Seite 14 von 29

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 16 Nov 2010, 11:32
von Dietrich
Orange hat geschrieben:Zur Beantragung eines solchen Visums muss eine Einladung vorgelegt
werden, die den gesamten Gültigkeitszeitraum des zu beantragenden Visums
abdeckt.

Mit Einladung ist nicht die Verpflichtungserklärung gemeint?
Doch. Für eine andere "Einladung" gibt es keinen verbindlichen "Vordruck" etc.
Du wirst also wohl jemanden finden müssen, der eine Verpflichtungserklärung für 90 Tage Aufenthalt (im Zeitraum eines Jahres) abgeben kann.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 16 Nov 2010, 11:49
von Orange
Ich habe vorab das Dokument für die VE schon ausgefüllt und hier gibt es keine Möglichkeit einen Gültigkeitszeitraum anzugeben. Es wird lediglich nach einem vorraussichtlichen Beginn des Visums gefragt. Ich werde dann später bei der Behörde nochmal nachfragen, ob diese VE auch für ein Jahresvisum gültig ist.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 16 Nov 2010, 12:07
von arghmage
Ein Gültigkeitszeitraum ist auch nicht notwendig, denn:
"Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der
Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels auf den gesamten sich der Einreise anschließenden
Aufenthalt, auch auf Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts."

Ansonsten wäre eine Verpflichtungserklärung ja auch ziemlich sinnlos, da man sich mit der Angabe eines Gültigkeitszeitraumes ja vor bestimmten Kosten drücken könnte.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 16 Nov 2010, 13:05
von wolk0815
Orange hat geschrieben:Ich werde dann später bei der Behörde nochmal nachfragen, ob diese VE auch für ein Jahresvisum gültig ist.
Im Antrag für die Verpflichtungserklärung empfahl man mir für das Multivisum meiner Schwiegermutter einfach an dieser Stelle "Multi" einzutragen. In der eigentlichen Verpflichtungserklärung (die dann im Gegensatz zu den Antragsformularen der Behörden wiederum bundeseinheitlich ist) stand dann jeweils nur der Spruch den arghmage gerade zitiert hat.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 16 Nov 2010, 13:55
von lausi
Orange hat geschrieben: Falls Sie im kommenden Jahr mehrere Reisen nach Deutschland planen, besteht die
Möglichkeit, ein Jahresvisum zu beantragen, welches Ihnen erlaubt, sich während
der zwölfmonatigen Visumsgültigkeit 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland
aufzuhalten. Zur Beantragung eines solchen Visums muss eine Einladung vorgelegt
werden, die den gesamten Gültigkeitszeitraum des zu beantragenden Visums
abdeckt.
Mit Einladung ist nicht die Verpflichtungserklärung gemeint?
Damit ist die VE gemeint. Beim Jahres(Multi-)Visum muss bei der zweiten (dritten...) Einreise keine VE vorgelegt werden. Wo auch, der Gast muss ja nicht zur Botschaft.
Aber ich denke nicht, dass sie ein Jahresvisum bekommen wird. Der Personenkreis dafür ist auf enge Verwandte begrenzt, "die Staatsangehörige der RF besuchen, die in D wohnhaft sind" ( http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf ).
Das würde für z.B ihre Eltern zutreffen wenn sie in D wohnt.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 16 Nov 2010, 14:44
von Nikolaus
Das Zitat von Orange ist aus dem aktuellen Merkblatt des deutschen Konsulats in Moskau fuer Vielreisende.
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
Nach dem neuen Visakodex der EU beschraenken sich Vielreisende nicht auf den im Visaerleichterungsabkommen definierten engen Verwandtenkreis, sondern muessen eben die im Merkblatt genannten Voraussetzungen erfuellen.
@Orange: Deine Freundin ist ja dem tschechischen Konsulat nun bekannt und hat sicherlich auch die bisherigen Schengen-Visa rechtmaessig genutzt. Ob das auch dem deutschen Konsulat ohne Gespraech reicht, haengt gewiss vom Einzelfall ab.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 16 Nov 2010, 19:05
von lausi
Nikolaus hat geschrieben:Das Zitat von Orange ist aus dem aktuellen Merkblatt des deutschen Konsulats in Moskau fuer Vielreisende.
Stimmt, ich war nicht auf dem neusten Stand... [Danke]

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 28 Dez 2010, 15:12
von arghmage
Braucht man für die VE eigentlich eine Paßkopie des Eingeladenen? Die Paßnummer könnte man sich ja auch so schicken lassen und würde dann ein paar Tage/Wochen sparen. Oder reicht ein Scan vom Paß (den kann man ja auch mailen)?

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 28 Dez 2010, 15:42
von Sibirier
Das kommt wiederum auf die örtliche ABH an....

Manchen reicht die Passnummer, manche wollen die Kopie usw.

Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen

Verfasst: 03 Jan 2011, 15:37
von arghmage
Sibirier hat geschrieben:Das kommt wiederum auf die örtliche ABH an....

Manchen reicht die Passnummer, manche wollen die Kopie usw.
Stimmt ... die wollen garnix, also nur die Paßnummer im Formular.