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Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 07 Sep 2009, 11:42
von Nikolaus
Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 07 Sep 2009, 14:19
von Nikolaus
Das Urteil, das Sunshine dankenswerterweise hier zitiert hat, ist wirklich ganz bemerkenswert und human, gefaellt von einem offensichtlich seiner Sache sicheren Richter.
Zu dem Fakt des noch nicht geborenen Kindes kam ja noch hinzu, dass die Ehe erst nach Einreise nach Deutschland geschlossen werden sollte.
Lesenswert. Den link habe ich entfernt, da das upload mit Kommentar unten von Sunshine besser ist.
Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 07 Sep 2009, 14:50
von sunshine123
Da war der Nikolaus ja schneller als ich ... Habe die wesentlichen Teile noch markiert. Obwohl das Urteil vor der Einführung des Sprachnachweises erlassen wurde, ändert sich nichts an der Wirkung, da § 30 Aufenthaltsgesetz (Ehegattennachzug) gar nicht greift, sondern die Einreise auf § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG basiert. Einreise zum minderjährigen deutschen Kind zur Ausübung der Personensorge.
Nun aber nicht auf die Idee kommen, schnell ein Kind zu zeugen, um dem Sprachnachweis zu umgehen

Wenn aber sowieso eins unterwegs ist ...
Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 07 Sep 2009, 15:10
von Sibirier
Was mich jedoch stutzig machte (das war aus einem Protokoll Frage und Antworten an den Bundestag entnommen), das gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wurde nur die Berufung wurde nicht mehr weiter verhandelt (vielleicht weil bis dahin das Kind schon geboren war....). Deswegen kann es sein, dass die Botschaften und ABH erst mal mit dem Urteil nicht arbeiten....
Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 07 Sep 2009, 15:49
von sunshine123
Das ist richtig, in dem Fall wurde das Verfahren tatsächlich in zweiter Instanz eingestellt.
Jedoch ist meine Erfahrung, dass die Ausländerbehörden die Zustimmung zur Erteilung des Visums nach Kenntnis des Urteils auf der Grundlage § 28 Abs. 1 Satz 3 regelmäßig kurzfristig geben, wenn keine Zweifel an Vaterschaft oder an einer positiv verlaufenenden Schwangerschaft bestehen. Nach Geburt des Kindes müssten sie ja ohnehin ihre Zustimmung geben, es bringt also nichts, den Fall auszusitzen, die Geburt also abzuwarten ... und zudem Gefahr zu laufen, dass in einem weiteren Klageverfahren wieder so entschieden wird, eventuell auch in zweiter Instanz, das ist ja in dem Fall nicht mehr entschieden worden.
Also Versuch macht klug. Bisher ist meine Erfahrung mit den verschiedensten ABHs sehr positiv: Wenn ihnen das Urteil übersandt wurde, kam postwendend die Zustimmung. Ich persönlich würde ja nicht daran Schuld sein wollen, wenn dem Kind tatsächlich etwas passiert, ist ja auch viel Stress für die Mutter mit dem ganzen Visumverfahren ...
Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 07 Sep 2009, 16:01
von Sibirier
Aber wie heisst es doch schön, vieles liegt im Ermessen der Beamten.......
Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 07 Sep 2009, 16:07
von sunshine123
Zejtnot hat geschrieben:
Gibt es nicht noch ein zweites Hintertürchen? Die Geburt erst bei den Russen melden und danach bei den Deutschen? So hatte dies hier mal jemand berichtet.
Nein, funktioniert nicht, da ja die deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt erworben wird und nicht erst mit der Geburtsanzeige also nicht durch Erklärung. Es spielt auch keine Rolle, wann von dem Erwerb Kenntnis erlangt wird. Falls also jemand später meint: Ich wusste ja gar nicht, dass mein Kind / ich deutsch bin, funktioniert das nicht. Unwissenheit schützt vor Schaden nicht - das gilt auch hier.
Ein Beispiel, was dies sehr gut verdeutlicht: In den 1940er Jahren wurden durch das Dritte Reich Sammeleinbürgerungen vorgenommen. Viele Russen wissen gar nicht, dass ihr Großvater damals eingebürgert wurde, bis sie vielleicht durch Zufall die Einbürgerungsurkunde im Nachlass finden. Und dann wird geprüft: Kann die deutsche Staatsangehörigkeit von dem Großvater abgeleitet werden? Diese wird ja durch Geburt weitergegeben, also muss eigentlich nur die Abstammung nachgewiesen werden. Und als zweiter Punkt: ging sie in all den Jahren irgendwie verloren? Das ist schon schwieriger zu prüfen und deshalb dauern solche Verfahren meist auch viele Jahre ...
Sibirier hat geschrieben:Aber wie heisst es doch schön, vieles liegt im Ermessen der Beamten.......
Na ja, zum Glück gibt es ja viele nette Beamte im Auswärtigen Dienst, die in der Regel schon schauen, wie man den Menschen zu ihrem Glück verhelfen kann - zumindest, solange sie nicht das Gefühl haben, gerade belogen zu werden ... das mögen sie nämlich gar nicht ...
Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 07 Sep 2009, 16:12
von Sibirier
Nein, das wollte ich damit nicht sagen. Selbst in Russland habe ich gute Beamte kennengelernt, die einem geholfen haben und es u. U. auch 2 Mal erklärt haben, wenn ich es nicht verstanden habe. Das war eigentlich sogar die Mehrzahl! Aber 1 oder 2 Beamtinnen war ich wohl irgendwie nicht gut aufgefallen.....
Und so ist es auch in DE. Die Mehrzahl -denke ich- ist freundlich und hilfsbereit. Aber es gibt halt auch eine Minderheit....

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 08 Sep 2009, 13:38
von crion
Wow, dieser Thread hat sich ja sehr interessant entwickelt - danke, sunshine - und natürlich auch allen anderen Beteiligten! Meine/unsere spanndende Frage ist nun, wie wir am besten vorgehen sollten:
1. FZF ohne Deutschtest beantragen, und während der Beantragung der FZF und bevor sie meine Frau aus der Botschaft werfen mit dem Urteil winken?
oder
2. Vor Beantragung der FZF bei der Botschaft zur ABH und dort mit dem Urteil winken und auf eine Vorabzustimmung hoffen?
Bei der ABH der Stadt Göttingen war ich vor kurzem schon, und habe auch die fortgeschrittene Schwangerschaft meiner Ehefrau erwähnt, aber der Kollege hat es nichteinmalmal für nötig gehalten, mich nach unseren Namen zu fragen sondern meinte nur, dass wir das über die Botschaft machen müssten, und dass sie sich dann evtl. nach Antragstellung bei der Botschaft bei mir melden würden, um Unterlagen anzufordern. Vorher könnten wir gar nichts tun, meinte er, und es klang auch nicht so, als wäre er bereit, mir zu sagen, welche Unterlagen meine Frau bei der Botschaft einreichen muss... *seufz* Da mache ich mir irgendwie grad nicht so große Hoffnungen - hoffentlich fälschlicherweise?
Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt
Verfasst: 08 Sep 2009, 13:50
von Sibirier
Also ich würde bei der Botschaft noch einmal anrufen, fragen, ist es aufgrund des Urteils vom blablabla möglich, das meine schwangere Frau jetzt einen Antrag auf FZF ohne Deutschtest stellt. Wenn ja, gleich einen Termin geben lassen...
