Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
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michaelwagener
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Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Hallo mein Fall!
Ich habe in Russland geheiratet und gelebt. Jedoch habe ich die Heirat in DE nicht registrieren lassen.
Bin ich jetzt in DE verheiratet? Die Frage stellt sich, da ich mich scheiden lassen möchte.
Gruß Michael
Ich habe in Russland geheiratet und gelebt. Jedoch habe ich die Heirat in DE nicht registrieren lassen.
Bin ich jetzt in DE verheiratet? Die Frage stellt sich, da ich mich scheiden lassen möchte.
Gruß Michael
- Sibirier
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Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Ja, Du bist auch in DE verheiratet. Das weiss ich daher, da ich in Russland geheiratet und in Russland geschieden bin. Diese Scheidung musste durch einen deutschen Richter nach deutschem Recht bestätigt werden.
Siehe auch: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... idung.html
oder hier: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... erung.html
Siehe auch: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... idung.html
oder hier: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... erung.html
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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det66
Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Hallo liebe Gemeinde des Russlandsforum,
ich bin gerade über das Thema der Anerkennung der russischen Heiratsurkunde in Deutschland "gestolpert". Für mich ist es ein brandaktuelles Thema, denn die Familienzusammenführung steht gerade für meine geliebte Frau und mich am Start... .
Die zuständige Ausländerbehörde fordert mich auf, die Heiratsurkunde beim zuständigen Standesamt anerkennen zu lassen, sonst könnten sie unseren Antrag nicht weiter bearbeiten...? Ist das korrekt...? Denn andererseits wurde mir - und auch hier im Forum - berichtet, dass die in Russland geschlossene Ehe hier nicht (mehr) registriert oder irgendwie angemeldet werden muss...?
Es wäre liebe von Euch, wenn mich hier mal jemand ins rechte Licht rücken könnte.
Danke im Voraus.
Schöne Grüße
Det.
ich bin gerade über das Thema der Anerkennung der russischen Heiratsurkunde in Deutschland "gestolpert". Für mich ist es ein brandaktuelles Thema, denn die Familienzusammenführung steht gerade für meine geliebte Frau und mich am Start... .
Die zuständige Ausländerbehörde fordert mich auf, die Heiratsurkunde beim zuständigen Standesamt anerkennen zu lassen, sonst könnten sie unseren Antrag nicht weiter bearbeiten...? Ist das korrekt...? Denn andererseits wurde mir - und auch hier im Forum - berichtet, dass die in Russland geschlossene Ehe hier nicht (mehr) registriert oder irgendwie angemeldet werden muss...?
Es wäre liebe von Euch, wenn mich hier mal jemand ins rechte Licht rücken könnte.
Danke im Voraus.
Schöne Grüße
Det.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Theoretisch reicht - soweit ich mich entsinnen kann - auch eine Apostille auf der russischen Eheurkunde. Die Anerkennung beim deutschen Standesamt ist hilfreich (vor allem wenn man noch Kinder plant), aber nicht Pflicht.
Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Bei uns war das damals auch nicht nötig und auch die Ausländerbehörde hat da nicht extra was gefordert. Aber letztendlich bringt dich doch eine Antwort hier aus dem Forum auch nur teilweise weiter. Wenn deine Ausländerbehörde dann vielleicht sogar noch trotz Info vom Standesamt, dass dies nicht zwingend nötig wäre, darauf besteht, hilft ja auch kein ´Aber im Forum meinten die, dass man das nicht braucht!´.det66 hat geschrieben:Die zuständige Ausländerbehörde fordert mich auf, die Heiratsurkunde beim zuständigen Standesamt anerkennen zu lassen, sonst könnten sie unseren Antrag nicht weiter bearbeiten...? Ist das korrekt...? Denn andererseits wurde mir - und auch hier im Forum - berichtet, dass die in Russland geschlossene Ehe hier nicht (mehr) registriert oder irgendwie angemeldet werden muss...?
Es wäre liebe von Euch, wenn mich hier mal jemand ins rechte Licht rücken könnte.
Danke im Voraus.Schöne Grüße Det.
Sehe da also 2 Möglichkeiten:
1. Augen zu und durch und das Rumgehampel einfach mitmachen oder
2. nach der Grundlage bzw die Vorschrift für diese Forderung fragen.
Sibirier hat auch auch schon schöne Links geliefert. Dort wird u.a auf § 34 PStG verwiesen. Hier ist von KANN die Rede. Bei vielen Internetseiten der Behörden steht dann sogar explizit die Formulierung "Eine gesetzliche Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht"
Fiktiv: Ich denke, wenn man dann schelmhaft fragen würde, ob man dann hier wieder eine andere heiraten könne, weil man ja scheinbar "nicht wirklich" verheiratet ist, würden die auch dumm aus der Wäsche schauen.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
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det66
Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Hallo auch wieder,
zunächst mal danke für die bisherigen Antworten. Ja, es gibt kein einheitliches Verfahren, was die Anerkennung einer "fremdländischen Heiratsurkunde" regelt.... . Es geht hier tatsächlich nach dem "Kann- Prinzip". Ein Anwalt hat mir geraten, zunächst das "Spiel" der Ausländerbehörde mitzumachen.... und eine formlose Anerkennung durch das zuständige Standesamt durchführen zu lassen. Eine Pflicht zur Registrierung der Ehe gibt es nicht (nicht mehr - Abschaffung des "Zwangs" ein Familienbuch zu beantragen...).
