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Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 11 Nov 2010, 17:04
von Nikolaus
coern hat geschrieben:Und das soll bedeuten? Also meiner Auffassung nach bedeutet es genau das, dass man einen Job haben muss, zählt Eigendlich dazu auch das man Wohneigentum hat?
Noe, wie in Deutschland kennt man auch in Russland etliche weitere Einkommensarten, wie Kapitaleinkommen, Mieteinnahmen, Renten,... und wie gesagt, das Familieneinkommen zaehlt!
Wohneigentum ist fuer eine staendige Aufenthaltserlaubnis auch nicht erforderlich, sondern vereinfacht nur den Nachweis, dass man einen unbefristete Unterkunft hat...
Dietrich hat geschrieben:Fakt ist, dass man im Prinzip die ersten 2 Jahre (6M + 1J + 6M) KEINE Arbeitserlaubnis bekommt.
Das ist wirklich viel komplexer, sorry. Man sollte vielleicht besser sagen, dass man mit einer "staendigen" Aufenthaltserlaubnis (dem vid na zhitelstvo) regelmaessig keine Arbeitserlaubnis benoetigt. Bei nur zeitweiligen Aufenthaltstiteln (Arbeitsvisum, zeitweilige Aufenthaltserlaubnis=rasrezhenie na vremenoje prebyvanie) braucht man in der Regel eine Arbeitserlaubnis (natuerlich nur, wenn man auch arbeiten will). Ob man eine bekommt, haengt von vielen Aspekten ab, Quoten fuer die gewuenschte Taetigkeit in der jeweiligen Region, von Quoten befreiter Spezialist,...
Aber mir scheint, es gibt im Forum schon ganz gute threads zu dieser Frage...

Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 11 Nov 2010, 17:18
von Nikolaus
coern hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:Ja, O.K. es kann auch heissen, dass man sich 2 Jahre von seiner Frau durchfüttern lässt oder von seinen Ersparnissen lebt.
Fakt ist, dass man im Prinzip die ersten 2 Jahre (6M + 1J + 6M) KEINE Arbeitserlaubnis bekommt.
Das ist ja schon Harter Tobak....bisschen Unlogisch, aber nun ja. Ich denke mal wir alle, bzw. die meisten kennen manche Sinnlosigkeiten die es in Russland gibt :)
Tscha, das ist es, was ich meinte, so schnell kann das Russland-Bashing im Forum wirken... :)

Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 11 Nov 2010, 17:21
von Dietrich
Nikolaus hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:Fakt ist, dass man im Prinzip die ersten 2 Jahre (6M + 1J + 6M) KEINE Arbeitserlaubnis bekommt.
Das ist wirklich viel komplexer, sorry. Man sollte vielleicht besser sagen, dass man mit einer "staendigen" Aufenthaltserlaubnis (dem vid na zhitelstvo) regelmaessig keine Arbeitserlaubnis benoetigt. Bei nur zeitweiligen Aufenthaltstiteln (Arbeitsvisum, zeitweilige Aufenthaltserlaubnis=rasrezhenie na vremenoje prebyvanie) braucht man in der Regel eine Arbeitserlaubnis (natuerlich nur, wenn man auch arbeiten will). Ob man eine bekommt, haengt von vielen Aspekten ab, Quoten fuer die gewuenschte Taetigkeit in der jeweiligen Region, von Quoten befreiter Spezialist,...
Aber mir scheint, es gibt im Forum schon ganz gute threads zu dieser Frage...
Wenn man als Ehepartner eines/r Russen/in die Möglichkeit hätte, sofort eine ständige AE zu bekommen, dann würde ich dir recht geben und diesen Unterschied natürlich auch ausführlicher beleuchten. Nur bekommt man eben nicht sofort eine ständige. Man darf IRGENDWIE einreisen.... (wobei man jetzt noch die Rückkehrbereitschaft nachweisen muss, obwohl man vielleicht gar keine hat!), muss dann massig Dokumente sammeln, Dispanser besuchen, Sberbanken suchen, Schnellhefter kaufen, etc. um danach dann 5-6 Monate auf eine Entscheidung zu warten. Danach darf man seine Fingerabdrücke abgeben und ein Jahr irgendwie in RU leben. Arbeiten darf man nicht so einfach....#
Nach einem Jahr darf man dann den ganzen Dokumentensch... nochmal machen und wieder ein halbes Jahr warten.
IRGENDWANN darf man dann endlich mal arbeiten und seine Familie ernähren.

Warum dies in diesen Thread gehört? Weil oben mal jemand meinte, die Russen würden sich ja nur dem Anpassen, was sich irgendwelche bösen europäischen Raubvögel ausgedacht haben.....

Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 11 Nov 2010, 17:47
von Nikolaus
Dietrich hat geschrieben: Arbeiten darf man nicht so einfach....#...Nach einem Jahr darf man dann den ganzen Dokumentensch... nochmal machen und wieder ein halbes Jahr warten. IRGENDWANN darf man dann endlich mal arbeiten und seine Familie ernähren.
Das ist so einfach falsch.
Ganz grob: Jeder kann mit einem Arbeitsvisum einreisen und waehrend der Gueltigkeit des Visums "sofort" arbeiten, wenn er einen Arbeitgeber hat, der im Rahmen der Quoten fuer diesen Arbeitnehmer eine Arbeitsgenehmigung erhalten hat. (Es gibt auch Leute, die von der Quotenregelung befreit sind, z.B. Hochqualifizierte mit Verdienst ueber 2 Mio Rubel, bestimmte Spezialisten,...).
U.a. wenn man einen russischen Ehepartner hat, kann man "sofort" eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis beantragen, die bis zu sechs Monaten geprueft werden kann. Waehrend der Gueltigkeit dieser zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung darf man in der Region, wo sie ausgestellt wurde, arbeiten, aber auch nur mit Arbeitserlaubnis.
Nach einem Jahr kann auf Antrag eine staendige Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Mit dieser ist man von einer Arbeitserlaubnis befreit.
Uebrigens berechtigt auch ein Businessvisum zu bestimmten Taetigkeiten, aber eben mit der 90/180-Einschraenkung.

Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 11 Nov 2010, 17:56
von Dietrich
Ich rede NICHT von Leuten die in Russland arbeiten und dann eine Russin heiraten.
Ich rede von Leuten die eine Russin heiraten und dann mit ihr in Russland leben wollen. Die bis dahin aber in Deutschland gelebt/gearbeitet/studiert haben. ...was ja so ungewöhnlich nicht ist.
Die haben KEIN Arbeitsvisum und KEINE Arbeitserlaubnis, sind aber GROßZÜGIGERWEISE (einen Moment staunen!) von der Quotenregelung für die Rashreschenye ausgenommen.

Meine Frau hatte ca. 3 Wochen nach Beantragung eine AE für 3 Jahre mit der sie sich hier beliebig eine Arbeit suchen kann.

Und wenn sie jetzt zum Beispiel Hepatits gehabt hätte?
Dann hätte sie sich am Tag X (Erteilung der AE) mit der vorab erteilten Versichertenkarte für familienversicherte Ehepartner hier in Behandlung begeben können.


...aber die armen Russen haben ja nur den Status Quo angepasst.....

Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 11 Nov 2010, 18:35
von Nikolaus
Mir passt es eigentlich nicht, diesen thread, der sich auf Schengen-Visa bezieht, mit einer Diskussion ueber nationale Aufenthaltstitel, wie Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitsvisum... zu verfremden.

Aber Du schreibst Dinge :shock:
Dietrich hat geschrieben:Ich rede NICHT von Leuten die in Russland arbeiten und dann eine Russin heiraten.
Ich rede von Leuten die eine Russin heiraten und dann mit ihr in Russland leben wollen. Die bis dahin aber in Deutschland gelebt/gearbeitet/studiert haben. ...was ja so ungewöhnlich nicht ist.
Na und, fuer die gilt genau das, was ich geschrieben habe.
Die haben KEIN Arbeitsvisum und KEINE Arbeitserlaubnis...
na in der Regel fahren die, nachdem sie einen Arbeitgeber gefunden haben, mit einem Businessvisum nach Russland und regeln dórt gemeinsam mit dem Arbeitgeber die restlichen Formalitaeten fuer Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis.
, sind aber GROßZÜGIGERWEISE (einen Moment staunen!) von der Quotenregelung für die Rashreschenye ausgenommen.
Hier musst Du Dich irgendwie verschrieben haben, so ist das einfach ohne Sinn... :shock: Wie ich schon sagte, Leute mit russischem Ehepartner sind von der Quotenregelung fuer die Erteilung einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis befreit, d.h. sie werden beim jaehrlichen regionalen Limit fuer Aufenthaltserlaubnisse nicht beruecksichtigt. Es ist egal, ob sie vor oder nach der Einreise geheiratet haben. :) D.h. nicht, dass sie automatisch auch von der jaehrlichen Quotenregelung fuer Arbeitserlaubnisse befreit sind! Dafuer gibt es voellig andere Kriterien.
Meine Frau hatte ca. 3 Wochen nach Beantragung eine AE für 3 Jahre mit der sie sich hier beliebig eine Arbeit suchen kann.
Um Gotteswillen nicht noch das! Oder willst Du, dass bei den Russen Gleichbehandlung auch noch fuer nationale Visa eingefordert wird!?
Also Einfuehren von Heiratsvisa, Visa zur Familienzusammenfuehrung,... Und entsprechende Pruefungen durch Konsulat und Auslaenderbehoerde hinsichtlich Scheinehe, ausreichendem Einkommen, Sprachkenntnissen, Moeglichkeit die Ehe im Ausland zu leben,...

Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 12 Nov 2010, 14:29
von Norbert
Ich habe eine Antwort vom Auswärtigen Amt bekommen. Inhalt meiner Anfrage war:
Sehr geehrte Damen und Herren,

als deutscher Staatsbürger, welcher ständig in Russland lebt, musste ich mit Befremden die neuerliche Verschärfung der Visa-Regeln durch Russland zur Kenntnis nehmen. Begründet wird dies durch die russische Seite mit der strengen Handhabung der Visa-Regeln durch die deutschen Konsulate in Russland.

Zum einen vermisse ich in den Antworten durch das deutsche Außenministerium die Schwierigkeiten für Deutsche in Russland nach der Einreise - Stichwort "Registrierung". Wenn Russland mit Gegenseitigkeit argumentiert, sollte diese Problematik deutlich angesprochen werden.

Zum anderen ist die Handhabung von Visa-Anfragen bei deutschen Auslandsvertretungen in der Tat sehr hart. Reisewillige haben ohne Verwandtschaft kaum Chancen auf deutsche Visa - während französische, finnische oder griechische Touristenvisa in jedem besseren Reisebüro organisiert werden können.

Russische Ehepartner von Deutschen, die in Deutschland leben, werden pauschal verurteilt, mit einem normalen Besuchervisum die offizielle Familienzusammenführung zu umgehen. Fernehen werden grundsätzlich angezweifelt - ich kenne mehrere betroffene Ehepaare.

Ferner verlangt auch nur Deutschland eine persönliche Vorsprache im Konsulat - was angesichts der Dimensionen Russlands für viele Reisenden eine Zumutung ist. Andere EU-Länder bieten Anträge per Post oder über authorisierten Visa-Agenturen an.

Auch wenn die russische Reaktion nun sehr hart ist, zeigt sie dennoch, dass die deutschen Regelungen im europäischen Vergleich unverhältnismäßig streng sind. Ich wäre an einer Stellungnahme zur Reaktion des Auswärtigen Amtes auf die russischen Visa-Verschärfungen interessiert.
Die Antwort, welche ich aus rechtlichen Gründen nicht komplett zitieren möchte: "Das Auswärtige Amt bedauert diese Verschärfung und wird in den laufenden bilateralen Gesprächen mit der russischen Seite nach einer einvernehmlichen Lösung suchen." In der Vergangenheit wurde auch die Registrierungspflicht angesprochen, insbesondere wegen der Gegenseitigkeit. Die Visavergabe erfolge in allen Ländern einheitlich, "seit 5.4.2010 ist der sog. Visakodex (EU-Verordnung) anwendbar". Diese erlaube auch Ausnahmen von der persönlichen Beantragung. Visumfreiheit plane man noch immer. "Damit halten wir am langfristigen Ziel der Visumfreiheit zwischen Russland und der Europäischen Union für Kurzzeitaufenthalte fest."

Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 12 Nov 2010, 15:02
von Nikolaus
Ganz ehrlich, Norbert, hattest Du eine andere Antwort erwartet?

Inzwischen scheint aber schon die naechste Runde des Verschaerfungswettstreits begonnen zu haben, diesmal von der deutschen Seite. :)
Wie man liest, wurde in der letzten Zeit von russischen Individualtouristen nicht mehr verlangt, ein Fax ueber die Bezahlung des gebuchten Hotels vorzulegen, ein Fax mit der ueblichen Buchungsbestaetigung reichte. Wie berichtet wird, wurde diese kleine "Lockerung" nun wieder aufgehoben.
Jetzt sind aber die Russen wieder dran mit Sand zu schmeissen! :)

Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 12 Nov 2010, 15:02
von Instanto
Interessante Antwort, kann sich dann ja nur noch um ein paar Jahre handeln bis es dort Fortschritte gibt, bei dieser Art des Verhandelns.

Vorallem der Teil der Ausnahme bei der persönlichen Vorsprache würde mich mal genauer interessieren, was meint das?

Re: Neue Einreisebestimmungen für dt. Staatsbürger in die RF

Verfasst: 12 Nov 2010, 15:17
von pippie
An ihren Taten sollt ihr sie erkennen! (1. Johannes 2,1-6).