Richter hat mit dem Polizisten auch nichts zu tun. Insofern würde ich erst einmal keine Panik machen. Dein Bekannter hat definitiv falsch gehandelt, in dem er unterschrieben hat, aber deswegen ist er noch lange nicht verurteilt. (In solchen Fällen immer einen Anruf bei der Botschaft androhen ... hilft meist Wunder.)
Das kommt immer auf dem Richter an. Wenn der schon was (warum auch immer) gegen Ausländer hat, dann macht er erst Recht seinen Spass daraus.....

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 04 Mai 2009, 11:41
von Nikolaus
Ich wuerde in dieser Situation keinesfalls zu einem Gerichtstermin gehen, ohne vorher einen spezialisierten Juristen konsultiert zu haben.

Fuer ein Fahrverbot bzw. einen Fuehrerscheinentzug, auch fuer eine Meldung an die Behoerde, die den Fuehrerschein ausgestellt hat, reicht nach meiner Meinung das "Uebereinkommen ueber den Strassenverkehr vom 8. November 1968", Artikel 42 als rechtliche Basis. Die Frage ist mehr, ob Russland aktuell diese Moeglichkeiten auch anwendet.

In den Dienstanweisungen fuer die GAI
http://sklad-zakonov.narod.ru/Vlad134/pMVD_297_pdd.htm (leider nur Russisch)
habe ich keine Forderung gefunden, dass bei Auslaendern ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss. Vielleicht muss man selbst einen fordern, wie wohl auch in Deutschland?!

Wurde Deinem Freund ein Dolmetscher verweigert? Hat er jetzt keinen Fuehrerschein oder einen zeitweiligen?

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 04 Mai 2009, 14:37
von Victoria
Ich habe im Gesetz (bzw. im Kommentar) folgedes gefunden:

При привлечении к административной ответственности за нарушение правил дорожного движения сотрудник милиции обязан разъяснить нарушителю его права, предусмотренные законодательством: последний вправе ознакомиться с материалами дела, давать объяснения, представлять доказательства, заявлять ходатайства; при рассмотрении дела пользоваться юридической помощью адвоката; выступать на родном языке и пользоваться услугами переводчика, если не владеет языком, на котором ведется производство; обжаловать постановление по делу.

Die Polizei wollte keinen Dolmetscher kommen lassen, obwohl die aufgefordert wurden dies zu tun. Zur Zeit ist sein internationaler + deutscher Fuehrerschein weg und er hat einen befristeten Ersatzfuehrerschein fuer 2 Monate bekommen.

Kennt jemand einen guten Juristen, der auf Verkehrsrecht spezilisiert ist? Am besten in Zusammenhang mit Auslaendern?

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 05 Mai 2009, 07:03
von Zejtnot
Victoria hat geschrieben:Die Polizei wollte keinen Dolmetscher kommen lassen, obwohl die aufgefordert wurden dies zu tun. Zur Zeit ist sein internationaler + deutscher Fuehrerschein weg und er hat einen befristeten Ersatzfuehrerschein fuer 2 Monate bekommen.
Dann stehen die Chancen doch wirklich gut. Zumal Du ja auch eine Rechtsauslegung gefunden hat, die eindeutig besagt, dass ein Dolmetscher hinzugezogen werden sollte.

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 05 Mai 2009, 15:51
von Nikolaus
Also so locker wuerde ich das nicht nehmen: Wenn man den russischen Kodex ueber Ordnungswidrigkeiten (КОАП), u.a. Artikel 12.26, 24.2, 27.12 liest, versteht man, dass die Situation wahrscheinlich nicht so eindeutig ist.
U.a. hat man das Recht auf einen Dolmetscher, aber automatisch gestellt werden muss der nicht. (Wenn die GAI sich weigert, sollte man das schon in seiner Muttersprache auf dem Protokoll vermerken, wenn man dieses nicht versteht.) Man ist verpflichtet, auf Aufforderung sich einer Alkoholbestimmung zu unterziehen. Eine Weigerung kann Fahrerlaubnisentzug fuer bis zu 2 Jahren nach sich ziehen...
http://www.tamognia.ru/legislation/13111/

Wir, meine Kollegen und ich, haben von so einem seltsamen Verhalten der GAI noch nicht gehoert (Die haben doch davon nichts, ausser einem riesigen Papierkrieg! Erst 1000 Euro fordern, und dann Verkehrsrichter?! :shock: ). Haben leider auch keine Kontakte zu auf Auslaender spezialisierten Verkehrsrechtlern. Ist aber (fast) egal, Auslaender fallen sowieso unter die allgemeinen Bedingungen. (Dolmetscher wird wohl vom Staat bezahlt.)

