Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF
Verfasst: 11 Nov 2010, 17:04
Noe, wie in Deutschland kennt man auch in Russland etliche weitere Einkommensarten, wie Kapitaleinkommen, Mieteinnahmen, Renten,... und wie gesagt, das Familieneinkommen zaehlt!coern hat geschrieben:Und das soll bedeuten? Also meiner Auffassung nach bedeutet es genau das, dass man einen Job haben muss, zählt Eigendlich dazu auch das man Wohneigentum hat?
Wohneigentum ist fuer eine staendige Aufenthaltserlaubnis auch nicht erforderlich, sondern vereinfacht nur den Nachweis, dass man einen unbefristete Unterkunft hat...
Das ist wirklich viel komplexer, sorry. Man sollte vielleicht besser sagen, dass man mit einer "staendigen" Aufenthaltserlaubnis (dem vid na zhitelstvo) regelmaessig keine Arbeitserlaubnis benoetigt. Bei nur zeitweiligen Aufenthaltstiteln (Arbeitsvisum, zeitweilige Aufenthaltserlaubnis=rasrezhenie na vremenoje prebyvanie) braucht man in der Regel eine Arbeitserlaubnis (natuerlich nur, wenn man auch arbeiten will). Ob man eine bekommt, haengt von vielen Aspekten ab, Quoten fuer die gewuenschte Taetigkeit in der jeweiligen Region, von Quoten befreiter Spezialist,...Dietrich hat geschrieben:Fakt ist, dass man im Prinzip die ersten 2 Jahre (6M + 1J + 6M) KEINE Arbeitserlaubnis bekommt.
Aber mir scheint, es gibt im Forum schon ganz gute threads zu dieser Frage...