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Re: Sprachtest Visastelle in Moskau

Verfasst: 08 Jul 2009, 14:15
von Zejtnot
Achim, ich finde den Thread auch nicht mehr, aber es ging wohl wirklich in diese Richtung. Ferner sind ja hochgebildete Leute in Deutschland durchaus erwünscht als Migranten.

Re: Sprachtest Visastelle in Moskau

Verfasst: 08 Jul 2009, 15:10
von Nikolaus
Hm, die Botschaft bezieht sich mit ihrem Merkblatt einfach auf die zustaendige deutsche Behoerde
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
Also: u.a. Hochschulabschluss befreit von Sprachnachweis

Und u.a. in den aktuellen vorlaeufigen Anwendungsregeln... der ABH Berlin
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... abhbln.pdf
wird das im Pkt. 30.1.3 praezisiert
"Von einem erkennbar geringen Integrationsbedarf (vgl. § 44 Abs. 3 S. 1 Nr. 2) ist in der Regel auszugehen, wenn der Ehegatte auf Grund seiner beruflichen Qualifikation (Hochschul- oder FH- Abschluss oder vergleichbare Qualifikation) erwarten lässt, dass er sich auch ohne Integrationskurs in die deutschen Lebensverhältnisse einfügen wird (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. IntV). ..."
Wenn mans braucht, sollte man aber schon mal den gesamten Abschnitt lesen, da sind offenbar einige aktuelle Gerichtsurteile beruecksichtigt worden...

Vielleicht von Interesse fuer einige hier im Forum findet man spaeter im Pkt. 30.1.3 noch die Ausnahme
"Weiter ist unter Berücksichtigung der Hinweise des BMI zum Richtlinienumsetzungsgesetz vom 02.10.2007 (Nr. 202) von einem erkennbar geringen Integrationsbedarf auszugehen, wenn der Ehegatte, der bisher mit seinem deutschen Ehegatten im Ausland lebte nun gemeinsam mit diesem seinen dauerhaften Aufenthalt ins Bundesgebiet verlagern möchte, sofern der Deutsche die deutsche Sprache beherrscht (Sprachstandniveau der Stufe C 1 Ger; sog. Rückkehrerfälle). Ob dies der Fall ist, prüft im Eineiseverfahren die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung."

In dem Lichte scheint mir die Aussage der Botschaftsangestellten am Telefon schon zweifelhaft, aber ...

Re: Sprachtest Visastelle in Moskau

Verfasst: 08 Jul 2009, 15:12
von Marco
achim hat geschrieben:Das ist jetzt aber nicht wirklich Dein Ernst, oder doch?
Dann wäre ein IQ-Test ja noch viel passender ... ;)
Es ist aber so. Letzendlich wurde der Sprachtest mehr oder weniger nur wegen den türkischen Ehepartnern eingeführt, die hier teilweise nach zig Jahren kein einziges Wort Deutsch können. Das kannst du aber so nicht in einem Gesetz verankern ;) Also Sprachtest für alle mit paar Ausnahmen

§ 30 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder
ivm § 4 Absatz 2 Integrationsverordnung
(2) Ein Teilnahmeanspruch nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 besteht nicht bei erkennbar geringem Integrationsbedarf.

Ein solcher ist in der Regel anzunehmen, wenn

1. ein Ausländer

a) einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt, es sei denn, er kann wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht eine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen oder

b) eine Erwerbstätigkeit ausübt, die regelmäßig eine Qualifikation nach Buchstabe a erfordert,

und

Re: Sprachtest Visastelle in Moskau

Verfasst: 08 Jul 2009, 19:58
von Zejtnot
Danke, Nikolaus! Das sollten wir mal irgendwo einrahmen!

Vielleicht machen wir ja mal irgendwann eine FAQ zur Familienzusammenführung?