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Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 28 Jul 2009, 12:27
von Zejtnot
lixil hat geschrieben:Na gut, die Freundlichket der Sachbearbeiter ist sicherlich auch ein Argument. Wer also unfreundlichen Umgang nicht verkraften kann, sollte natürlich nicht in DK heiraten. :lol:
Genau darauf wollen wir mit unserer Warnung hinaus - es gibt durchaus Ausländerbehörden, die einem bei solchen Hochzeiten dann Steine in den Weg legen wollen. Ob sie dazu berechtigt sind oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die Frage ist, ob man auf so etwas Lust hat - das kann ja jeder für sich entscheiden.

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 28 Jul 2009, 12:59
von lixil
Zejtnot hat geschrieben: Genau darauf wollen wir mit unserer Warnung hinaus - es gibt durchaus Ausländerbehörden, die einem bei solchen Hochzeiten dann Steine in den Weg legen wollen. Ob sie dazu berechtigt sind oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die Frage ist, ob man auf so etwas Lust hat - das kann ja jeder für sich entscheiden.
Gut, dem stimme ich zu. Allerdings wir das Argument bedeutungslos sobald man über seine Rechte und Pflichten bescheid weis. Und im Internetzeitalter ist das wirklich kein Problem mehr. Ausserdem ist Deutschland immer noch ein Rechtsstaat und dann kann die eine oder andere Sache dem Sachbearbeiter auch noch so sehr missfallen, so bald die Entscheidung nicht mehr in seinem Ermessen liegt, hat er keine andere Wahl. Und die in diesem Zusammenhang wichtigen Entscheidungen liegen nun mal nicht im Ermessen eines Sachbearbeiters, sondern werden von Gesetzten und Richtlinien geregelt.

Ein Beispiel aus unserem Fall: Als wir bei der Ausländerbehörde mit der Heiratsurkunge angekommen sind und die Fiktionsbescheinigung für meine Frau bekommen haben hat uns die Sachbearbeiterin mehrfach darauf hingewiesen, dass wir uns mit dem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für meine Frau ruhig ein paar Wochen Zeit nehmen können. Der Sachbearbeiterin war aber sehr wohl bekann, dass die alte Aufenthaltserlaubnis in ein paar Tagen abläuft. Hätten wir also auf sie gehört und den Antrag erst nach dem Ablauf der alten AE gestellt hätte meine Frau wohl ausreisen müssen. So hat sie aber problemlos eine neue Aufenthaltserlaubnis bekommen.

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Edit:
Ach ja, Lohnabrechnungen wollten die von mir auch haben. Sie wollten prüfen ob ich eine Familie den überhaupt finanzieren kann. (Was aber bekanntlich bei einer Ehe zwischen Deutschen und Nichtdeutschen keine Rolle spielt.) Ich habe mir dan den Spaß erlaubt und meine drei 8,7 und 6 Monate alten Lohnabrechnungen von meinem Praktikum beigelegt :)
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Jetzt mal ehrlich, bei der Auswahl des Heiratsortes kann man doch nicht danach gehen, wo die Sachbearbeiter später am freundlichsten sind?? (Und mehr als falsche Hinweise geben und unfreundlich sein können die nun mal nicht.) Da geht es doch um ganz andere Sachen.


Und noch eine Info an den TS:
Ich habe in meinem Leben bis jetzt nur eine einzige Apostille gesehen/machen lassen, und die ist auf meiner Heiratsurkunde.
Informie dich doch über die notwendigen Voraussetzungen für eine Hochzeit in DK und dann kannst du den für dich passenden Weg einschlagen.

Meine Mama sagt immer: "Hör dir an was der Kluge sagt, hör dir an was der Dumme sagt und machs dan auf deine Art." ;)

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 28 Jul 2009, 13:45
von alphaxt84
Zejtnot hat geschrieben: Was ich nun noch nicht begriffen habe, war die Sache mit dem Staatsexamen und dem Schulabschluss - wieso braucht sie den für die Eheschließung??

Was sie für die spätere Familienzusammenführung braucht, sind Sprachkenntnisse!


Braucht sie natürlich nicht für die Heirat. Allerdings um später einen Beruf zu erlernen oder auf eine deutsche Universität zu gehen (vorrausgesetzt sie geht hier in deutschland noch ein Jahr zur Schule ) da ich meine das russische examen (wie gymnasium) nicht anerkannt werden.