Die Ausländerbehörde kann grundsätzlich alle möglichen anderen Behörden bei der sogenannten Beurteilung/Stellungnahme im Rahmen des Antrags auf Familienzusammenfühung einschalten... .
Das zuständige Standesamt war bisher nicht sehr kooperativ bei der "Erstbefragung" zu dem Thema... Hintergrund: Wir wollten zunächst im Jahr 2009 in Deutschland heiraten, entsprechende gemeinsame Vorsprache beim hiesigen Standesamt. Eben nicht gerade positive Aufnahme... . Es wurde uns gegenüber nur von "Problemen" berichtet und das alles überhaupt nicht so einfach sei... . Die vorgelegten Papiere, insbesondere die Scheidungsurkunde wurde vorsichtshalber schon mal weiter "problematisiert"...
Nun, meine Frau hat nochmal alle verfügbaren Papiere der russischen Heimatbehörden besorgt und nach der "amtlich bevollmächtigten und im Gerichtsbezirk anerkannten Übwersetzerin" werde ich nächste Woche einen neuen Anlauf durchführen... mal sehen, was jetzt noch gefordert und als äußerst problematisch angesehen wird.... .
Schöne Grüße
Det.
zunächst mal danke für die bisherigen Antworten. Ja, es gibt kein einheitliches Verfahren, was die Anerkennung einer "fremdländischen Heiratsurkunde" regelt.... . Es geht hier tatsächlich nach dem "Kann- Prinzip". Ein Anwalt hat mir geraten, zunächst das "Spiel" der Ausländerbehörde mitzumachen.... und eine formlose Anerkennung durch das zuständige Standesamt durchführen zu lassen. Eine Pflicht zur Registrierung der Ehe gibt es nicht (nicht mehr - Abschaffung des "Zwangs" ein Familienbuch zu beantragen...).
Die Ausländerbehörde kann grundsätzlich alle möglichen anderen Behörden bei der sogenannten Beurteilung/Stellungnahme im Rahmen des Antrags auf Familienzusammenfühung einschalten... .
Das zuständige Standesamt war bisher nicht sehr kooperativ bei der "Erstbefragung" zu dem Thema... Hintergrund: Wir wollten zunächst im Jahr 2009 in Deutschland heiraten, entsprechende gemeinsame Vorsprache beim hiesigen Standesamt. Eben nicht gerade positive Aufnahme... . Es wurde uns gegenüber nur von "Problemen" berichtet und das alles überhaupt nicht so einfach sei... . Die vorgelegten Papiere, insbesondere die Scheidungsurkunde wurde vorsichtshalber schon mal weiter "problematisiert"...
Nun, meine Frau hat nochmal alle verfügbaren Papiere der russischen Heimatbehörden besorgt und nach der "amtlich bevollmächtigten und im Gerichtsbezirk anerkannten Übwersetzerin" werde ich nächste Woche einen neuen Anlauf durchführen... mal sehen, was jetzt noch gefordert und als äußerst problematisch angesehen wird.... .
Schöne Grüße
Det.
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Hallo det66,det66 hat geschrieben:... zunächst das "Spiel" der Ausländerbehörde mitzumachen.... und eine formlose Anerkennung durch das zuständige Standesamt durchführen zu lassen. Eine Pflicht zur Registrierung der Ehe gibt es nicht (nicht mehr - Abschaffung des "Zwangs" ein Familienbuch zu beantragen...).
Die Ausländerbehörde kann grundsätzlich alle möglichen anderen Behörden bei der sogenannten Beurteilung/Stellungnahme im Rahmen des Antrags auf Familienzusammenfühung einschalten... .
...
tut mir wirklich leid, wie euch da offenbar mitgespielt wird!
Es besteht offenbar eine patt-Situation, in der sich zwei Behörden hinter ihrer Inkompetenz und Minimalverpflichtung verstecken, wobei sie sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben.
Leider weiß ich nicht, in welchem Bundesland du lebst und wie dort die Verwaltung organisiert ist. Das ist aber insofern egal, als eine apostillierte Heiratsurkunde aus der Russischen Föderation definitiv in allen Mitgliedstaaten der Haager Konvention über die Anerkennung von Urkunden (auch Apostillenstaaten genannt) als gültig anzuerkennen sind.
Die 'Zwischenschaltung' eines deutschen Standesamtes ist da faktisch nicht erforderlich.
Es ist allerdings möglich, dass die örtliche ABH sich nicht besonders gut auskennt und wenig Erfahrungen mit im Ausland geschlossenen Ehen hat. Daher will sie sich vermutlich über eine Stellungnahme des Standesamtes 'absichern', welches dazu aber nicht (mehr) verpflichtet ist.