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 05 Mai 2009, 22:34
von m1009
Nikolaus hat geschrieben: Wir, meine Kollegen und ich, haben von so einem seltsamen Verhalten der GAI noch nicht gehoert (Die haben doch davon nichts, ausser einem riesigen Papierkrieg! Erst 1000 Euro fordern, und dann Verkehrsrichter?! :shock: ).
ich hab selten erlebt, das sich die gai -normal- verhaelt... 8)

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 05 Mai 2009, 22:44
von Nikolaus
:) Aber sehr pragmatisch.

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 07 Mai 2009, 06:41
von Zejtnot
Nikolaus hat geschrieben:Wir, meine Kollegen und ich, haben von so einem seltsamen Verhalten der GAI noch nicht gehoert (Die haben doch davon nichts, ausser einem riesigen Papierkrieg! Erst 1000 Euro fordern, und dann Verkehrsrichter?! :shock: ).
Ist doch der normale Weg. Nach Führerscheinentzug geht es immer vor Gericht. Ich wurde nach einem Überholmanöver im Überholverbot ebenso vorgeladen. (Ich bin aber einfach ferngeblieben und wurde in Abwesenheit verurteilt.)

Der Polizist hat halt einfach gepokert, bemerkt, dass er nichts bekommt, und sich dann gesagt: Na dann drehe ich dem Typen wenigstens noch ein schönes Verfahren rein!

Ich denke dennoch, dass mit einem vernünftigen Anwalt die Chancen ganz gut stehen.

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 07 Mai 2009, 09:23
von Nikolaus
Zejtnot hat geschrieben: Ist doch der normale Weg. Nach Führerscheinentzug geht es immer vor Gericht. Ich wurde nach einem Überholmanöver im Überholverbot ebenso vorgeladen. (Ich bin aber einfach ferngeblieben und wurde in Abwesenheit verurteilt.)
Da waren die Chancen aber gut, die Maximalfrist zu bekommen (4 Monate??)
Der Polizist hat halt einfach gepokert, bemerkt, dass er nichts bekommt, und sich dann gesagt: Na dann drehe ich dem Typen wenigstens noch ein schönes Verfahren rein!
Wie ich von meinen Kollegen hoere, macht das ein Polizist nur, wenn er seiner Sache ziemlich sicher ist (oder sehr erbost ist). Sonst hat er eine Menge unnoetige Arbeit und evtl. sogar Aerger.
Ich denke dennoch, dass mit einem vernünftigen Anwalt die Chancen ganz gut stehen.
Na, vielleicht hoeren wir vom hoffentlich guten Ausgang noch etwas.

Re: Fuehrerschein - Entzug bei einem Deutschen Staatsbuerger

Verfasst: 07 Mai 2009, 10:59
von Zejtnot
Nikolaus hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben: Ist doch der normale Weg. Nach Führerscheinentzug geht es immer vor Gericht. Ich wurde nach einem Überholmanöver im Überholverbot ebenso vorgeladen. (Ich bin aber einfach ferngeblieben und wurde in Abwesenheit verurteilt.)
Da waren die Chancen aber gut, die Maximalfrist zu bekommen (4 Monate??)
Vier Monate, ja - aber das war die Minimalstrafe. Es hätte auch sechs Monate geben können, aber mein Geständnis ("Я согласен" im Protokoll) hat sich laut Urteil strafmildernd ausgewirkt. 8)

Am Ende war es mir egal, ob vier oder sechs Monate. Die Schuld stand fest (Foto), aber das Gericht war in einer anderen Stadt und die Fahrerei hätte sich weder finanziell noch zeitlich gelohnt.