Betreff Besuchervisum und Heirat : Ja ich bin mir sicher, das sie auch diesmal wieder ein Besuchervisa bekommt da sie bereits letztes Jahr im September für 2 wochen hier war und von dezember 2008 bis märz 2009 (3 monate) daher sehe ich in der Erteilung eines Visums keine bedenken.
Was die Heirat angeht,ist das Auslegungssache vorranging komtm sie her um mich zu besuchen und damit wir in deutschland weiter alle Formalitäten erledigen können Standesamt etc.Wenn wir in diesem Zeitraum nicht Heiraten können dann reist sie halt nochmal aus und stellt einen Antrag auf Heiratsvisum.

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Meine Persönliche Erfahrung bei einem Abgelenten Besuchervisa ist folgende : Einspruch einlegen und am besten über die Internetseite der deutschen Botschaft in Moskau , die Presseabteilung , Visaabteilung und direkt an den Konsulatsvorsitzenden schreiben.1 Tag später hatte ich von allen 3 stellen eine Antwort. 3 Tage später durfte sie ohne neue Terminvergabe noch einmal in die Russische Botschaft.Sie hat ohne Vorsprechen zu müssen ihr 3 Monats Visa bekommen.

Bei Antragstellung immer Einladung und eine Vollmacht zur Einsicht schreiben ,so weiß man immer was Sache ist.



Betreff Sprache : Sie hat bereits B1 deutsch Sprachkenntnisse




Betreff Konsularische Eheunbedenklichkeits - oder Ledigkeitsbescheinigung

Ich habe gerade noch einmal mit dem Standesamt telefoniert und mir wurde jetzt die Auskunft gegeben das sie so ein Dokument nur benötige wenn sie in Deutschland bereits einen Wohnsitz hätte, also hier gemeldet währe.

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 28 Jul 2009, 14:13
von lixil
alphaxt84 hat geschrieben: Betreff Besuchervisum und Heirat :
Was die Heirat angeht,ist das Auslegungssache vorranging komtm sie her um mich zu besuchen und damit wir in deutschland weiter alle Formalitäten erledigen können Standesamt etc.Wenn wir in diesem Zeitraum nicht Heiraten können dann reist sie halt nochmal aus und stellt einen Antrag auf Heiratsvisum.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine diese Argumentation haut so nicht hin. Sie müsste bei der Beantragung des Visums angeben, dass unter anderem "... in deutschland weiter alle Formalitäten erledigen können Standesamt etc".
Wenn sie das aber angibt, wird sie wahrscheinlich kein Visum bekommen.

Meiner meinung nach kannst du die Hochzeit nur dan als "spontan" darstellen wenn alle notwendigen Vorbereitungen erst nach ihrer Einreise in Deutschland getroffen werden. Vor allem must du das auch nachweisen können. Rechnung vom Kurier, Datum auf dem Stempel etc.

Eine Aussage wie: "Sie ist nur gekommen um mich zu besuchen, da wir aber alle Dokumente schon parat hatten haben wir dan spontan beschlossen zu heiraten." Wird wohl keine Ausländerbehörde ernst nehmen und unter "lebensfremd" abhacken.

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 28 Jul 2009, 15:29
von Marco
Wie gesagt DK ist so eine Sache. In deinem Fall lixil hätte die ABH mit Sicherheit verloren, da deine Frau damals schon eine AE hatte.

Was Heiraten mit Besuchervisa in DK angeht: Das kann gut gehen (sprich Frau muss wegen Familienzusammenführung nicht ausreisen), wenn die ABH mitspielt und/oder keine Lust auf Streit hat. Ansonsten kann es schon die Gerichte beschäftigen. Und die haben mal für die ABH und mal für den Antragsteller der AE entschieden.

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 28 Jul 2009, 18:08
von Zeppelin
lixil hat geschrieben:
alphaxt84 hat geschrieben:... Was die Heirat angeht,ist das Auslegungssache vorranging komtm sie her um mich zu besuchen und damit wir in deutschland weiter alle Formalitäten erledigen können Standesamt etc.Wenn wir in diesem Zeitraum nicht Heiraten können dann reist sie halt nochmal aus und stellt einen Antrag auf Heiratsvisum.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine diese Argumentation haut so nicht hin. Sie müsste bei der Beantragung des Visums angeben, dass unter anderem "... in deutschland weiter alle Formalitäten erledigen können Standesamt etc".
Wenn sie das aber angibt, wird sie wahrscheinlich kein Visum bekommen.

Meiner meinung nach kannst du die Hochzeit nur dan als "spontan" darstellen wenn alle notwendigen Vorbereitungen erst nach ihrer Einreise in Deutschland getroffen werden. Vor allem must du das auch nachweisen können. Rechnung vom Kurier, Datum auf dem Stempel etc.