Es war übrigens nie ein Zwang, sich in das Familienbuch (welches es ja inzwischen so nicht mehr gibt) eintragen und sich daraus einen Auszug aushändigen zu lassen.
Wie Du nun selbst erlebst, war es ein riesiger verwaltungspolitischer Fehler, dieses Register abzuschaffen bzw. auf diverse Einzelkarteien umzustellen. - Dies aber nur am Rande bemerkt.
Der Eintrag und Auszug aus dem Familienbuch war (und ist für ältere Fälle) insofern enorm wertvoll, als sämtliche Familienstandsurkunden aus dem Ausland ein für allemal in die deutschen Standesregister übernommen wurden.
Ich kann Dir/Euch also nur raten, euch an die übergeordnete Behörde (Landrat / OB / RP) zu wenden, um Klärung des Sachverhalts zu erreichen, bevor ihr die Gerichte bemüht.
Gruß,
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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det66
Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Hallo Zeppelin,
ja, danke für deinen Hinweis... . Übrigens ich lebe mitten in NRW im ansonsten schönen Kreis Siegen-Wittgenstein. Ich denke, dass mit der Inkompetenz, usw. ... ist hier sicher auch beteiligt und meines Erachtens eine grundsätzlich tendenziell negative (persönliche..?) Grundhaltung der Standesbeamtin bezüglich binationaler Eheschliessungen.. .
Wie gesagt, ich versuche jetzt nochmal den "behördlich verordneten" Weg und wenn es zu einer konkreten (schriftlich fixierten) Abwehrhaltung kommen sollte, dann werde ich gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt den nächsten Schritt gehen und natürlich die "angebliche Rechtsvorschrift... Verordnung" oder wie auch immer als Begründung einfordern.
Gruß
Det.
ja, danke für deinen Hinweis... . Übrigens ich lebe mitten in NRW im ansonsten schönen Kreis Siegen-Wittgenstein. Ich denke, dass mit der Inkompetenz, usw. ... ist hier sicher auch beteiligt und meines Erachtens eine grundsätzlich tendenziell negative (persönliche..?) Grundhaltung der Standesbeamtin bezüglich binationaler Eheschliessungen.. .
Wie gesagt, ich versuche jetzt nochmal den "behördlich verordneten" Weg und wenn es zu einer konkreten (schriftlich fixierten) Abwehrhaltung kommen sollte, dann werde ich gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt den nächsten Schritt gehen und natürlich die "angebliche Rechtsvorschrift... Verordnung" oder wie auch immer als Begründung einfordern.
Gruß
Det.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Ich möchte auch noch einmal bestätigen: Dank der Apostille gilt die russische Eheurkunde uneingeschränkt in Deutschland! (Einzige Voraussetzung ist wohl, dass einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung seinen Wohnsitz in Russland hatte - da könnte allenfalls ein Haken sein.)
Ich hatte die Diskussion auch mal vor Jahren mit dem Konsulat in Novosibirsk - bis sich die Beamten dort einigten, dass auch die russische Urkunde ausreichend für die Visa-Beantragung ist!
Ich hatte die Diskussion auch mal vor Jahren mit dem Konsulat in Novosibirsk - bis sich die Beamten dort einigten, dass auch die russische Urkunde ausreichend für die Visa-Beantragung ist!
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det66
Re: Anerkennung der russischen Ehe in D nicht mehr nötig?
Hallo Zejtnot,
ja, es sollte eigentlich ausreichend sein, eine Heiratsurkunde mit entsprechender Apostille zu haben... wie bereits geschrieben, die ABH ist irgendwie nicht sicher und will die Bescheinigung/Bestätigung durch das hiesige Standesamt... . Ich werde nächste Woche wieder bei der zuständigen Standesbeamtin vorsprechen, mit all den übersetzten und apostillierten Dokumenten meiner Frau bezüglich der Scheidung der ersten Ehe.... mal sehen, auf was sie jetzt kommen.... . Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die ABH alle möglichen Behörden zur Stellungnahme heranziehen kann... Dies wurde mir von meinem Rechtsanwalt (erfahren in Sachen Ausländerrecht und Familienrecht) so bestätigt. Das Kernproblem ist, dass es kein geregeltes Verfahren zur Anerkennung gibt... .
Schöne Grüße
Det.
ja, es sollte eigentlich ausreichend sein, eine Heiratsurkunde mit entsprechender Apostille zu haben... wie bereits geschrieben, die ABH ist irgendwie nicht sicher und will die Bescheinigung/Bestätigung durch das hiesige Standesamt... . Ich werde nächste Woche wieder bei der zuständigen Standesbeamtin vorsprechen, mit all den übersetzten und apostillierten Dokumenten meiner Frau bezüglich der Scheidung der ersten Ehe.... mal sehen, auf was sie jetzt kommen.... . Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die ABH alle möglichen Behörden zur Stellungnahme heranziehen kann... Dies wurde mir von meinem Rechtsanwalt (erfahren in Sachen Ausländerrecht und Familienrecht) so bestätigt. Das Kernproblem ist, dass es kein geregeltes Verfahren zur Anerkennung gibt... .
Schöne Grüße
Det.