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Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 03 Sep 2009, 11:53
von Zejtnot
lixil hat geschrieben:Wie ist es aber, wenn ich als Russe ein finnisches Visum für sagen wir 90 Tage habe. Jetzt habe ich bei früheren Aufenthalten bereits 60 Tage nur in Finnland verbracht. Kann ich den jetzt nicht nach Deutschland, Spanien oder sons wo hin fliegen ohne dabei einen "Abstecher" in Finnland zu machen. Ich meine, muss ich die Hälfte der Zeit von jedem Aufenthalt im Schengenraum in Finnland gewesen sein oder geht es um alle Aufenthalte pro erteiltem Visum?
Tja, "Hauptreiseziel" ist nirgends definiert. Ich nehme gern das Beispiel einer Hochzeit. Angenommen ich lade meine Schwiegermutter zu meiner Hochzeit (mit ihrer Tochter) in Deutschland ein - dann ist die Hochzeit zweifelsohne das Hauptreiseziel. Dieser eine Tag in Deutschland ist der Grund der Reise. Wenn sie danach noch fünf Tage Paris anschaut, dann wäre das dennoch ok.
Genauso wäre es bei einer Messe in Deutschland und einem anschließenden Italienurlaub.
Hauptreiseziel ist also ein relativ dehnbarer Begriff, weswegen ich bei unserem Fragesteller keine große Sorge habe, dass seine Freundin nie wieder ein Deutschlandvisum bekäme. Man muss halt nur einen plausiblen Grund finden, warum Finnland Hauptreiseziel war.
Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 03 Sep 2009, 12:29
von Sibirier
Einfach mal eine Frage. Wird es überhaupt irgendwo aktenkundig, wenn z. B. meine Frau erst nach DE fliegt, den Einreisestempel bekommt und dann z. B. nach Frankreich fährt? Beim Fahren über die Grenze ist doch keine Kontrolle mehr, oder?
Ich weiss nicht, wie es bei Flügen innerhalb der EG ist, wird dort überhaupt noch kontrolliert und dann z. B. abgestempelt?
Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 03 Sep 2009, 12:56
von Zejtnot
Sibirier hat geschrieben:Ich weiss nicht, wie es bei Flügen innerhalb der EG ist, wird dort überhaupt noch kontrolliert und dann z. B. abgestempelt?
Selten, aber es kommt vor. Wir wurden selbst auf einem innerportugiesischen Flug gestempelt - weil die Maschine aus Lateinamerika kam und wir in Madeira nur zustiegen. (Doof, wenn man dann nur ein Einfachvisum hat.)
Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 05 Sep 2009, 13:16
von sunshine123
Zejtnot hat geschrieben:
Tja, "Hauptreiseziel" ist nirgends definiert.
Gemeinsame Konsularische Instruktionen der Schengenpartner enthält eine Definition:
Hauptreiseziel ist (kurzgefasst) das Land, in dem die meisten Aufenthaltstage verbracht werden. Beispiel: 10 Tage Finnland, anschließend 20 Tage Deutschland, dann noch einmal 3 Tage Finnland = Hauptreiseziel Deutschland.
Bei einer Rundreise durch Schengenländer mit gleicher Aufenthaltsdauer in jedem Land, gilt das Land der ersten als zuständig für die Erteilung des Visums. Beispiel hier: 5 Tage Finnland, 5 Tage Dänemark, 4 Tage Deutschland, 4 Tage Schweiz und zurück nach Hause = Finnland ist zuständig.
Grüße vom Sonnenschein =)
Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 05 Sep 2009, 23:33
von bella_b33
sunshine123 hat geschrieben:
Hauptreiseziel ist (kurzgefasst) das Land, in dem die meisten Aufenthaltstage verbracht werden. Beispiel: 10 Tage Finnland, anschließend 20 Tage Deutschland, dann noch einmal 3 Tage Finnland = Hauptreiseziel Deutschland.
Grüße vom Sonnenschein =)
Ja, so kenn ichs auch, nur wird in den Schengenstaaten doch eh so gut wie nie kontrolliert. Somit ist es ja kaum belegbar, wieviele Tage man nun wo gewesen ist(Hotelquittungen lassen wir als Beweismittel mal raus). Wir hatten für meine Frau bisher immer ein richtiges Deutschlandvisa, ist einfach die sicherere Variante und hat 100% Wahrheitsgehalt
Gruß
Silvio
Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 06 Sep 2009, 01:29
von Nikolaus
sunshine123 hat geschrieben:Gemeinsame Konsularische Instruktionen der Schengenpartner enthält eine Definition:
Hauptreiseziel ist (kurzgefasst) das Land, in dem die meisten Aufenthaltstage verbracht werden.
Hm, sorry, eine solche "Zusammenfassung" der relevanten Textstelle der "Gemeinsamen konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen ..." ist schon ueberraschend, steht doch dort geschrieben
1.1. Für die Bearbeitung des Visumantrags zuständiger Staat
Für die Prüfung des Antrags und die Erteilung eines einheitlichen Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt oder eines Durchreisevisums sind die nachstehenden Staaten in der angegebenen Reihenfolge zuständig:
a) - Die Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das Reiseziel liegt; gibt es mehrere Reiseziele, ist der Staat zuständig, in dem das Hauptreiseziel liegt. In keinem Falle kann ein Durchreisestaat als Hauptreiseziel betrachtet werden.