Eine Aussage wie: "Sie ist nur gekommen um mich zu besuchen, da wir aber alle Dokumente schon parat hatten haben wir dan spontan beschlossen zu heiraten." Wird wohl keine Ausländerbehörde ernst nehmen und unter "lebensfremd" abhacken.
Das ist wirklich eine sehr diffizile Angelegenheit, mit der ich allerdings Erfahrungen habe. Ob die noch heute funktionieren würden und ob ja jede ABH mitmacht, weiß ich nicht.

Aber wir haben Anfang 2003 im Rahmen eines Besuchsaufenthaltes meiner Frau (aus offiziellem Anlass) hier in D geheiratet. Dem waren aber bereits mehrere andere Besuche aus ähnlichen Anlässen vorausgegangen.
Die jeweiligen Besuchszwecke wurden dabei auch belegbar erfüllt. Doch es war und ist auch nicht verboten, im Rahmen solcher Aufenthalte nebenher die erforderlichen Vorbereitungen für eine Heirat zu treffen. Also haben wir das so nach und nach getan und schließlich eben auch geheiratet.

Kurz davor hat sie ich beim Einwohneramt bei mir angemeldet und nach der Trauung sind wir zur ABH, um ihr eine AE ausstellen zu lassen. Die waren zwar nicht begeistert, konnten aber auch nichts machen. Also bekam sie sofort die AE für 3 Jahre und der ganze Visastress (incl. je knapp 1000 km An- u. Abreise, erforderlicher Übernachtungen in Moskau, damit verbundener Kosten etc.) hatten endlich ein Ende.

Was ich damit eigentlich sagen will ist: Ich bezweifle, dass das mit reinen Privateinladungen so funktioniert - mit Einladungen offizieller gemeinnütziger Organisationen, bei denen man sich ja engagieren kann, sieht das schon anders aus.

Ferner empfehle ich auch an dieser Stelle, die beteiligten Behörden zumindest informell schon mal vorab in so ein Vorhaben einzuweihen.
An den Reaktionen kann man nämlich schon ablesen, ob einem die Rechnung so aufgeht.

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 18 Aug 2009, 22:05
von sven186
Erfahrung aus meinem Bekanntenkreis: Mit Besuchervisa einreisen und heiraten zu wollen = keine Chance. Sogar ganz großes Problem. Beim nächsten Besuch des Konsulats in RU oder Botschaft in Moskau = kein Visum mehr, ... Falschangaben usw... Apostillen stellt in RU immer das Amt in der Hauptstadt des jeweiligen Oblast aus. Ohne Probleme und ohne Einflüsse Moskaus. Mein dringender Ratschlag, ich war erst am Ende Juli 2009 (vor drei Wochen) in der Konsulatsabteilung der Botschaft in Moskau, mit meiner russischen Frau zusammen, (wegen Familienzusammenführung) ist, immer die Wahrheit zu sagen. Sonst hat man ewig Probleme.

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 19 Aug 2009, 07:57
von Zejtnot
sven186 hat geschrieben:Mit Besuchervisa einreisen und heiraten zu wollen = keine Chance. Sogar ganz großes Problem.
Ja und nein. Also es gibt sogar Fälle, wo dies in der Botschaft empfohlen wird. Aber wirklich nur in solchen Fällen, wo danach KEIN ständiger Aufenthalt in Deutschland geplant ist. Ansonsten hast Du absolut Recht. (Und selbst dann würde ich mich x-mal rückversichern.)

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 19 Aug 2009, 08:08
von Sibirier
Also heiraten in DE oder in der RF mit Touristenvisa ist überhaupt kein Problem. Das darf gar nicht verboten werden! Nur die Familienzusammenführung darf normal nicht damit gemacht werden!

Re: Verwirrspiel, eheschließung und apostillen

Verfasst: 19 Aug 2009, 12:05
von lixil
sven186 hat geschrieben:Mit Besuchervisa einreisen und heiraten zu wollen = keine Chance. Sogar ganz großes Problem. Beim nächsten Besuch des Konsulats in RU oder Botschaft in Moskau = kein Visum mehr, ... Falschangaben usw...
Na ja, ein Besuchsvisum zum Ehemann(Ehefrau) zu bekommen ist sowieso ganz schwer. Das hat nichts damit zu tun mit welchem Visum man geheiratet hat.
Stellt man nachher ein FZF-Visum (im Heimantland) spielt es überhaupt keine Rolle unter welchen umständen man geheiratet hat.
Von einem "Ganz großen Problem" kann also wiklich keine Rede sein.