Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht
Verfasst: 01 Dez 2011, 13:28
Das ist eine Verdrehung der von mir bereits zitierten Passage des Urteils. Das Gericht sagt dort ganz klar und ohne jeden Zynismus, dass die Indizien mangels Beweislage nicht für eine Verurteilung aber für eine politische Reaktion gegen Russland ausreichen. Diese Einschätzung meint das Gericht so wie es sie schreibt. Das Gericht hat also einen Vorwurf gegen Russland auch im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens formuliert, diesen aber der Art nach unterhalb einer Verurteilung angesiedelt, da die vorliegenden Beweise nicht über jeden Zweifel erhaben waren. Sag mir bitte, an welcher Stelle des Urteils Du liest, dass die westlichen Medien aus politischen Gründen versuchten, Chodorkovski als Menschenrechtlicher hinzustellen? Ich akzeptiere, dass Du und andere den Gesamtkomplex Chodorkovski so bewertest wie Du es tust. Ich akzeptiere aber nicht, dass Du eine Aussage dem Urteil und dem EGMR unterschieben willst, die von dort gerade nicht gemacht wurde.Axel schrieb: Du meinst weil das EGMR schon halbwegs klar gemacht hat, dass der Versuch (nicht nur) westlicher Medien, Chodorkowski als Menschenrechtler und Held dazustellen, nicht gerechtfertigt und ganz klar nur politisch motiviert ist?
Wer sich für die Grundsätze der Beweiswürdigung durch den EGMR näher interessiert kann hier http://books.google.de/books?id=noqNkD1 ... me&f=false ab Seite 119 einiges lesen.
Ich finde es nicht unwesentlich, wenn mir beim Haftprüfungstermin eine mehrere hundert Seite lange Schrift mit Vorwürfen vorgehalten wird und mein Anwalt nicht die Möglichkeit bekam, diese vorher wenigstens durchzulesen. Der Ton macht eben die Musik....Da haste wohl recht, denn bei einigen - man koennte auch sagen bei einigen "unwesentlichen" - Punkten bekam er Recht, aber die wesentlichen Punkte seiner Menschenrechtsbeschwerde wurden zurueck gewiesen, Chodorkowski ist also im Prinzip mit seiner Beschwerde in Straßburg gescheitert, weil sie in wesentlichen Punkten unbegruendet ist.