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Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 13 Feb 2011, 05:18
von sergejbs
Hallo.
Ich wollte im Juli meine Freundin aus Russland einladen. Die hat noch keinen Reisepass, macht den gerade. Diese Woche war ich im Ausländeramt, wo mir gesagt wurde, dass man die Reisepassnummer nicht unbedingt braucht, ist freiwillig. Und die anderen Angaben, wie Name, Vorname, Geburtsort und Anschrift kann man einfach auf deutsch schreiben und es nicht so wichtig ist, dass es anders geschrieben wird, als im Reisepass. Und die Beamten im Konsulat werden schon sehen, dass der Reisepass später als VE gemacht wurde. Ich wollte jetzt wissen, ob das stimmt.
Und noch eine Frage. ich habe einen Arbeitvertrag bis Mitte Juli und wie mir gesagt wurde, darf ich jetzt keine VE machen. Nur, wenn mein Vertrag verlängert wird, obwohl ich im Moment ganz gut verdiene. Stimmt das auch? Kann jetzt mein Cousin die VE für meine Freundin machen und wenn ja, dann was soll er bei der Verwandschaftsbeziehung eintragen und was soll meine Freundin im Konsulat erzählen, weil sie ihn nicht kennt.
Danke.
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 14 Feb 2011, 07:42
von Norbert
sergejbs hat geschrieben:Und die Beamten im Konsulat werden schon sehen, dass der Reisepass später als VE gemacht wurde. Ich wollte jetzt wissen, ob das stimmt.
Wenn Du ganz sicher gehen willst: Frage per E-Mail im Konsulat an! Diese werden in aller Regel beantwortet.
Und noch eine Frage. ich habe einen Arbeitvertrag bis Mitte Juli und wie mir gesagt wurde, darf ich jetzt keine VE machen. Nur, wenn mein Vertrag verlängert wird, obwohl ich im Moment ganz gut verdiene. Stimmt das auch?
Dies legt die jeweilige Gemeinde fest. Denn diese müsste - falls Deine Freundin plötzlich da bleibt und "Geld kostet" - alle Kosten übernehmen. Es gibt Orte, wo man gar nichts verdienen muss und als Sicherheits einfach Geld auf ein Sperrkonto einzahlen darf. Andere Orte verlangen ein konkretes Einkommen pro Gast. Hier darf jede Gemeinde selbst festlegen, wie sehr sie Ihren Bürgern vertraut.
Kann jetzt mein Cousin die VE für meine Freundin machen und wenn ja, dann was soll er bei der Verwandschaftsbeziehung eintragen und was soll meine Freundin im Konsulat erzählen, weil sie ihn nicht kennt.
Immer die Wahrheit - selbst wenn man dann abgelehnt wird, kann man viel einfacher eine Beschwerde schreiben ("remonstrieren")!
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 14 Feb 2011, 15:25
von sergejbs
Kann jetzt mein Cousin die VE für meine Freundin machen und wenn ja, dann was soll er bei der Verwandschaftsbeziehung eintragen und was soll meine Freundin im Konsulat erzählen, weil sie ihn nicht kennt.
Immer die Wahrheit - selbst wenn man dann abgelehnt wird, kann man viel einfacher eine Beschwerde schreiben ("remonstrieren")!
Also, es wäre dann kein Problem, wenn die VE von meinem Cousin gemacht wird?
Und wenn meine Freundin sagt, das ist der Cousin von meinem Freund, dann ist es auch kein Grund zur Ablehnung? Oder was soll sie da genau sagen?
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 15 Feb 2011, 12:51
von Norbert
sergejbs hat geschrieben:Also, es wäre dann kein Problem, wenn die VE von meinem Cousin gemacht wird?
Und wenn meine Freundin sagt, das ist der Cousin von meinem Freund, dann ist es auch kein Grund zur Ablehnung? Oder was soll sie da genau sagen?
Der einzige mögliche Ablehnungsgrund sind Hinweise auf eine fehlende Rückkehrwilligkeit. Die Tatsache, dass der Cousin des Freundes für sie bürgt (es ist ja keine Einladung, sondern eine Erklärung, alle eventuellen Kosten zu übernehmen), ist kein Hinweis darauf.
Viel wichtiger sind die sonstigen Umstände: Ist es die erste Reisen in Schengenländer oder ins Ausland? Wie lange soll die Reise gehen? Ist Deine Freundin in Russland fest verankert (fester Job, Wohneigentum, Familie, ...)? Kann Deine Freundin in einem eventuellen Gespräch glaubhaft erläutern, warum sie nach Deutschland fährt? Kennt Sie Dich? ...
