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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 28 Jun 2011, 15:04
von bella_b33
vvodkanasaftrak hat geschrieben:Von wegen:
Ich soll mich JEDESMAL an- und wieder abmelden, wenn ich den Rayon verlasse. Auch bei 1 Tag!
Ja genau

, mach ich sogar zweimal(einmal fast und einmal gar nicht

). Ich hab mich genau EINMAL abgemeldet, als ich RVP hatte. Man muss ja dann noch das Rückkehrdatum angeben, was ich auch tat. Als ich 8 Wochen zu spät zurückkam.....keinerlei Reaktion, keine Nachfrage, nichts. Seitdem hat sich das für mich erledigt. Denn wenn es von Denen niemanden interessiert.....mich interessierts schon dreimal nicht

.
vvodkanasaftrak hat geschrieben:
Riecht ganz verdammt nach Auslaenderhasser und RASSISMUS, jene Behoerde!
Sache ist bereits bei Gericht.
Meinst Du, daß man in RU erfolgreich gegen sowas klagen kann? Hier ist doch oberstes Gebot: "Der Staat hat IMMER Recht!". Trotzdem, alles Gute! Meld Dich, wenn es Neuigkeiten von dieser Seite her gibt!
m1009 hat geschrieben:Ich schrieb: Beamter vom UFMS .... Polizei und UFMS sind verschiedene Institutionen....

Ist mir klar. Ich verstand das so, daß die den Mann angerufen haben....
Aber bei Dir ists ja auch was Anderes. Du hast keine ständige Registrierung und es ist kein Privatwagen.......

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 29 Jun 2011, 18:52
von vvodkanasaftrak
Ganz offensichtlich will jene neue A-13-Natschalnik-Bitch, die fuer mich zustaendig ist,
sich profilieren mit ihrem AUSLAENDERHASS.
Mit VID soll ich auf einmal arschkriechen, was mit Visum und vorlaeufigem
Aufenthaltsrecht NIE erforderlich war. Ich habe diese Kuh angezeigt, und zwar
mit allem russischen Recht.
ICH DENKE NICHT EINMAL ENTFERNT DARAN, HIER ARSCHZUKRIECHEN.
Werde ihr verdammt auf die Finger hauen, promised.
Habe schon 8 Jahre Texas und 3 Jahre Amazonas ueberlebt.

Bierher Bierher
LG aus Piter!
Euer Kampfschwein
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 29 Jun 2011, 21:05
von pippie
Halt uns auf dem Laufenden!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 30 Jun 2011, 08:03
von Sibirier
Es widerspricht ja so einiges hier....
Vvodkanasaftrak soll sich schon ab 1 Tag neu registrieren lassen....Anders gilt die Registrierungpflicht erst ab 7 Tagen.....
Es ist doch auch so, dass man diese "Einreiseregistrierung" gar nicht benötigt....Jedenfalls letzten in Vnukovo hat der Drucker das Ding ausgespuckt, aber die Beamtin hat ihn gleich in den Müll geworfen....
Auch meinte meine Natshalnik erst, wenn ich in der Kalushskaya Oblast registriert bin, müsste dort auch arbeiten. Dem ist aber nicht so, dass galt (oder gilt) nur für die Vremenoe.....
Also letztes Jahr meine jährliche Registrierung mit der Gehaltsabrechnung des Moskauer AG durchgeführt. Keine Probleme und Nachfragen mehr....
Nun muss ich sagen, dass ich wohl schon 3 Jahre in Russland nicht mehr auf Dienstreise war, da haben sich die Gesetze ja schon geändert.....
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 30 Jun 2011, 08:35
von bella_b33
Sibirier hat geschrieben:
Auch meinte meine Natshalnik erst, wenn ich in der Kalushskaya Oblast registriert bin, müsste dort auch arbeiten. Dem ist aber nicht so, dass galt (oder gilt) nur für die Vremenoe.....
Ja genau. Für die RVPler gibts mit Auslandsarbeitstagen noch so interessante Regelungen. Mit Vid ist es egal, wo man arbeitet, Hauptsache 183/Tage pro Jahr im Lande

.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 30 Jun 2011, 08:48
von Norbert
vvodkanasaftrak hat geschrieben:Ich habe diese Kuh angezeigt, und zwar mit allem russischen Recht.
Auf was lautet die Anzeige?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 30 Jun 2011, 10:00
von bella_b33
Norbert hat geschrieben:Auf was lautet die Anzeige?
Na, daß sie ne "Kuh" ist! Reicht das nicht? *duck und weg*
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 10 Nov 2011, 00:52
von oll
Hallo
Kann man mit Touristenvisum nach Russland einreisen um alle Punkte abzuarbeiten und dann dort auch gleich verbleiben
oder muss man erneut einreisen?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 10 Nov 2011, 06:13
von domizil
Sie benötigen ein Privatvisum auf der Grundlage einer Einladung durch eine Privatperson. Nach der Einreise registrieren Sie sich wie gewohnt und können dann alle Formalitäten für die Beantragung des ZEITWEILIGEN WOHNRECHTES abarbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis gibt es erst nach Ablauf des dreijährigen Zeitweiligen Wohnrechtes. Hier muß dann wieder neu beantragt werden. Unter
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=36&t=13543 habe ich eben gerade zu der Prozedur ausführlich geantwortet. Bei Bedarf bitte dorthin schalten. Dort steht dann auch wie man den Status des Visums ändern kann (Strafgebühr mit vorheriger Absprache im zuständigen Migrationsdienst) um dann doch mit einem Touristenvisum den Antrag stellen zu können. Besser ist es jedoch gleich von Anfang an alles korrekt zu machen.
Sie reisen einmal ein, erfüllen alle Antragsformalitäten, geben das Dokumentenpaket beim zuständigen Migrationsdienst ab und können dann weiter reisen wie Sie wollen.
Uwe Niemeier
[Ich habe den Link oben korrigiert, da der zunächst genannte Thread geteilt wurde. Norbert, Vize-Admin]
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 10 Nov 2011, 06:38
von Norbert
oll hat geschrieben:Kann man mit Touristenvisum nach Russland einreisen um alle Punkte abzuarbeiten und dann dort auch gleich verbleiben oder muss man erneut einreisen?
Ein Touristenvisum gibt es für maximal 1 Monat, die Bearbeitungszeit für die Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch bis zu sechs Monate. Unter vier Monate hat hier im Forum meines Wissens noch niemand geschafft. Schon allein unter diesem Aspekt ist eine Ausreise zwingend.
Ich sehe aber im Gegensatz zu Uwe kein Problem darin, den Antrag und die ganzen Formalitäten zu machen, während man mit einem Touristenvisum vor Ort ist. Die Zeit fände ich persönlich etwas knapp, um ehrlich zu sein.