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Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 07 Nov 2010, 16:44
von herlit
paramecium hat geschrieben:Ich habe mich beim Schreiben der Einladungen bisher immer am Post von fremantle auf Seite 1 dieses Threads orientiert:
Zu Hause angekommen schreibt einen netten persönlichen, aber formellenBrief, adressiert an das Konsulat mit dem Betreff der Einladung der Gastes. Darin sollte stehen, wie man sich so kennengelernt hat - das kann auch persönlicher sein, damit offensichtlich ist, dass man sich wirklich kennt -, warum man nun gerade die Person einläd, wie lange, was man so machen möchte, und, ganz wichtig, dass man sich all der Verantwortung der VE ganz bewusst ist. Der Brief sollte nicht länger als eine Seite sein.
Wenn es deine Freundin ist, schreibst du halt rein, dass ihr zusammen die Weihnachtsfeiertage mit der Familie verbringen wollt. Auch gut ist, wenn du zudem noch beschreibst wie ihr euch kennengelernt habt und du des weiteren die Rückkehrwilligkeit deinen Gastes untermauerst (Studium, eigene Wohnung, Arbeit, Familie, ect...). Am besten nichts erfinden, denn manchmal kommen im Konsulat Nachfragen. Bei uns hat die Visabeschaffung jedesmal, ohne Probleme seitens des Konsulates, geklappt.
Also, Freunde, Ihr nehmt doch nicht ernsthaft an, dass die Mitarbeiter des Konsulates solche Schreiben lesen!? Ich lade seit vielen Jahren problemlos Frauen ohne Verwandtschaftsgrad aus Russland nach Deutschland ein. Da genügt die Verpflichtungserklärung! Im Konsulat schmunzelt man über solche Schreiben, die sinnlos sind, weil sie weder Vorteile noch Nachteile bewirken. Wer nur kommt auf solche Wodkaidee?

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 08 Nov 2010, 10:06
von wolk0815
herlit hat geschrieben:Also, Freunde, Ihr nehmt doch nicht ernsthaft an, dass die Mitarbeiter des Konsulates solche Schreiben lesen!? Ich lade seit vielen Jahren problemlos Frauen ohne Verwandtschaftsgrad aus Russland nach Deutschland ein. Da genügt die Verpflichtungserklärung! Im Konsulat schmunzelt man über solche Schreiben, die sinnlos sind, weil sie weder Vorteile noch Nachteile bewirken. Wer nur kommt auf solche Wodkaidee?
Und auf welcher Grundlage (Fakten) ruhen diese Aussagen? (ausser das bei deinen Einladungen nie ein Schreiben dabei war) Hast du Einblicke hinter die Kulissen der deutschen Konsulaten in Russland?

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 08 Nov 2010, 10:24
von Norbert
herlit hat geschrieben:Im Konsulat schmunzelt man über solche Schreiben, die sinnlos sind, weil sie weder Vorteile noch Nachteile bewirken. Wer nur kommt auf solche Wodkaidee?
Kann ich nicht bestätigen. Mir wurde persönlich (also nicht per Telefon oder E-Mail) zu einem solchen Schreiben für meine Schwiegereltern oder auch für Kollegen geraten. Diese sind alle ohne VE nach Deutschland gereist - da sie den finanziellen Hintergrund haben. Das Schreiben war jedoch eine echte Hilfe und wurde auch gelesen.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 08 Nov 2010, 14:08
von kleinererpel
Mir wurde auch vor Jahren von einem Botschaftsmitarbeiter ausdrücklich empfohlen ein persönliches Einladungsschreiben beizubringen . . . . .

Grüße aus dem sonnigen Norddeutschland von

Martini

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 15 Nov 2010, 20:57
von Orange
Hallo,
morgen ist es so weit und ich werde zusammen mit meinem Vater eine Verpflichtungserklärung beantragen um meine Freundin einzuladen. Nun möchte ich vorab den Antrag schon ausfüllen und habe noch zwei Fragen dazu. Verwandtschaftsbeziehung gibt es keine. Leer lassen oder etwa "Freundin des Sohnes" eintragen?
Und Beginn der vorraussichtlichen Visumgültigkeit... Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig? Visumbeginn sollte ende Januar sein. Wie sieht es denn aus, wenn das Visum z.B. aber erst im März starten wird, liegt die Zeitspanne dann noch im Rahmen, oder verfällt die VE in dem Fall?
Wir werden die Vielreisendenregelung beanspruchen, aber hier ist auch nicht sicher, ob und wann sie nicht vorsprechen muss. Falls sie vorsprechen muss, so ist es erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, welcher evtl. nach dem Beginn der vorraussichtlichen Visumgültigkeit liegt. Ebenfalls möchten wir ein Jahresvisum beantragen, da mehrere Besuche im kommenden Jahr geplant sind.
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:-)