Und wenn sie irgendwelche Märchen erzählt, wer sie da einlädt - glaub mir, diese Märchen kennen die lieben Beamten in der Botschaft alle auswändig. Wenn Deine Freundin also nicht zufällig professionelle Schauspielerin ist, lasst irgendwelche Geschichten!
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 15 Feb 2011, 15:11
von sergejbs
Für sie wäre es die erste Reise ins Ausland. In Russland wohnt sie noch bei den Eltern und macht gerade Studium. Aber Ende Juni ist sie mit dem Studium fertig, wenn sie alle Prüfungen schafft und im Juli wollte meine Freundin dann zu mir für drei Wochen. Kennengelernt haben wir uns in Russland vor einem Jahr, seitdem war ich noch zweimal bei ihr zu Besuch.
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 17 Feb 2011, 08:18
von Norbert
Uni abgeschlossen und noch keine feste Arbeit - nicht sonderlich optimal, um eine Rückkehrwilligkeit nachzuweisen. Leider.
Sie soll unbedingt sagen - falls sie gefragt wird -, dass Du sie schon mehrfach besucht hat, etc. Eventuell ein Begleitschreiben formulieren - im Forum gibt es etliche Beispiele. Klärt die Frage der Finanzierung, denn diese kommt auch häufig: "Und wer bezahlt denn die Reise?"
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 17 Feb 2011, 15:20
von sergejbs
Uni ist noch nicht abgeschlossen, Ende Juni wird sie mit Uni fertig, deswegen hat sie noch keine feste Arbeit. Und wenn sie dann zur Botschaft soll, zeigt sie die Bescheinigung, dass sie noch Uni besucht.
Die Reise werde ich bezahlen, deswegen schicke ich eine VE, das reicht doch oder? In Russland habe ich mich bei ihr angemeldet, habe dann eine Bescheinigung bekommen, wo ihre Adresse, Unterschrift, auch alle meine Daten, auch Pasnummer stehen. Da steht auch die Zeit, die ich bei ihr bleibe. Könnte sie dann die beim Gespräch als Nachweis zeigen?
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 21 Feb 2011, 04:10
von sergejbs
Ich habe noch eine Frage. Kann ich jetzt schon Flugticket für meine Freundin kaufen? Kann dann passieren, dass meine Freundin das Visum zum Beispil nicht für drei Wochen, sondern nur für zwei bekommt? Oder zum Beispil ab Montag, obwohl sie Sonntag schon fliegen soll? Oder wird das Visum für diesen Zeitraum gemacht, der in der VE und im Ticket steht?
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 21 Feb 2011, 08:02
von Norbert
sergejbs hat geschrieben:Kann ich jetzt schon Flugticket für meine Freundin kaufen? Kann dann passieren, dass meine Freundin das Visum zum Beispil nicht für drei Wochen, sondern nur für zwei bekommt? Oder zum Beispil ab Montag, obwohl sie Sonntag schon fliegen soll? Oder wird das Visum für diesen Zeitraum gemacht, der in der VE und im Ticket steht?
Andere Termine kommen nie vor, Verkürzungen oder Ablehnungen kommen jedoch vor. (Wobei ich noch nie "von 3 auf 2 Wochen" gehört habe, eher vor "3 Monate auf 3 Wochen"!) Wenn Du also ein Superschnäppchen hast, buche es bereits. Ansonsten beantragt zuerst das Visum.
Re: Besuch aus Russland nach Deutschland einladen
Verfasst: 21 Feb 2011, 18:37
von sergejbs
Andere Termine kommen nie vor, Verkürzungen oder Ablehnungen kommen jedoch vor. (Wobei ich noch nie "von 3 auf 2 Wochen" gehört habe, eher vor "3 Monate auf 3 Wochen"!) Wenn Du also ein Superschnäppchen hast, buche es bereits. Ansonsten beantragt zuerst das Visum.
Superschnäppchen nicht, aber im Moment sind die noch relativ billig,im Sommer werden die bestimmt doppelt so teuer, wie jetzt. Ich dachte, es wäre besser, wenn sie schon vor dem Antragsstellungstermin die Tickets kauft und die beim Gespräch zeigt. Oder es ist nicht so wichtig und am besten die Flugtickets nur dann kaufen, wenn sie das Visum bekommt?