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Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 13 Mai 2009, 18:03
von manuchka
Die Zeile, die 7punkt zitiert hat, meint, dass ein Kind unabhängig vom Geburtsort (automatisch) die russische StAng erwirbt, wenn der einzige (bekannte oder noch lebende) Elternteil oder beide Eltern russische Staatsangehörige sind.
Wenn jedoch einer von beiden Ausländer ist, erwirbt das Kind die russische StAng automatisch nur dann, wenn es in Russland geboren wurde!
Ansonsten, z.B. bei Geburt in DE und einem ausländischen Elternteil, auf Antrag und in der Regel nur dann, wenn es keine andere StAng hat - man müsste also im Konsulat erzählen, dass es nicht die dt. StAng hat, und das ggf. nachweisen. So sieht es das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der RF vor.
(Das ist eigentlich Quatsch, weil das Kind von Geburt an automatisch per dt. Gesetz auch die dt. StAng hat, aber die Russen stellen sich da leider manchmal quer, und deswegen funktioniert bei Geburt nicht in RUS und ausländischem Elternteil die doppelte StAng nur dann, wenn man ZUERST die russische StAng beantragt und sich dann später um die deutsche kümmert.)

Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 29 Mai 2009, 12:14
von Kationok
manuchka hat geschrieben:(Das ist eigentlich Quatsch, weil das Kind von Geburt an automatisch per dt. Gesetz auch die dt. StAng hat, aber die Russen stellen sich da leider manchmal quer, und deswegen funktioniert bei Geburt nicht in RUS und ausländischem Elternteil die doppelte StAng nur dann, wenn man ZUERST die russische StAng beantragt und sich dann später um die deutsche kümmert.)
@manuchka
Wie meinst du dass denn mit "sich dann später um die deutsch StA kümmern"? Das Kind in o.g. Konstellation ist doch automatisch deutsch oder nicht? Was gibt es dann denn noch zu beantragen? Oder ist das so, wenn nur der Vater Deutscher ist?
Bei uns hat dass jedesmal unproblematisch geklappt beim Leipziger Konsulat. Man muss nur einen Haufen Papiere ausfüllen und kräftig zahlen, dann bekommt man einen Stempel in die übersetzte, überbeglaubigte Geburtsurkunde, dass das Kind russischer Staatsbürger ist und gleichzeit den Eintrag in den Reisepass des russischen Elternteils.
Wir haben jetzt in RUS russische Reisepässe für unsere Kinder beantragt. Ich bin mal gespannt, ob es da irgendwelche Probleme geben wird?! Da wir nunmal nicht all die Standartunterlagen (sondern deutsche Geburtsurkunde etc.) mitgeben konnten.

kationok

Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 29 Mai 2009, 22:44
von manuchka
Hallo Kationok,

du hast ganz recht, und ich hatte das auch geschrieben, dass das Kind mit einem dt. Elternteil unabhängig vom Geburtsort nach deutschem Gesetz die dt. Staatsangehörigkeit sowieso hat, ohne dass man dafür noch was tun müsste, insofern ist das "kümmern" nicht ganz richtig ausgedrückt.

Der Knackpunkt ist, dass ein Kind eines deutsch-russischen Ehepaares nach russischem Gesetz
- wenn es in Russland geboren ist, automatisch russischer Staatsbürger wird, aber
- wenn es nicht in Russland geboren ist, nur dann Anspruch auf die russische Staatsangehörigkeit hat, wenn es andernfalls staatenlos wird.

In der Praxis wird das von den russischen Auslandsvertretungen mal mehr, mal weniger streng gehandhabt - die einen geben die russische Staatsangehörigkeit ohne Probleme, andere machen Ärger, wenn das Kind z.B. schon in den dt. Pass des dt. Elternteils eingetragen ist oder wenn es andere Hinweise darauf gibt, dass das Kind schon die dt. Staatsanghörigkeit angenommen hat (was - wie ich auch sagte - Quatsch ist, weil das Kind laut Gesetz allein durch seine Abstammung von einem Deutschen schon dt. Staatsbürger ist, aber die russischen Behörden sind da z.T. etwas stur). Es wurde schon Leuten in München die russische Staatsangehörigkeit für ihr Kind verwehrt, weil sie für das Kind schon einen dt. Pass hatten.

Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 01 Jun 2009, 12:41
von Zejtnot
Danke für den Tipp, manuchka. (Ich kannte bislang nur Berichte, wo das problemlos ging - und sogar als Trick genutzt wurde, um dem Kind einen grässlichen deutschstämmigen Vatersnamen zu ersparen.)

Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 04 Jun 2009, 01:56
von Nikolaus
manuchka hat geschrieben:Der Knackpunkt ist, dass ein Kind eines deutsch-russischen Ehepaares nach russischem Gesetz
...
- wenn es nicht in Russland geboren ist, nur dann Anspruch auf die russische Staatsangehörigkeit hat, wenn es andernfalls staatenlos wird.
Kein Irrtum?? Wo ist diese Bedingung formuliert?

OT Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 04 Jun 2009, 11:02
von Magdeburg-Moskva
Zejtnot hat geschrieben:Danke für den Tipp, manuchka. (Ich kannte bislang nur Berichte, wo das problemlos ging - und sogar als Trick genutzt wurde, um dem Kind einen grässlichen deutschstämmigen Vatersnamen zu ersparen.)
Wieso, Zejtnotowitsch oder Zejtnotowna klingen doch geil.

Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 04 Jun 2009, 12:15
von wolk0815
Zejtnot hat geschrieben:Danke für den Tipp, manuchka. (Ich kannte bislang nur Berichte, wo das problemlos ging - und sogar als Trick genutzt wurde, um dem Kind einen grässlichen deutschstämmigen Vatersnamen zu ersparen.)
Verstehe ich jetzt irgendwie nicht. Das ganze basiert doch bei einer Geburt in Deutschland primär auf der deutschen Geburtsurkunde. Da steht üblicherweise der Name des Vaters drauf. Beim Eintrag in den Pass meiner Frau kam einfach Vor- und Nachname rein. Keine Ahnung worauf dann mal ein eigenständiger Pass baut. Aber das kann doch auch nur entweder der Passeintrag der Mutter oder eben die Geburtsurkunde sein. Übrigens: als wir das machen liessen hatte unsere Tochter noch keinen deutschen Pass (was - wie schon gesagt - keine Rolle spielen sollte, da die deutsche Staatsangehörigkeit nicht explizit beantragt werden muss. Das Kind IST einfach zum Teil Deutsch, wenn ein Elternteil Deutsch ist. Ohne Anstehen und liebes Bitte-Bitte, sozusagen ;) ). In Bonn gab´s in die Richtung da auch keine Fragen oder Probleme.
Was übersehe ich also in Sachen Vatersname?

Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 04 Jun 2009, 13:44
von Zejtnot
wolk0815 hat geschrieben:Was übersehe ich also in Sachen Vatersname?
Wenn das Kind in Russland geboren wird, dann bekommt es eines tollen Vatersnamen, beispielsweise Ифесович (ok, wenn es Glück hat auch Ифович) oder das noch üblere Beispiel vom vorletzten Post. Kommt das Kind in Deutschland zur Welt, wird es ihm erspart.

So, in diesem Fall hat man ja aber zuerst die deutschen Papiere ... sonst sagen ja die Russen wieder: "Ha, ein Zejtnotowitsch!" - denn jeder russische Staatsbürger hat das Recht auf einen Vatersnamen. So lange er also keine andere Staatsbürgerschaft hat, bekommt es - so hätte ich gedacht - einen solchen Vatersnamen verpasst. Liegt dagegen schon ein Pass vor, dann nicht. Kann aber in der Tat sein, dass die Geburtsurkunde ausschlaggebend ist.

Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 04 Jun 2009, 14:12
von Sibirier
Interessant, gibt es auch einen Vatersname wenn man vorher Deutscher war und dann die russ. Staatsbürgerschaft annimmt?

Re: Kind in Pass eintragen?

Verfasst: 04 Jun 2009, 14:30
von Zejtnot
Eben nicht.