Grüße
Hendrik

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 15 Nov 2010, 21:37
von dog.88
Die Verpflichtungserklärung 6 Monate gültig. Verwandtschaftsbeziehung würde ich keine eintragen, besteht ja auch keine. Aber wieso lädst du deine Freundin nicht selber ein? Ich meine Besuchsvisum wird ja sowieso nur für maximal 90 Tage ausgestellt oder? Ob da ein Jahresvisum überhaupt erteilt wird?

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 15 Nov 2010, 22:10
von wolk0815
dog.88 hat geschrieben:Die Verpflichtungserklärung 6 Monate gültig. Verwandtschaftsbeziehung würde ich keine eintragen, besteht ja auch keine. Aber wieso lädst du deine Freundin nicht selber ein? Ich meine Besuchsvisum wird ja sowieso nur für maximal 90 Tage ausgestellt oder? Ob da ein Jahresvisum überhaupt erteilt wird?
Ergänzend hierzu: die 6 Monate beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung.
Ohne auf den speziellen Fall Freundin einzugehen: In Russland sind maximal 90 Tage Besuchsvisum drin, aber für D gibt es auch Jahresmultivisa (wobei die 90/180 Regelung natürlich auch einschränkend gilt).

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 15 Nov 2010, 22:16
von dog.88
Auf der Seite von München steht:
Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Die Besucherin/der Besucher muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausl ... index.html

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 15 Nov 2010, 22:56
von wolk0815
dog.88 hat geschrieben:Auf der Seite von München steht:
Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Die Besucherin/der Besucher muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausl ... index.html
Hier beziehen sie sich auf die maximale Aufenthaltsdauer pro Reise - also die 90 Tage pro 180 Tage Regelung die ich ansprach.
Am Rande noch: die Stadt München stellt keine Besuchervisa aus, sondern das jeweilige Konsulat.

Im Abkommen zur Visaerleichterung steht:
Diplomatische Vertretungen und konsularische Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der
Russischen Föderation stellen folgenden Personenkategorien Mehrfachvisa mit einer Gültigkeit von
bis zu fünf Jahren aus:
Der Personenkreis ist jedoch in der Tat eingeschränkt (daher auch mein "Ohne auf den speziellen Fall Freundin einzugehen"). Schwiegermutter hat nun mittlerweile ein 3-Jahres-Multivisum im Pass.
Die generelle Aussage "Schengenvisa zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt" ist so also nicht komplett richtig - man müsste hier wohl eher "...90 Tage Aufenthalt pro 180 Kalendertage erteilt" schreiben.
Also ´streiten´ wir uns vielleicht mehr um den Personenkreis und Formulierungen ;)

@Orange: da du es nicht näher ausgeführt hast, ob sie schon wirklich mehrere Schengenvisa hatte, hier noch etwas zum Thema ´Vielreisendenregelung´:
Vielreisende sind Personen,
• die in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung bereits mindestens zwei Schengenvisa der
Kategorie C erhalten und rechtmäßig genutzt haben oder
• die in der Vergangenheit ein Jahres- oder Mehrjahresvisum erhalten und dieses Visum in den
letzten 24 Monaten vor Antragstellung rechtmäßig genutzt haben.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 16 Nov 2010, 01:20
von Orange
Hallo, danke für die Antworten:-)
Um die Offenen Fragen zu beantworten. Ich würde die geforderten Bedingungen für eine Verpflichtungserklärung nicht erfüllen und ich meine Folgendes mit dem Jahresvisum:

Falls Sie im kommenden Jahr mehrere Reisen nach Deutschland planen, besteht die
Möglichkeit, ein Jahresvisum zu beantragen, welches Ihnen erlaubt, sich während
der zwölfmonatigen Visumsgültigkeit 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland
aufzuhalten. Zur Beantragung eines solchen Visums muss eine Einladung vorgelegt
werden, die den gesamten Gültigkeitszeitraum des zu beantragenden Visums
abdeckt.

Mit Einladung ist nicht die Verpflichtungserklärung gemeint?