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Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 16:37
von wolk0815
lixil hat geschrieben:Wenn ich keine "propiska" mehr habe, dan werde ich doch auch nicht mehr als Miteigentümer geführt. Oder sit das so nicht ganz richtig?
Dann wäre ja jeder der keine Wohnung besitzt ohne Propiska ..also Obdachlos. Übrigens, auch wenn es gerne noch so genannt wird, heisst das nun nicht mehr propiska, sondern Registration (diesmal wirklich Registration - im Gegensatz zu dem was wir hier gerne Registration nennen, aber in Wirklichkeit ein Eintrag in das Migrationsregister ist. Eine Registration hat sehr wenig mit Eigentum zu tun, sondern dient eher denselben Zwecken wie bei uns.
Wichtige Einschränkung: ist die Wohnung immer noch nicht privatisiert (ich glaube mit Ablauf dieses Jahres ist die Frist dann zuende), so spielt das dann - soweit ich das verstehe - doch eine Rolle. Hier bin ich dann aber kein Experte und man sollte sich vor einer Abmeldung in der Tat kundig machen.
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 17:12
von lixil
wolk0815 hat geschrieben:lixil hat geschrieben:Wenn ich keine "propiska" mehr habe, dan werde ich doch auch nicht mehr als Miteigentümer geführt. Oder sit das so nicht ganz richtig?
Dann wäre ja jeder der keine Wohnung besitzt ohne Propiska ..also Obdachlos.
Nein, es gibt zwei Arten der "propiska" oder Registration. Sollche mit Eigentumsanspruch und sollche ohne. Meine Frau war eine Zeitlang bei Verwandten in St. P. regestriert, aber halt ohne Miteigentümerin der Wohnung zu sein. Bei ihren Eltern ist sie aber ebenfalls regestriert. Dort allerdings als Miteigentümerin. Wird sie sich dort abmelden, wird sie auch nicht mehr als Miteigentümerin geführt.
So zumindest mein Wissensstand. Lasse mich aber auch gerne von jemanden der wirklich Ahnung hat belehren

Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 17:48
von wolk0815
Hatte sie dann da 2 unterschiedliche (hier meine ich nicht nur den Unterschied der verschiedenen Adressen) Registrationsstempel im Inlandspass?
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 19:00
von Magdeburg-Moskva
Ist zwar nicht im Sinne des Instruments Ehe, aber: in der Konstellation Staatsangehöriger der EU und Russlands heiraten, sollte jeder seinen Namen behalten. Wenn ich mir allein die Rennerei und den Zeitaufwand angucke, nur um einen Pass auf den neuen Namen zu bekommen. Und die Verballhornung deutscher Namen in der Transkription - DE -> RU -> Pasport-Latiniza tut einfach nur weh.
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 19:01
von lixil
Ne, sie hatte einen Stempel im Pas für die Regestrierung bei den Eltern und eine Art Bescheinigung, dass sie in St. P. regestriert ist. Also kein Stempel im Pas, nur ein Zettel.
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 21:20
von GIN
lixil hat geschrieben:Ne, sie hatte einen Stempel im Pas für die Regestrierung bei den Eltern und eine Art Bescheinigung, dass sie in St. P. regestriert ist. Also kein Stempel im Pas, nur ein Zettel.
das eine hat mich dem anderen nichts zu tun. Du meinst die Registrierung auf Zeit.. времени Регистрация и постоянное местожительство...
das ist ein Zettel und auf dem steht 5 Jahre und mit Mietvertrag oder Eigentum. Das eine hat aber nichts mit dem Eigentumsrecht zu tun. Das Eigentumsrecht ist gesichert im Grundbuch und nicht im Aufenthalt.
Falls Sie aber in einer der noch nicht privatisierten Wohnungen registriert ist so darf sie wirklich nicht sich dort abmelden oder sie hat ein Problem später mit dem rivatisieren. Im Grunde haben wir jetzt 2009.. wieso fängt sie nicht damit an? die Zeit rennt.
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 22:37
von lixil
Sehr schön, da habe ich wieder was gelernt
Die Wohnung ist aber schon privatisiert.
Was passiert eigentlich mit den Wohnungen die bis zum Jahresende nicht privatisiert wurden?
Und, kannst du mir vieleicht sagen was Grundbuch auf russisch heißt? кадастр?
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 23:10
von Axel Henrich
wolk0815 hat geschrieben: Abmelden entspricht es in etwa einer Aufgabe von Haupt- und Nebenwohnsitz in D (zur dauerhaften Wohnsitznahme im Ausland). Die Staatsangehörigkeit ist davon nicht betroffen. Allerdings wird dann wohl z.B. die ´Registration´ - wie für uns - bei einem Besuch in RUS nötig.
Ok, dann habe ich das mit dem Abmelden verwurstelt, allerdings tun sich da neue Fragen auf ...
Meine Frau ist Russin, abgemeldet und musste Ihren Inlandspass damals abgeben. Aber bei den Besuchen habe immer nur ich mich registrieren lassen. Sie braucht sich nicht registrieren lassen, waere in den 16 Jahren bestimmt auch schon mal aufgefallen ...
-ah-
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 09 Aug 2009, 23:21
von Axel Henrich
lixil hat geschrieben:[...] was Grundbuch auf russisch heißt? кадастр?
Ja, bzw. земельная(ный) книга/кадастр
-ан-
Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 10 Aug 2009, 10:03
von justmee
Wie machen wir es jetzt am sinnvollsten? Dass sie den Anspruch auf die Wohnung verliert ist egal, da die eh ihren Eltern gehoert. Wenn die die Wohnung mal veraeussern wollen waere es wohl eher von Vorteil, wenn da keine weiteren Eigentuemer mehr eingetragen sind.
Gibt es nun Nachteile, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt? Und braucht man dann immer eine Einladung? Eigentlich waere mir die Einladung nicht logisch, da man die ja nur zur Visaerteilung braucht und eben das braucht sie nicht, wenn sie die Staatsbuergerschaft behaelt.