Die Auslandsvertretung bestimmt nach Entgegennahme des Antrags im Einzelfall und unter Würdigung der Gesamtumstände und insbesondere unter Berücksichtigung des Reiseziels, des Reisewegs und der Aufenthaltsdauer, in welchem Staat das Hauptreiseziel liegt. Bei der Prüfung dieser Kriterien stützen sich die Auslandsvertretungen insbesondere auf die vom Antragsteller vorgelegten Belege.
- Stellen ein oder mehrere Reiseziele den Grund bzw. eine Ergänzung zu einem anderen Reiseziel dar, so geht die Auslandsvertretung insbesondere vom wesentlichen Reisezweck und -ziel aus.
- Stellt kein Reiseziel den Grund bzw. eine Ergänzung zu einem anderen Reiseziel dar, so geht die Auslandsvertretung insbesondere von der längsten Aufenthaltsdauer aus (und bei Vorliegen gleicher Aufenthaltsdauer von der Vertragspartei aus, in der der erste Aufenthalt stattfindet).
b) - Wenn keine Vertragspartei als Hauptreiseziel bestimmt werden kann, die Vertragspartei der ersten Einreise.
("
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 01):de:not")
Es mag durchaus sein, dass deutsche Auslandsvertretungen diese Vorschriften in der praktischen Arbeit manchmal in erster Naeherung auf simple Arithmetik reduzieren, aber die Verfasser der "Gemeinsamen konsularischen Instruktion..." hatten doch wohl andere Intentionen... Mir scheint, etwa so, wie schon von Zejtnot formuliert.
Uebrigens gibt es recht aehnliche Formulierungen auch im "Nachfolge-Dokument", dem im Juni d.J. vom Rat der EU angenommenen Visa-Kodex, wenn ich das richtig verstehe...
http://register.consilium.europa.eu/pdf ... 5.de09.pdf
Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 06 Sep 2009, 11:07
von sunshine123
Ich sehe keinen Widerspruch zwischen meiner Aussage und der GKI. Aber letzten Endes kann jede Auslandsvertretung für sich selbst entscheiden (im Rahmen der GKI versteht sich) ob sie sich zuständig fühlt oder nicht und da werden in der Praxis dann eben häufig einfach die Tage gezählt bzw. auf die vorgelegten Nachweise abgestellt.
Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 07 Sep 2009, 07:42
von Zejtnot
Also ich sehe schon einen Widerspruch.
Deine Nachricht war: Hauptreiseziel ist dort, wo man die meisten Tage ist.
Nikolaus schreibt aber: Das Hauptreiseziel orientiert sich am "wesentlichen Reisezweck und -ziel" und nur wenn dieses nicht existiert, dann geht es nach der Verweildauer.
Der Unterschied ist sehr klar, wie man an meinem Beispiel sieht: Hochzeit der Tochter in Deutschland (2 Tage Deutschland), anschließend noch ans Meer (5 Tage Italien). Niemand würde hier unterstellen, dass Italien der wesentliche Reisezweck war. Dennoch war man länger in Italien. Korrekt wäre nach Nikolaus' Quelle ein deutsches Visum, nach Deiner Quelle ein italienisches.
Aber am Ende ist dies Haarspalterei. Eine vernünftige Visastelle - und gehen wir mal davon aus, dass der deutsche Staat vernünftige Menschen einstellt - würde hier schon sinnvoll entscheiden, meine ich. Zumal sich die konkreten Aufenthaltsdauern sowieso nicht nachprüfen lassen.
Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 07 Sep 2009, 08:00
von m1009
Schengen, EU... aber jedes Land gibt ein eigenes Visa, mit unterschiedlichen chancen auf erteilung...
da waehr doch eine zentrale visa-stelle (quasi schengen-konsulat

) sinnvoll....
ich sollt in die politik gehen....

Re: Drei Fragen zur Einladung
Verfasst: 07 Sep 2009, 09:40
von Nikolaus
Zejtnot, es waere schoen, wenn die verschiedenen Interpretationen der "Gemeinsamen Konsularischen Instruktion..." (GKI) nur Haarspalterei waeren, aber im Resultat kann genau das dazu fuehren, dass spaeter Visa verweigert werden...
M1009, Du hast voellig recht! Deinen Gedanken haben allerdings die Verfasser des neuen Visakodexes bereits umgesetzt, es wird "in Kuerze" sicherlich gemeinsame Visastellen geben.
In der EU-Kommission (und auch im Parlament) ist man auf diesem Gebiet offenbar weitaus freizuegiger gesinnt als in D der grossen Koalition... In D wird der Zwiespalt "Sicherheit-Freizuegigkeit" ja fast immer zugunsten eines uebersteigerten (und sehr teuren) Sicherheitsbeduerfnisses entschieden...