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Re: AUfenthalt Russland -1 Jahr- Frage bezüglich mehrfachvisa

Verfasst: 22 Aug 2009, 09:02
von Zejtnot
Keine Kopeke - hat der Direktor dann keinen Lohn?! Das wäre eigenartig.

Re: AUfenthalt Russland -1 Jahr- Frage bezüglich mehrfachvisa

Verfasst: 22 Aug 2009, 12:02
von Andy
sollte aber moeglich sein fuer ein Jahr - erst nach Ablauf eines Jahres wird die Steuerbehoerde das checken und evtl. Massnahmen einleiten - im extremsten Fall lediglich die Zwangsliquidierung (der Firma, nicht des Direktors :) )

Re: AUfenthalt Russland -1 Jahr- Frage bezüglich mehrfachvisa

Verfasst: 22 Aug 2009, 21:58
von manuchka
Selbst wenn man jetzt mal annimmt, dass man eine OOO günstig gegründet kriegt, hat man dann immer noch das Problem mit der Arbeitserlaubnis - die muss man nämlich auch erst mal beantragen und bekommen. Das dauert. Bei der Beantragung haben wir das nächste Problem: Die OOO muss sofort einen Generaldirektor haben, der für sie handeln kann - das kann aber der Ausländer nicht, eben weil er keine Arbeitserlaubnis hat. Also braucht man noch einen Russen, der vorübergehend Generaldirektor ist und alles im Zusammenhang mit der Besorgung der Arbeitserlaubnis erledigt und unterschreibt... und wenn man dann die Arbeitserlaubnis - ohne Quote - hat, kann es sein, dass leider schon die Quote für die Erteilung von Einladungen für Arbeitsvisa erschöpft ist... alles nicht so einfach.

Re: AUfenthalt Russland -1 Jahr- Frage bezüglich mehrfachvisa

Verfasst: 23 Aug 2009, 14:26
von Zejtnot
Manuchka, Generaldirektoren brauchten 2009 keine Quote, soweit ich die aktuelle Verordnung im Kopf habe! Deswegen auch mein Vorschlag.

In Novosibirsk beantragt man für die Berufe ohne Quote direkt das Visum, wurde uns im Amt für Beschäftigung mitgeteilt. (Wir versuchen dies gerade zu klären - wenn man uns da etwas falsches gesagt hat, bitte unbedingt schreiben!)